Infos und Tipps Bitte beachten: Täuschungsversuche wegen unerlaubter Hilfsmittel (Taschenrechner)

Liebe Forumsmitglieder,

zur aktuellen Problematik der Täuschungsversuche wegen nicht zugelassener Hilfsmittel (-> Taschenrechner) hat der AStA mich bzw. unsere Kanzlei - wie bereits in früheren Verfahren - mit der rechtlichen Vertretung beauftragt. Wichtig ist zunächst, dass Widerspruch eingelegt wird.

Und zwar:
  1. Von jedem Prüfling persönlich (man kann sich nicht auf den Fall eines Freundes, Bekannten, etc. berufen).
  2. Unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften. Per E-Mail reicht das nicht!!! Der Widerspruch muss zudem an den Prüfungsausschuss adressiert sein.
  3. Falls die Frist veremeintlich bereits abgeleuafen sein sollte: Den Widerspruch trotzdem einlegen.
Wir haben unter www.facebook.com/pruefungsrecht ein Muster hinterlegt, welches kostenlos heruntergeladen werden kann. Eine Kopie hiervon bitte UNBEDIINGT an unsere Kanzlei senden:

Rechtsanwälte BIRNBAUM & Partner
z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Christian Teipel
Hohenstaufenring 29-37

50674 Köln

Die Kostenübernahme durch den AStA habe ich bereits mündlich erhalten.
 
Das ist kein "gewerbliches" Angebot. Wir sind vom AStA beauftragt. Und noch erhalten wir dafür keine Vergütung. 6 Anwälte und mehr als 12 weitere Angestellte haben sich bereit erklärt, zunächst ein Musterformular zu entwickeln, dies zum KOSTENLOSEN Download bereitzustellen und entsprechende Hilfestellungen zu geben. Hierdurch konnten wir bereits einige Prüflinge auf die Unzulässigkeit ihrer Widersprüche (da z.T. per E-Mail eingelegt, etc.) hinweisen. Aber bitte: Begründen Sie Ihren Widerspruch doch höchstselbst. Ich wünsche viel Erfolg..... Allen anderen stehen wir weiterhin gerne und kostenlos zur Verfügung!
 
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Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weswegen die ASTA Gebühren für so etwas verschwendet... die Regelung gibt es bereits seit einem Jahr und in der Studieninformation ist angegeben, welche Modelle gültig sind. Wäre ich mir bei meinem vorliegenden Modell unsicher gewesen, so hätte ich mich 1.) an das Prüfungsamt vor der Klausur wenden können oder 2.) einfach einen neuen TR kaufen können.

Jetzt aber im Nachhinein zu sagen, dass alles ungerecht ist, nur weil man sich nicht an die Richtlinien gehalten hat, das kann ich nicht nachvollziehen.

Wer weiß, vielleicht tun sich demnächst auch all diejenigen Studenten zusammen, die den Klausurtermin verpasst haben und klagen mit Hilfe der ASTA... dann kann man sich das Lesen der Studieninformationen auch schenken.

Sorry, für meine klaren Worte.. aber das ist nunmal meine Meinung dazu.
 
Also, wenn nahezu 500 (!) Studierende betroffen sind, lässt dies zumindest auf eine fehlerhafte Informations- bzw. Publikationspolitik seitens der Hochschule schließen. Und sollen die Leidtragenden die Studierenden sein? Und ob solche "Studieninformationen" ausreichen, ist mehr als fraglich. Es gibt - aus guten Gründen- klare Vorgaben dazu, was wo und insbesondere durch wen und wie zu regeln ist. Nur weil etwas da so steht, bedeutet dies noch nicht, dass dies auch rechtmäßig ist. Das gilt auch für die Anmedlungen für Klausuren. In der Hessischen Landesverfassung ist auch noch immer die Todesstrafe vorgesehen... Steht dort wortwörtlich. Abseits dieser Polemik: Vor einiger Zeit hatte die FernUni auch eine Regelung, dass Multiple Choice Klausren zu Blöcken zu je fünf Fagen zusammengefasst wurden. Wer alle fünf Fragen richtig beantwortete, erhielt fünf Punkte, bei vier richtigen Antworten gab es drei Punkte und bei drei richtigen Antworten einen Punkt (demzufolge für ein oder zwei richtige Antworten keine Punkte). Das stand da auch alles so. Dennoch hat das Verwaltungsgericht Arnsberg diese Regelung zutreffend für rechtswidrig gehalten. Obwohl es da stand (Was die FernUni nicht davon abhielt, das Verfahren weiterhin anzuwenden, bis zwei weitere Verfahren geführt und ebenfalls gewonnen wurden).

Darüber hinaus erscheint die Regelung nicht besonders deutlich zu sein, wenn einmal auf Modelle Bezug genommen wird, dann aber auf Modellreihen und Ausnahmen ausdrücklich, dann aber wiederum nur mit "beispielsweise" aufgeführt sind. Dies kann doch eine Verwirrung hervorrufen. Außerdem sind mir Fälle bekannt, in denen Prüflingen vor Zeugen durch die Aufsicht - auf ausdrückliche Nachfrage durch den Prüfling VOR der Klausur - gesagt wurde, dass sie den Taschenrechner verwenden dürften, lediglich das Modell protokolliert werden würde. Und auch diese Prüflinge, die sich so verhalten haben wie von Ihnen vorgeschlagen, haben die Klausur wegen angeblicher Täuschung nicht bestanden. All dies ist aktenkundig. Was bitte haben diese Personen falsch gemacht? Wo liegt die Täuschung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrter Herr Teipel,

Es handelt sich hier um ein Forum von und für Studenten. Ihr Angebot ist nun wohl hinreichend bekannt. Ich persönlich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Akquisemaßnahmen nun auf andere Kanäle konzentrieren könnten.
 
Um die Zahl der 500 Studenten bewerten zu können, müsste man sich vorab erstmal anschauen, wozu die Zahl 500 im Verhältnis steht. 500 im Verhältnis aller Klausuranmeldungen? Oder insgesamt der Studenten? Oder nur eines bestimmten Studiengangs?

Wo hätte denn Ihrer Meinung nach die Information stehen müssen? Welche Möglichkeiten hätte die FuH ausschöpfen müssen? In der Studieninformation sind alle Regelungen enthalten. Auch auf Seiten der FuH. Bei der Klausuranmeldung wird auch nochmal die Information zu den möglichen Hilfsmitteln angezeigt..

Also, was hätte die FuH tun müssen, damit die Regelung seine Gültigkeit hat? Ich versuche hier nur zu verstehen... denn vielleicht kann ich mir ansonsten ja jedwede Information seitens der FuH, die mir über die Studieninfo, Internet oder bei der Klausuranmeldung zuteil wird, schenken.
 
Sehr geehrter Herr Teipel,

Es handelt sich hier um ein Forum von und für Studenten. Ihr Angebot ist nun wohl hinreichend bekannt. Ich persönlich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Akquisemaßnahmen nun auf andere Kanäle konzentrieren könnten.

Ich finde die Diskussion hier schon richtig und wichtig... mit Akquisemaßnahmen hat es für mich erstmal nichts zu tun. So erhalten wenigstens auch die Studenten mal Information darüber, wofür die ASTA-Gebühren ausgegeben werden.
 
m.E. besteht ein Unterschied zwischen "Information" bzw. einer sachlichen Diskussion einerseits, sowie
den Werbetexten einer RA-Kanzlei, die hier in den Foren versucht Aufträge zu erwerben, andererseits.
 
@Bene, wo sollte denn Deiner Meinung nach diese Information für die betroffenen Studierenden stehen, die von der Taschenrechnerproblematik betroffen sind, wenn nicht in so einem Forum? Habe ich doch selbst Herrn Teipel darauf hingewiesen diese Info hier zu posten, damit sie jeden erreicht.

@embi, immer schön drauf auf alle Betroffenen, die ja anscheinend nicht in der Lage sind zu lesen. Feuer frei...
Der Großteil der Studierenden die nicht betroffen sind, wird immer gegen solche Maßnahmen sein und die Welt nicht verstehen. Denn es steht doch schwarz auf weiß in den Prüfungsinformationen... Die heilige Bibel.

Und genauso wie manche an den Geisteszustand mancher Studierenden zweifeln, denn die sind ja schließlich selbst schuld, zweifle ich am Geisteszustand mancher Mitarbeiter an der FernUni...

Ich für meinen Teil, kann mir kaum eine bessere Verwendung für die Gelder der AStA vorstellen.
 
@embi, immer schön drauf auf alle Betroffenen, die ja anscheinend nicht in der Lage sind zu lesen. Feuer frei...
Der Großteil der Studierenden die nicht betroffen sind, wird immer gegen solche Maßnahmen sein und die Welt nicht verstehen. Denn es steht doch schwarz auf weiß in den Prüfungsinformationen... Die heilige Bibel.

Und genauso wie manche an den Geisteszustand mancher Studierenden zweifeln, denn die sind ja schließlich selbst schuld, zweifle ich am Geisteszustand mancher Mitarbeiter an der FernUni...

Ich für meinen Teil, kann mir kaum eine bessere Verwendung für die Gelder der AStA vorstellen.

Das hat für mich nicht mit einer Hau-Drauf-Methodik zu tun, sondern mit einer gewissen Einstellung. Ich kann nicht dahergehen und die Regelung nicht lesen und hinterher auf die FuH wettern. Das haben m. E. viel zu viele Betroffene gemacht. Den Fehler bei der FuH gesucht und nicht bei sich selbst.

Ich verstehe bspw. den Einwand, dass das Personal bei den Klausuren hätte anders reagieren sollen. Nicht jedoch einige Studenten, die teilweise durchblicken haben lassen, dass sie die Information nicht gelesen oder selbst ignoriert haben. Sorry, aber das kann ich nicht verstehen.

Wie soll es denn da später im Berufsleben zugehen? Ja, wir machen alle mal Fehler; aber wenn wir die immer auf Andere abwälzen würden, wo kommen wir denn dahin?
 
Sehr geehrter Herr Teipel,

Es handelt sich hier um ein Forum von und für Studenten. Ihr Angebot ist nun wohl hinreichend bekannt. Ich persönlich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Akquisemaßnahmen nun auf andere Kanäle konzentrieren könnten.


Lieber Bene,

es zwingt Dich doch niemand, diesen Thread aufzurufen.

Die Diskussion über das Angebot der Kanzlei läuft im Einverständnis mit dem Forenbetreiber, ich denke, jeder hier sollte in der Lage sein, diese Entscheidung zu respektieren, auch wenn sie ihm nicht gefällt.

Solange es Studierende gibt, die für eine Information dankbar sind, spielt es keine Rolle, ob sich andere Studierende daran stören - "Toleranz" ist es gerade, Dinge zu ertragen, die man selbst als überflüssig, ja sogar als störend empfinden mag!

Ich persönlich freue mich daher auch weiterhin, wenn allen Einwendungen zum Trotz die Studierenden von Herrn Teipel auf dem Laufenden gehalten werden - obwohl ich selbst überhaupt nicht betroffen bin!
 
Ich muss mich in dieser Situation auch klar auf die Seite von embi stellen.

Es wird und wurde an sovielen Stellen publiziert, dass die Taschenrechner-Regel ab dem SS 2013 greift. Das wurde bereits zum WS 12/13 bekannt gegeben. Es steht nahezu überall: im Klausuranmeldungs-Portal, in einigen Skripten, in einigen Moodle-Lernumgebungen der verschiedenen Lehrstühle und wo nicht sonst alles. Dazu wurde es durch die -nennen wir sie mal- "sich informierenden Studenten" in diversen Foren niedergeschrieben. Die allseits bekannten und recht stark frequentierten Facebook-Gruppen, wurden in den letzten 2 Wochen vor den Klausurterminen nahezu vollgespammt mit diesen Informationen, so dass ich mich durchaus beherrschen musste, diesen Leuten eine vernünftige Antwort zu geben. Aber aus Hilfsbereitschaft hat man es trotzdem gemacht...man wollte die Leute ja schließlich nicht "dumm sterben" lassen.

Aber hey... was will man denn noch alles machen... der Informationsfluss ist gefühlt 3x so breit wie der Rhein, aber wenn man dann immer noch nicht einen Tropfen Wasser sieht...sorry...

Über die Art und Weise der Handlungen der Klausuraufsichten kann man sicher diskutieren, keine Frage... da bin ich auch eher auf der "Kläger-Seite", denn da wurden teilweise wirklich komische Aussagen getroffen. Aber gemäß dem Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" haben die Studenten einfach selbst Schuld.

Wenn ich nicht weiß, dass ein "Diebstahl ein Diebstahl" ist und ich jemand anderem etwas stehle, werde ich trotzdem dafür belangt.
 
sorry, dass ich gerade mal kurz "offtopic" gehe, aber das interessiert mich doch gerade, da ich davon bisher noch nichts gehört habe.

Abseits dieser Polemik: Vor einiger Zeit hatte die FernUni auch eine Regelung, dass Multiple Choice Klausren zu Blöcken zu je fünf Fagen zusammengefasst wurden. Wer alle fünf Fragen richtig beantwortete, erhielt fünf Punkte, bei vier richtigen Antworten gab es drei Punkte und bei drei richtigen Antworten einen Punkt (demzufolge für ein oder zwei richtige Antworten keine Punkte). Das stand da auch alles so. Dennoch hat das Verwaltungsgericht Arnsberg diese Regelung zutreffend für rechtswidrig gehalten. Obwohl es da stand (Was die FernUni nicht davon abhielt, das Verfahren weiterhin anzuwenden, bis zwei weitere Verfahren geführt und ebenfalls gewonnen wurden).

Hallo Herr Teipel,

davon lese ich nun zum ersten Mal... Diese Art und Weise der Punktevergabe wird noch immer praktiziert, obwohl diese scheinbar als rechtswidrig gilt?! Das erstaunt mich gerade ein wenig.

Haben Sie hierzu vielleicht noch einige Informationen für mich?
 
Ich muss mich in dieser Situation auch klar auf die Seite von embi stellen.

Es wird und wurde an sovielen Stellen publiziert, dass die Taschenrechner-Regel ab dem SS 2013 greift. Das wurde bereits zum WS 12/13 bekannt gegeben. Es steht nahezu überall: im Klausuranmeldungs-Portal, in einigen Skripten, in einigen Moodle-Lernumgebungen der verschiedenen Lehrstühle und wo nicht sonst alles. Dazu wurde es durch die -nennen wir sie mal- "sich informierenden Studenten" in diversen Foren niedergeschrieben. Die allseits bekannten und recht stark frequentierten Facebook-Gruppen, wurden in den letzten 2 Wochen vor den Klausurterminen nahezu vollgespammt mit diesen Informationen, so dass ich mich durchaus beherrschen musste, diesen Leuten eine vernünftige Antwort zu geben. Aber aus Hilfsbereitschaft hat man es trotzdem gemacht...man wollte die Leute ja schließlich nicht "dumm sterben" lassen.

Aber hey... was will man denn noch alles machen... der Informationsfluss ist gefühlt 3x so breit wie der Rhein, aber wenn man dann immer noch nicht einen Tropfen Wasser sieht...sorry...

Über die Art und Weise der Handlungen der Klausuraufsichten kann man sicher diskutieren, keine Frage... da bin ich auch eher auf der "Kläger-Seite", denn da wurden teilweise wirklich komische Aussagen getroffen. Aber gemäß dem Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" haben die Studenten einfach selbst Schuld.

Wenn ich nicht weiß, dass ein "Diebstahl ein Diebstahl" ist und ich jemand anderem etwas stehle, werde ich trotzdem dafür belangt.


Das bedeutet aber nicht, daß die Regelung auch rechtmäßig sein muß, lieber Krimgum!

Ich verweise da nur auf die ebenfalls "bekanntgegebenen" Modalitäten zum MC, die erst vor Gericht zu Fall gebracht wurden und die die Uni, obwohl sie rechtswidrig sind, dennoch weiterhin angewandt hat oder gar anwendet.

Nicht alles, was auf dem rechtmäßigen Weg bekanntgegeben wird, ist deshalb auch zwingend rechtmäßig, und zu einem Täuschungsversuch gehört, wie RA Teipel auch zu Recht angemerkt hat, neben der Täuschungshandlung eben auch die Täuschungsabsicht.

Und eine solche ist nicht zu erkennen.

Sind wir also froh über die rechtliche Prüfung der Angelegenheit, und falls RA Teipel für die Betroffenen obsiegt, stellt sich die Kostenfrage gar nicht ...
 
Aber hey... was will man denn noch alles machen... der Informationsfluss ist gefühlt 3x so breit wie der Rhein, aber wenn man dann immer noch nicht einen Tropfen Wasser sieht...sorry...


:haumichwech: Sorry.. das musste jetzt mal sein. Sehr gut getroffen. :perfekt:
 
Das bedeutet aber nicht, daß die Regelung auch rechtmäßig sein muß, lieber Krimgum!

Ich verweise da nur auf die ebenfalls "bekanntgegebenen" Modalitäten zum MC, die erst vor Gericht zu Fall gebracht wurden und die die Uni, obwohl sie rechtswidrig sind, dennoch weiterhin angewandt hat oder gar anwendet.

Nicht alles, was auf dem rechtmäßigen Weg bekanntgegeben wird, ist deshalb auch zwingend rechtmäßig, und zu einem Täuschungsversuch gehört, wie RA Teipel auch zu Recht angemerkt hat, neben der Täuschungshandlung eben auch die Täuschungsabsicht.


Dann könnte ich also gegen jede nicht bestandene MC-Klausur angehen und die Bewertung in Frage stellen (wenn ich wollte)???
 
sorry, dass ich gerade mal kurz "offtopic" gehe, aber das interessiert mich doch gerade, da ich davon bisher noch nichts gehört habe.



Hallo Herr Teipel,

davon lese ich nun zum ersten Mal... Diese Art und Weise der Punktevergabe wird noch immer praktiziert, obwohl diese scheinbar als rechtswidrig gilt?! Das erstaunt mich gerade ein wenig.

Haben Sie hierzu vielleicht noch einige Informationen für mich?


Wenn ich mir erlaube, statt des Kollegen Teipel zu antworten: http://openjur.de/u/455037.html
 
Nicht alles, was auf dem rechtmäßigen Weg bekanntgegeben wird, ist deshalb auch zwingend rechtmäßig, und zu einem Täuschungsversuch gehört, wie RA Teipel auch zu Recht angemerkt hat, neben der Täuschungshandlung eben auch die Täuschungsabsicht.

Und eine solche ist nicht zu erkennen.


Zur Täuschungsabsicht: Steht hier nicht Aussage gegen Aussage?? In einigen Klausuren hätte man mit einem anderen TR täuschen können. Vielleicht nicht in allen, aber wenn ich so an die Mathelastigen Module denke.. wie will man hier filtern?
 
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