Liebe Forumsmitglieder,
zur aktuellen Problematik der Täuschungsversuche wegen nicht zugelassener Hilfsmittel (-> Taschenrechner) hat der AStA mich bzw. unsere Kanzlei - wie bereits in früheren Verfahren - mit der rechtlichen Vertretung beauftragt. Wichtig ist zunächst, dass Widerspruch eingelegt wird.
Und zwar:
Rechtsanwälte BIRNBAUM & Partner
z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Christian Teipel
Hohenstaufenring 29-37
50674 Köln
Die Kostenübernahme durch den AStA habe ich bereits mündlich erhalten.
zur aktuellen Problematik der Täuschungsversuche wegen nicht zugelassener Hilfsmittel (-> Taschenrechner) hat der AStA mich bzw. unsere Kanzlei - wie bereits in früheren Verfahren - mit der rechtlichen Vertretung beauftragt. Wichtig ist zunächst, dass Widerspruch eingelegt wird.
Und zwar:
- Von jedem Prüfling persönlich (man kann sich nicht auf den Fall eines Freundes, Bekannten, etc. berufen).
- Unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften. Per E-Mail reicht das nicht!!! Der Widerspruch muss zudem an den Prüfungsausschuss adressiert sein.
- Falls die Frist veremeintlich bereits abgeleuafen sein sollte: Den Widerspruch trotzdem einlegen.
Rechtsanwälte BIRNBAUM & Partner
z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Christian Teipel
Hohenstaufenring 29-37
50674 Köln
Die Kostenübernahme durch den AStA habe ich bereits mündlich erhalten.