Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Dieser Rechtsstreit, also die Erörterung der Situation und der Rechtsregeln, ist Teil meines Studiums ... 
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Wo genau bestreite ich jemandem das Recht, diese Sache gerichtlich klären zu lassen?
"...wenn Ihnen Unrecht geschieht"? ...
Wenn ein Student (von dem ich sowas wirklich erwarte!) nicht in der Lage ist, sich vor der Klausur über die zugelassenen Hilfsmittel zu informieren oder gar absichtlich mit dem falschen Taschenrechner in die Klausur geht, dann geschieht diesen Leuten garantiert kein Unrecht.
Wenn ich in einem Forum sage, dass Ihnen aus meiner Sicht (und das ist ein Beitrag schließlich) garantiert kein Unrecht geschieht, dann heißt das noch lange nicht, dass ich jemandem das Recht abspreche, seine Zeit mit einem Rechtsstreit zu verplempern...
Ich kann embi da nur zustimmen. Und stören tut mich an der Tatsache eigentlich am meisten, dass der AStA die Kosten übernehmen möchte.
Es mag ja sein, dass diese Regelung der Uni unrechtmäßig ist. Darüber möchte ich an dieser Stelle nicht urteilen. Aber deshalb kann ich mich der Regelung noch lange nicht widersetzen und mit einem falschen TR in die Klausur gehen.
Was besonders auffällt: Hier wird munter drauflos diskutiert und dabei laienhafte Rechtsansichten zum Besten gegeben. Die vollkommen unsachlichen und widerlegbaren Unterstellungen nach gewerblichen Angeboten werde ich nicht weiter kommentieren, da sie schlicht unwahr sind und ich - wie an anderer Stelle bereits dankenswerter Weise klargestellt - auf ausdrückliche Einladung meine Beträge verfasst habe. Das Angebot für den Musterdownload zum Widerspruch ist KOSTENLOS. Jeder kann und soll selbst darüber entscheiden, ob er dies wahrnehmen möchte oder eben nicht.
Aber genau das ist für mich der springende Punkt. Den ganzen Beiträgen der Betroffenen ist klar zu entnehmen, dass sie nicht mit dem falschen TR in die Prüfung gegangen sind, weil ihnen die Regelung rechtswidrig erschien. Sie haben diese Reglung nicht gekannt (weil sie die vorgegebenen Infoquellen ignorierten) oder schlichtweg ignoriert oder einfach anders ausgelegt. Das schreiben sie selbst. Und bei all diesen Begründungen sind sie selbst Schuld an ihrer Miesere und es gibt m.M.n. keine Rechtfertigung, warum all die anderen, die es nicht ignoriert haben, dafür nun zahlen sollten.Ich hätte es vermutlich auch so gemacht, weil mir Aufwand und Risiko zu groß gewesen wären - aber das bedeutet nicht, daß es illegitim ist, eine Regelung, die jemandem als rechtswidrig erscheint, zu hinterfragen und eben auch mit persönlichem hohen Risiko zu mißachten.
Das ist ein sehr seltsames Rechtsverständnis, welches Sie hier offenbaren.... Man soll sich als Student demnach einer unrechtmäßigen Regelung nicht widersetzen, sondern diese befolgen? Damit führen Sie eigentlich jedes Rechtssystem ad absurdum, da dann die Frage, ob rechtmäßig oder nicht, dahingestellt bleiben könnte, denn nach Ihrer Auffassung muss die Regelung ja ohnehin befolgt werden, selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte.
Wenn Sie sich schon ein Urteil über mein Rechtsverständnis erlauben, dann doch bitte anhand des kompletten Beitrags. Was Sie da schreiben ist eine Unterstellung und entspricht weder meinem Geschriebenen noch meiner tatsächlichen Meinung. Im Gegenteil.
Ich habe nichts dagegen und spreche den Betroffenen auch nicht das Recht ab, gegen diese Reglung zu klagen. Ich sage lediglich, dass es - selbst wenn man der Meinung gewesen wäre, das die Regelung unrechtmäßig sei - in meinen Augen nicht die richtige Vorgehensweise ist, sich mit einem falschen TR in die Klausur zu setzen und das Bestehen damit zu riskieren. Man hätte einen erlaubten TR nutzen können und anschließend Klage erheben - oder eben vorher schon, denn die Regelung war seit Ende letzten Jahres bekannt - genug Zeit, um Klage dagegen einzureichen, wenn man der Überzeugung ist, dass sie unrechtmäßig sei.
Und warum hat das keiner getan? Richtig, weil keiner (oder kaum einer) vor dem Nicht-Bestehen der Klausur der Meinung war, dass diese Regelung unrechtmäßig sei.
"Wer alle fünf Fragen richtig beantworte, erhielt fünf Punkte, bei vier richtigen Antworten gab es drei und für drei richtige Antworten einen Punkt."
Wie schon geschrieben: diese Reglung findet sich ja noch in den meisten Pflichtfächern des Bachelors Wiwi, z.B. Wirtschaftsinformatik, Recht, Internes Rechnungswesen, Theorie der Marktwirtschaft... Ist diese Form dann eigentlich verboten?
Nein. Denn Sie zitieren lediglich einen Auszug aus meinem Beitrag. Hätten Sie meinen gesamten Beitag betrachtet, wüssten Sie, dass Ihre Auffassung meines Rechtsverständnisses eine Unterstellung ist und nicht den Tatsachen entspricht.Erstens: Ich habe Sie zitiert. Damit entspricht das wohl Ihrem Geschriebenen.
Richtig. War ja auch nicht zu überlesen.Zweitens: Wenn man sich mit dem zugelassenen TR in die Klausur gesetzt hätte, würde dies voraussetzen, dass man sich der Regelung bewusst hätte sein müssen.
Sie schreiben, dass Sie hier niemandem zu Nahe treten wollen und tun es doch wieder.Drittens: Wenn man dies getan hätte, wogegen hätte man dann klagen sollen? Da sind wir beim laienhaften Rechtsverständnis.