Infos und Tipps Bitte beachten: Täuschungsversuche wegen unerlaubter Hilfsmittel (Taschenrechner)

Guten Morgen zusammen,

also meine persönliche Meinung zu dem Thema ist, dass die meisten, die sich hier aufregen, sich wahrscheinlich gar nicht so sehr darüber aufregen, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde und die Regelung überprüft werden soll, als vielmehr über die Tatsache, dass das ganze von ASTA bezahlt werden soll.

Wenn all die Studenten, die davon betroffen waren, ihre eigene Rechtschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen würden, hätte es diese Diskussion wahrscheinlich gar nicht gegeben oder bestimmt nicht in diesem Ausmaß.

Schließlich leben wir in einem Rechtsstatt und jedem steht der Rechtsweg offen.

Mir persönlich geht die Entscheidung von ASTA auch mehr als gegen den Strich.

Dies hat auch einen einfachen Grund:

Als ich im WS 12/13 die Propädeutikumsklausur geschrieben haben, wurden die Spielregeln IN DER KLAUSUR geändert, also nicht VOR der Klausur. Wenn man in einer Klausur sitzt und als erstes liest „Ab sofort ist alles anders…“ bekommt man erst mal einen Schock.

Komischerweise hat das bei ASTA irgendwie niemanden interessiert und ein Rechtsanwalt wurde auch nicht eingeschaltet.

Jedoch bringt es hier wenig bis überhaupt nichts gegen Herrn Teipel zu wettern, schließlich ist er Rechtsanwalt und wurde beauftragt. Er geht somit nur seinen Aufgaben nach.

Vielmehr würde es bringen, seinen Unmut über die Entscheidung bei ASTA abzuladen.

LG

Sammy
 
Guten Morgen Sammy,

ja so ähnlich sehe ich das auch.

Ich sehe zwar auch immernoch die "Schuld" bei den einzelnen Studenten, die trotz des Wissens, dass es da eine Regel gibt, mit einem durch die FU nicht zugelassenen TR in die Klausur gegangen ist. Ob diese Einschränkung rechtens ist oder nicht, sei erstmal dahingestellt.

Was ich stark an der FU zu kritisieren habe, ist der Umgang direkt vor der Klausur. Hier hätte eine bessere Kommunikation zwischen der FU und den Klausuraufsichten Not getan. Hier hätte es wirklich eindeutige Regelungen geben müssen...Meines Erachtens hätte dort keine Eintragung in irgendeine Liste erfolgen dürfen. Wenn man so etwas als Täuschungsversuch deklarieren will, hätte man den Studenten gar nicht mitschreiben lassen dürfen, wenn er sich freiwillig meldet. Gibt er vor Klausur seinen TR noch ab, passiert nichts und der Student hätte ohne TR mitschreiben können. Wird er während der Klausur "entdeckt" --> Klausur weg, Täuschungsversuch...fertig.

Daher kann ich dann natürlich den Unmut der betroffenen Studenten behandeln.

@Antonio Es kann wirklich keiner sagen, er hätte davon nie gewusst. Spätestens beim Anmeldung zu Klausur hätte man über die TR-Regel Kenntnis erlangen müssen.
 
@sammy, soweit ich mich erinnere war das Bewertungssystem doch trotzdem 1:1 das gleiche? Gegen was hätte man denn dMn Einspruch einlegen sollen? Und da die AStA in Deinem Fall keinen Anwalt eingeschaltet hat, ärgerst Du Dich jetzt, dass die TR-Betroffenen einen Anwalt bekommen? Nur weil ich nichts bekommen habe, sollst Du auch nichts bekommen?

@Krimgum, korrigiere mich, aber legst Du nicht gerade selbst Einspruch ein wegen der MC-Aufgaben? Du schreibst auch die AStA an, dass die sich jetzt um Deinen Fall kümmern? Wie kommt es, dass Du hier mit zweierlei Maß misst? Oder hast Du der AStA gleich einen Scheck beigelegt?

Die AStA bekommt jedes Jahr ein kleines Vermögen. Und das ist u.a. auch dafür da, dass genau solche Fälle behandelt werden.
 
@Antonio Ich würde nicht behaupten, dass ich mit zweierlei Maß messe. Ich glaub, das ist einfach schwer zu vergleichen und vor allem auch schwer zu beschreiben. Im Taschenrechner-Fall geht es um einige wenige Studenten, die zuersteinmal gegen eine Regel verstoßen haben. Natürlich ist zu klären, ob diese Regel überhaupt Bestand haben kann und darf. Daher finde ich auch gut, dass hier etwas getan wird seitens der Asta. Trotz allem finde ich, dass die "paar" Studenten vorerst eine Mitschuld tragen, da diese sich der Regel, mehr oder weniger wissentlich (das ist ja immerhin der Hauptteil der Diskussion hier), wiedersetzt haben.

In meinem akuten Fall scheint es ja so zu sein, dass die FU hier bestehende Urteile schlichtweg ignoriert. Das betrifft natürlich nicht nur mich. Ich denke, dass es Semester für Semester hunderten von Studenten so geht wie mir. Mathe/Statistik ist ja wohl auch nicht die einzige Modul-Klausur, in welchem solche Bewertungen stattfinden. Von einer entschlossenen Arbeit der Asta an diesem Punkt profitieren alle.. bzw. zumindest diejenigen, die solche Klausuren noch vor sich haben.

Ich wünsche natürlich keinem Studenten etwas schlechtes...das mag vielleicht in einigen Posts anders rübergekommen sein... und ich bezweifle auch, dass diese Studenten wirklich täuschen wollten. Das kann ich aber nicht beurteilen und ich kann nur aus meiner subjektiven Sichtweise versuchen, auf etwas objektives zu schließen. Dies mag sicher auch nicht immer richtig sein.

In Bezug auf die Taschenrechner, gibt es nun mal noch keine Vergleichsfälle... in meinem Fall allerdings schon.

Also liebe Leute... bitte das alles nicht falsch verstehen. Ich hoffe, dass den Studenten geholfen wird, aber dieser Stress hätte einfach vermieden werden können.

Just my point of view!
 
Hallo Antonio,

ich habe den Eindruck, dass du mein Posting irgendwie in den falschen Hals bekommen hast!

Nein, das Bewertungssystem war nicht 1:1!

Und es geht hier auch überhaupt nicht um mich!!

Sondern um die Studenten, die erst in der Klausur erfahren haben, dass es ein neues Bewertungssystem gibt und die nach dem alten System bestanden hätten und nach dem neuen System durchgefallen sind.

Ich bin davon nicht betroffen!

Und ich ärgere mich auch überhaupt nicht, dass die Taschenrechner-Studenten einen Anwalt bekommen, sondern um die Undurchsichtigkeit von ASTA den anderen Studenten keinen Anwalt gewährt zu haben. Augenscheinlich wirkt es auf mich wie Willkür.

Den betroffenen Studenten habe ich auch in meinem Posting absolut keinen Vorwurf gemacht und ich finde auch keine Stelle, in der ich gesagt hätte, dass ich den Studenten den Rechtsanwalt nicht gönne. Ich weiß leider nicht, an welcher Stelle ich mich so unglücklich ausgedrückt habe, dass du auf die Idee kommst, dass ich so denke.

Mein einziger Vorwurf gilt ASTA.
 
... Andere Studierende die vielleicht im stillen Kämmerchen studieren, wurden mit diesen Infos vielleicht nicht so oft penetriert, oder hatten einfach andere Dinge im Kopf, weshalb so etwas durchgerutscht ist. Dafür kann es viele Gründe geben, aber wir sollten uns darüber pauschal kein Urteil bilden...

Also nichts gegen Studierende, die in einem stillen Kämmerchen studieren. In der Einführungsveranstaltung an der Präsenzuni wurde uns gesagt, das die tägliche morgenliche Pflichtlektüre das schwarze Brett sei. An der Fernuni sollte das die Hauptseite der jenigen Fakultät sein. Und ich meine mich zu erinnern, das die TS-Info ein Semester vorher auf der Hauptseite stand.

Studieren, ohne regelmäßig Informationen einzuholen stell ich mir noch schwieriger vor als den Gutachtenstil im Recht ;-)
 
Guten Morgen,

@Krimgum , ja, Ihr Fall wiegt noch um Einiges schwerer, da Sie zu recht darauf verweisen, dass die Uni hier - mehrere - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ignoriert, durch die sie teilweise sogar selbst betroffen war.

Aber man sollte auch bedenken, dass sich die Uni im Falle der TR-Problematik eventuell (eventuell nur deshalb, weil noch keine Entscheidung vorliegt) ebenso über Regeln hinwegsetzt. Und zwar die Regelung, wer überhaupt über die Beschränkung hätte entscheiden dürfen und wo dies hätte stehen müssen. Dafür gibt es klare Vorgaben. Da kann und darf ich nciht einfach "als Uni" hergehen und etwas beschließen und dann erwarten dass sich alle daran halten. Es gibt gute Gründe dafür, dass solche Verfahren gesetzlich geregelt sind.

Bislang scheint noch nicht einmal klar zu sein, wer über die Beschränkung überhaupt entschieden hat. Und darum geht es vorliegend: Verbindlich klären zu lassen, wer überhaupt und in welchem Verfahren befugt ist, eine solche Entscheidung zu treffen. Das nächste Mal geht es womöglich nicht um zugelassene Hilfsmittel, sondern um MC-Verfahren. Da gibt es zwar Entscheidungen, aber auch dort gab es natürlich ein erstes Verfahren. Bezeichnenderweise wurde - und wird anderenorts - genauso argumentiert, wie es hier von einigen Forenteilnehmern ebenso gemacht wird: Dass das ja da und dort gestanden habe, die Studierenden davon gewusst hätten, sich in Kenntnis dieses Verfahrens der Prüfung unterzogen hätten, usw. usw. Nachdem es hierzu dann aber Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gab, scheint es für alle - auch und gerade hier im Forum - überhaupt kein Thema mehr zu sein, dass eine solche MC-Regelung für rechtswidrig gehalten wird.

Die Ausgangslage zur aktuellen TR-Problematik war jedoch die gleiche.
 
Und ich ärgere mich auch überhaupt nicht, dass die Taschenrechner-Studenten einen Anwalt bekommen, sondern um die Undurchsichtigkeit von ASTA den anderen Studenten keinen Anwalt gewährt zu haben. Augenscheinlich wirkt es auf mich wie Willkür.

Den betroffenen Studenten habe ich auch in meinem Posting absolut keinen Vorwurf gemacht und ich finde auch keine Stelle, in der ich gesagt hätte, dass ich den Studenten den Rechtsanwalt nicht gönne. Ich weiß leider nicht, an welcher Stelle ich mich so unglücklich ausgedrückt habe, dass du auf die Idee kommst, dass ich so denke.

Mein einziger Vorwurf gilt ASTA.

Okay, ich denke, das ist ein anderes Thema. Ob die Änderung eines Bewertungssystems während der Klasur zulässig oder eben unzulässig ist, kann ich ohne Details nicht beantworten. Wenn es schlicht um das Bewertungssystem selbst geht (Für Aufgabe 1 gibt es jetzt anstatt 5 jetzt 10 Punkte), ist das nicht zu beanstanden, weil dieser Bereich dann dem Kernbereich des den Prüfern zustehenden Beurteilungsspielraums unterfällt.

Allerdings hätten Sie eine derartige Änderung während der Klausur rügen müssen (mit der Bitte, dass dies protokolliert werden möge), andernfalls kann man sich darauf im Nachhinein nicht mehr darauf berufen. Vielleicht gab es deshalb keine Übernahme durch den AStA.

Das würde aber auch alles zu weit führen. Genau für solche Fälle führen wir als Kanzlei übrigens in Köln und in Aachen wöchentlich bis alle zwei Wochen kostenlose Beratungsstunden durch, in denen sich Studierende dieser Hochschulen kostenlos beraten lassen können.
 
Guten Morgen Herr Teipel,

Guten Morgen,

Aber man sollte auch bedenken, dass sich die Uni im Falle der TR-Problematik eventuell (eventuell nur deshalb, weil noch keine Entscheidung vorliegt) ebenso über Regeln hinwegsetzt. Und zwar die Regelung, wer überhaupt über die Beschränkung hätte entscheiden dürfen und wo dies hätte stehen müssen. Dafür gibt es klare Vorgaben. Da kann und darf ich nciht einfach "als Uni" hergehen und etwas beschließen und dann erwarten dass sich alle daran halten. Es gibt gute Gründe dafür, dass solche Verfahren gesetzlich geregelt sind.

Bislang scheint noch nicht einmal klar zu sein, wer über die Beschränkung überhaupt entschieden hat. Und darum geht es vorliegend: Verbindlich klären zu lassen, wer überhaupt und in welchem Verfahren befugt ist, eine solche Entscheidung zu treffen. Das nächste Mal geht es womöglich nicht um zugelassene Hilfsmittel, sondern um MC-Verfahren. Da gibt es zwar Entscheidungen, aber auch dort gab es natürlich ein erstes Verfahren. Bezeichnenderweise wurde - und wird anderenorts - genauso argumentiert, wie es hier von einigen Forenteilnehmern ebenso gemacht wird: Dass das ja da und dort gestanden habe, die Studierenden davon gewusst hätten, sich in Kenntnis dieses Verfahrens der Prüfung unterzogen hätten, usw. usw. Nachdem es hierzu dann aber Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gab, scheint es für alle - auch und gerade hier im Forum - überhaupt kein Thema mehr zu sein, dass eine solche MC-Regelung für rechtswidrig gehalten wird.

Die Ausgangslage zur aktuellen TR-Problematik war jedoch die gleiche.

Genau hier stimme ich natürlich der Entscheidung des Asta voll und ganz zu, dass dieses geprüft werden muss. Das hatte ich auch nie in Frage gestellt.

Viele der hiesigen Forennutzer, kritisieren ja auch eher das Verhalten der betroffenen Studenten vor der Klausur, bzgl. der gewollten oder ungewollten Ignoranz dieser Regel gegenüber. Das ist der einzige Kritikpunkt, der hier von vielen Usern diskutiert wird. Denn man kann mir nicht versuchen zu erklären, dass die Leute aufgrund der aufgeführten Argumente mit einem nicht zugelassenen Taschenrechner in die Klausur gegangen sind!
 
@Krimgum, okay, aber was hätten die Studenten denn tun sollen? Ungewollte Ignoranz kann man ihnen nicht vorwerfen. Aber kann man gewollte Ignoranz tatsächlich zum Vorwurf machen? Rechtlich berachtet hatten die Studenten gar keine andere Möglichkeit, so zu verfahren. Denn wenn sie sich mit dem zugelassenen TR in die Klasur begeben hätten, hätten sie die Regelung nciht mehr rechtlich überprüfen lassen können. Letztlich würde dies doch darauf hinauslaufen, dass man in jedem Fall die Regelung hätte befolgen müssen, auch wenn man sie für rechtswidrig hielt.

Darüber hinaus waren viele Studenten auch verunsichert, da die "Regelung" ja Ausnahmen zuließ, es gab nicht die eindeutige Aussage: Diese drei TR Modelle sind zulässig, alle anderen nicht." Vielmehr ist da auch von "Modellreihen" die Rede ausdrücklich "beispielhaft" werden für zulässig auch andere als die drei genannten TR bezeichnet.

Und mir sind Fälle bekannt, in denen aufgrund dieser Verwirrung Studenten VOR der Klasur die Aufsicht aufgesucht haben und ausdrücklich nachfragten, ob ihr TR verwendet werden dürfe, sonst würden sie die Klasur eben ohne schreiben. Dies wurde - nachweislich (!) - von der Aufsicht bestätigt, lediglich das Modell protokolliert. Und auch diese Studenten erhielten dann einen Bescheid über das Nichtbestehen wegen eines angeblichen Täuschungsversuchs....

Dass das nicht sein kann, dürften wohl viele so sehen. Es zeigt doch aber, wie wichtig und wie dringend erforderlich eine einheitliche, klare Regelung ist, die keinen Interpretationsspielraum zulässt. Wie schon an anderer Stelle gesagt: Eine Beschränkung ist ja grundsätzlich zulässig. Aber ebenso wie MC-Klasuren müssen dabei bestimmte verfahrensrechtliche Grundsätze eingehalten werden, die hier (wahrscheinlich) wie dort eben nicht beachtet worden sind.
 
Über die Art und Weise, wie vor und während der Klausur von der Prüfungsaufsicht vorgengangen wurde, ist absolut nicht zu akzeptieren, das sehe ich natürlich ganz genauso.

Ich möchte aber einfach mal die Behauptung aufstellen, dass den Studenten nicht bewusst war, dass diese Regelung nicht rechtens ist. Es wird wohl niemand den Gedanken im Kopf gehabt haben: "Ist die Regel, die die FU vorgibt, eigentlich in Ordnung?! Können wir hier eventuell rechtlich etwas gegen die Regel unternehmen?" Also wenn jemand diesen Gedanken hatte... und zwar nicht unmittelbar vor oder während der Prüfung, dann kann ich nur meinen Hut ziehen! Wenn alle Studenten mit einem zugelassenen Taschenrechner in die Klausur gegangen wären, würden wir hier jetzt gar nicht über Recht und Unrecht, Ignoranz, Vorsatz oder Fahrlässigkeit reden. Dann hätte die Regel natürlich immer noch widerrechtlich sein können, aber es wäre nie zu solch ungerechter Behandlung wg. Täuschungsversuch gekommen und keiner hätte sich beschwert.

Das jetzt natürlich die Regel in all seine Einzelteile und ungenauen Aussagen zerpflückt wird ist ja auch klar und soweit in Ordnung.

Aber aus dem Blickwinkel zum Zeitpunkt ca. 2 Wochen vor Klausur betrachtet, muss man einfach sagen, dass die Studenten einen Täuschungsversuch zumindest billigend in Kauf genommen haben.


Aber nochmals: Zum jetzigen Zeitpunkt ist natürlich eine Diskussion und eine Prüfung auf Richtigkeit in all seinen Details richtig und wichtig!
 
Nein, das kann man den Studenten m.E. nicht vorhalten, denn zu einem Täuschungsversuch gehört neben der Täuschungshandlung auch die Täuschungsabsicht.

Wer diese Regelung erfolgreich zu Fall bringen wollte, der konnte nicht anders sinnvoll handeln, und das bei hohem persönlichen Risiko.

Es ist in meinen Augen überhaupt nicht verwerflich, es drauf ankommen gelassen zu haben.

Eine als rechtswidrig bewertete Regelung zu missachten, um so erst die Gelegenheit zu gewinnen, sie gerichtlich überprüfen zu lassen, ist ein völlig akzeptabler Weg - wenn nicht, würden in den Südstaaten der USA heute noch die Schwarzen ihre Sitzplätze den Weißen über lassen müssen!

(nein, ich setze die beiden Situationen nicht gleich, aber so versteht vielleicht auch der letzte das Grundprinzip...)
 
@Antonio Ich würde nicht behaupten, dass ich mit zweierlei Maß messe. Ich glaub, das ist einfach schwer zu vergleichen und vor allem auch schwer zu beschreiben. Im Taschenrechner-Fall geht es um einige wenige Studenten, die zuersteinmal gegen eine Regel verstoßen haben. Natürlich ist zu klären, ob diese Regel überhaupt Bestand haben kann und darf. Daher finde ich auch gut, dass hier etwas getan wird seitens der Asta. Trotz allem finde ich, dass die "paar" Studenten vorerst eine Mitschuld tragen, da diese sich der Regel, mehr oder weniger wissentlich (das ist ja immerhin der Hauptteil der Diskussion hier), wiedersetzt haben.

In meinem akuten Fall scheint es ja so zu sein, dass die FU hier bestehende Urteile schlichtweg ignoriert. Das betrifft natürlich nicht nur mich. Ich denke, dass es Semester für Semester hunderten von Studenten so geht wie mir. Mathe/Statistik ist ja wohl auch nicht die einzige Modul-Klausur, in welchem solche Bewertungen stattfinden. Von einer entschlossenen Arbeit der Asta an diesem Punkt profitieren alle.. bzw. zumindest diejenigen, die solche Klausuren noch vor sich haben.

Ich wünsche natürlich keinem Studenten etwas schlechtes...das mag vielleicht in einigen Posts anders rübergekommen sein... und ich bezweifle auch, dass diese Studenten wirklich täuschen wollten. Das kann ich aber nicht beurteilen und ich kann nur aus meiner subjektiven Sichtweise versuchen, auf etwas objektives zu schließen. Dies mag sicher auch nicht immer richtig sein.

In Bezug auf die Taschenrechner, gibt es nun mal noch keine Vergleichsfälle... in meinem Fall allerdings schon.

Also liebe Leute... bitte das alles nicht falsch verstehen. Ich hoffe, dass den Studenten geholfen wird, aber dieser Stress hätte einfach vermieden werden können.

Just my point of view!

Wenn Du es gut findest, dass die AStA etwas unternimmt, dann solltest Du vielleicht nicht jedem Beitrag zustimmen, der sich dagegen ausspricht? ;)

Aber um kurz noch mal auf die Klausurbewertung zu kommen. Die Uni alleine entscheidet doch über das Niveau der Klausur und nicht die Gerichte. Das Gerichtsurteil besagt doch nur, dass die Aufgaben nicht Rechtens sind. Die Gerichte entscheiden aber nicht über bestehen oder nicht bestehen.

Wenn sich die Uni an das Gerichtsurteil halten würde - was ich begrüßen würde - glaubst Du dann nicht, dass die Uni andere Aufgaben stellen würde bzw. ein anderes Bewertungssystem verwenden würde? Nicht 50 Punkte reichen dann zum bestehen, sondern vielleicht 75 Punkte? Oder soll sich der Notendurchschnitt über Nacht langfristig verbessern, weil die Note 1 dann bereits mit 75% richtiger Lösungen erreicht wird?

Mit der Umstellung verschiebt sich doch nur das Bewertungssystem. Am Ende entscheidet immer die Uni sehr subjektiv über das bestehen und nicht bestehen.

Wenn es aber einen Notnagel gibt, eine "nicht bestandene" Klausur in "bestanden" umzuwandeln, bin ich immer dabei! Wie gesagt, ich freue mich über jede erfolgreiche Klausur! :-)
 
Jetzt liegt schon wieder ein Misverständnis in der Kommunikation vor.

Ich habe letztenendes nur über die von der Fernuni gesprochenen Konsequenz (Täuschungsversuch) gesprochen. Ob da rechtliche Tatbestände erfüllt wurden oder nicht, hat in meiner Betrachtung erstmal nichts verloren. Auch wenn das vielleicht nicht so deutlich geworden ist.

Ich bleibe auch der Überzeugung treu, dass sich nicht ein Student Gedanken darüber gemacht hat, ob diese Regel nun rechtliche Gültigkeit besitzt oder nicht. Es wird kein Student mit der Prämisse in die Klausur gegangen sein :"Mensch, der Fernuni zeig ich jetzt erstmal, dass das, was Sie vorschreibt nicht rechtens ist!" Das kann ich einfach nicht glauben. Von daher haben Sie meines Erachtens sogar sehr wohl eine Täuschungsabsicht, da Sie das Wissen besaßen, dass deren TR nicht zugelassen sei und sie es trotzdem haben darauf ankommen lassen. Das wahrscheinlich kurz vor der Klausur, von diesem "Wille zur Täuschung" wieder abgelassen wird, als einem die Prüfer über die Konsequenzen nochmals klar machten, verstehe ich auch absolut, so dass zum Zeitpunkt der Klausur dann keine Täuschungsabsicht mehr vorgelegen haben kann.
 
@Krimgum , gut, darüber mag man streiten. Aber was Sie hier beschreiben, wäre ohnehin ein untauglicher Versuch (untauglich, weil die Beschränkung nicht rechtmäßig ist [unterstellt]). Nicht anders verhält es sich in den MC-Klasuren. Daran nehmen die meisten Prüflinge doch auch wohl in der Annahme teil, dass dieses Verfahren rechtmäßig sei. Soll man auch ihnen die Anfechtung mit dem Argument verweigern, dass sie sich in Unkenntnis der Rechtswidrigkeit eines solches Verfahrens der Klausur gestellt haben?
 
@Antonio Zum einen kann man sich ja auch durch fachliche Begründungen überzeugen lassen und damit vielleicht seine Meinung ändern.
Zum Anderen habe ich auch keine Möglichkeit vielleicht auch einzelne Textpassagen, mit denen ich konform gehe mit einem "Gefällt mir" zu bewerten ;-).

Bezüglich der Klasuren... das liegt natürlich nicht in meinem Ermessen, wie die FU später mal bewerten wird. Aber soll ich jetzt daher davon abhalten und keinen Widerspruch einlegen?
 
Also nichts gegen Studierende, die in einem stillen Kämmerchen studieren. In der Einführungsveranstaltung an der Präsenzuni wurde uns gesagt, das die tägliche morgenliche Pflichtlektüre das schwarze Brett sei. An der Fernuni sollte das die Hauptseite der jenigen Fakultät sein. Und ich meine mich zu erinnern, das die TS-Info ein Semester vorher auf der Hauptseite stand.

Studieren, ohne regelmäßig Informationen einzuholen stell ich mir noch schwieriger vor als den Gutachtenstil im Recht ;-)

Ich war auf keiner Einführungsveranstaltung ;-)
Dass jeder Studierende sich informieren soll, daran gibt es doch gar nichts zu rütteln. Und weshalb das bei den Betroffenen durchgerutscht ist, weiß ich doch auch nicht. Jeder einzelne wird aber seine Gründe dafür haben, über die ich nicht urteilen möchte.

Am Ende reden wir aber von einer nicht geringen Zahl von Studierenden, die mit der gleichen ehrlichen Absicht wie "wir" ihre Klausuren absolviert haben und trotzdem durchgefallen sind. Und da gehe ich noch nicht mal auf dubiose Ansagen mancher Prüfungsaufsichten ein.
 
@Antonio
Bezüglich der Klasuren... das liegt natürlich nicht in meinem Ermessen, wie die FU später mal bewerten wird. Aber soll ich jetzt daher davon abhalten und keinen Widerspruch einlegen?

Hatte dazu doch klar Stellung bezogen?

Wenn es aber einen Notnagel gibt, eine "nicht bestandene" Klausur in "bestanden" umzuwandeln, bin ich immer dabei! Wie gesagt, ich freue mich über jede erfolgreiche Klausur! :-)
 
Ich glaub so langsam komm ich hier in die Schusslinie aller... :hammer: (ich hätte gern noch ein "Ducken Smiley" :-) )

Da gebe ich Ihnen natürlich Recht, Herr Teipel. Ich will auch keinem Studenten das Recht auf Anfechtung nehmen, soweit dieses vorhanden ist (und davon gehen wir ja alle inzwischen aus), das habe ich auch nie so behauptet. Und falls dieses so rübergekommen ist, dann lediglich auf Basis meiner laienhaften Ausdrucksweise ;-)


Auch auf die Gefahr hin, dass sich hier jetzt alles wiederholt: Vor der Klausur musste doch ein Student erstmal davon ausgehen, dass diese Regelung Bestand hat, ähnlich wie die Bewertung von MC-Klausuren. Dass sich danach ein Anfechtungsgrund ergibt kann der Otto-Normal-Student eigentlich vorher nicht wissen. Die ganze Entwicklung steht und fällt mit den Entscheidungen der FU während der Klausur durch die Aufsicht, die absolut mangelhaft waren, sowie die daraus gezogene Konsequenz der Wertung als Täuschungsversuch.
 
Natürlich weiß ich nicht, ob dann in dieser Klausur bei mir aus einem "nicht Bestanden" ein "Bestanden" rauskommt. Laut ersten Aussagen würde die wahrscheinliche Konsequenz sein, dass dieser Fehlversuch gestrichen würde und ich einen neuen 1. Versuch erhalten würde. Aber die Konsequenz kann ich jetzt natürlich noch nicht vorhersehen
 
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