Infos und Tipps Bitte beachten: Täuschungsversuche wegen unerlaubter Hilfsmittel (Taschenrechner)

@Hundehuette, es freut mich, dass ich auch Sie erreichen konnte. Zumindest emotional. An dem Rest können Sie ja noch arbeiten.

@Anja27, wie beschrieben: es gibt Sonderkonditionen. Und wie an anderer Stelle durch einen anderen User ausführlich dargelegt, sind die an den ASTA zu zahlenden Gebühren wohl recht überschaubar. Daher verstehe ich nicht ganz die Sorge, hier übermäßig in Anspruch genommen zu werden. Und natürlich wird in einem etwaigen Verahren jeder Sachverhalt in jeder Konstellation individuell geprüft


Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich den Ironiemodus weder an- noch ausgeschaltet habe. Und ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich erwartet hatte, Sie würden diesen auch ohne explizite Erwähnung (in der Prüfungsordnung?) bemerken. Sorry, schon wieder Ironie.

Mir scheint das ganze Prozedere ziemlich verlogen zu sein.

Forum A und Forum B konkurrieren um die Studierenden, frei nach dem Motto "Hier bekommst du die Infos, hier wird dir geholfen."
Und dies geschieht bestimmt nicht nur aus reiner Nächstenliebe.

Der ASTA kann sich nun profilieren und von seiner eigenen bisherigen Ohnmacht/Unfähigkeit abzulenken "Seht, wir tun etwas für euch!."
 
Das muss ich auch mal eben bestätigen... Ich denke schon, dass wir hier auf sehr sehr sachliche Art und Weise diskutieren.

Ich glaube, dass ich diesen Satz scheinbar revidieren muss und werde mich wohl daher auch zurückziehen.

Forum A und Forum B konkurrieren um die Studierenden, frei nach dem Motto "Hier bekommst du die Infos, hier wird dir geholfen."
Und dies geschieht bestimmt nicht nur aus reiner Nächstenliebe.

Nur eines noch... ich verstehe gerade nicht so ganz, was das jetzt soll... es wurde doch nirgendwo etwas über die Konkurrenz zu einem anderen Forum geschrieben...
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[/ironie on] Ach... warte.. ich habs... in Beitrag 55 1/2 stand doch irgendwas davon ... sorry...my bad! [/ironie off]
 
Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich den Ironiemodus weder an- noch ausgeschaltet habe. Und ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich erwartet hatte, Sie würden diesen auch ohne explizite Erwähnung (in der Prüfungsordnung?) bemerken. Sorry, schon wieder Ironie.

Mir scheint das ganze Prozedere ziemlich verlogen zu sein.

Forum A und Forum B konkurrieren um die Studierenden, frei nach dem Motto "Hier bekommst du die Infos, hier wird dir geholfen."
Und dies geschieht bestimmt nicht nur aus reiner Nächstenliebe.

Der ASTA kann sich nun profilieren und von seiner eigenen bisherigen Ohnmacht/Unfähigkeit abzulenken "Seht, wir tun etwas für euch!."
Um was geht es denn jetzt genau, bin nämlich leicht überfordert?
An der Diskussion selbst bist Du ja anscheinend nicht interessiert. Gestört hat Dich also mehr der Hinweis, dass bisher sehr sachlich diskutiert wurde. Man kann es schließlich nicht jedem recht machen...?!

Was diese TR-Diskussion oder wie Du schreibst "Prozedere" mit Forum A/B und der Nächstenliebe zu tun hat, bleibt mir allerdings noch ein Rätsel. Hier kann ich Dir selbst mit viel Phantasie leider nicht mehr folgen.
 
"Falschen Taschenrechner in den Wiwi-Klausuren benutzt? Durchgefallen. Es ist gleich, ob der verwendete Taschenrechner einen geringeren Funktionsumfang als die erlaubten Modelle besitzt, "schreiben Sie in Ruhe die Klausur weiter, wir notieren Ihr Modell" führte anschließend zur Benotung mangelhaft. Teils hatten offenbar Studenten vor der Klausur explizit ihren Taschenrechner der Aufsicht gezeigt und wurden nach Notierung des Modells zur Klausur zugelassen (mit demselben Ergebnis: "mangelhaft"). Der ASTA hat einen Anwalt für die Wahrung der Interessen der betroffenen Studenten beauftragt."

Also aus dieser Sichtweise bin ich voll und ganz für die Klage...
 
Sehr geehrter Herr Teipel,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Ich begrüße Ihre Unterstützung sehr.

Zu meinem Anliegen: Ich habe in einer Klausur im Fach "Grundlagen des Marketing" teilgenommen.

Während der Klausur hat die Betreuerin mir einen Beleg zur Unterschrift untergeschoben, den ich aufgrund der allgemeinen Stressituation während der Klausur auch unterschrieben habe.

Unmittelbar nach Klausurende befragte ich die Betreuerin nach Inhalt des vorlegten Belegs. Unmittelbar dabei konnte ich jedoch nachweisen, dass ich einen zugelassenen Taschenrechner genutzt habe.

Dabei dürfte sich herausgestellt haben, dass die Betreuerin die Dokumentation des Sachverhalts sowie die eingeholte Unterschrift mit der Sachverhaltsaufnahme eines anderen Teilnehmers vertauscht hat.

Daher hat die Betreuerin unmittelbar nach Klausurende den zuvor bei mir skizzierten Fall durchgestrichen. Sie teilte mir mit, dass damit die Angelegenheit erledigt sei.

Nun habe ich ebenfalls ein Schreiben von der Fernuni mit dem Vorwurf eines Täuschungsversuchs erhalten.

Ich habe umgehend einen Widerspruch formuliert, der inhaltlich die tatsächliche Vorgehensweise schildert und damit darlegt, dass damit de facto kein Täuschungsversuch vorlag.

Aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar ist die Situation, dass zwei Vorgänge vertauscht wurden, indem zunächst eine Überprüfung der Hilfsmittel erfolgte, danach jedoch eine Unterschrift verlangt wurde.

Die Unterschrift habe ich geleistet. Genauso hat die Betreuerin diesen Vorgang jedoch unmittelbar nach der Klausur zurück genommen.

Meine Frage: Wie sind in diesem Fall die Chancen einzuschätzen?

Ergänzend dazu: In der Klausur war kein Taschenrechner erforderlich, da dabei, entgegen der vorangegangenen Klausuren, Rechenaufgaben nicht Inhalt waren. Handelt es sich qua Definition dann ebenfalls um einen Täuaschungsversuch.

Für Ihre Einschätzung wäre ich dankbar.


Freundliche Grüße


jojo1976
 
Hallo jojo1976,

also wenn Sie ohnehin einen der "zugelassenen" TR benutzt haben, liegt schlichtweg keine Täuschung vor. Fraglich ist natürlich, wie es mit der Darlegungs- und Beweisführung aussieht. Aber wenn man sich die Formulierung in der PO einmal ansieht, stellt man fest, dass dort vorausgesetzt wird, die/ der Betroffene habe versuchen müssen, das Ergebnis zu beeinflussen. Das ist bei einem "zugelassenen" TR ebensowenig der Fall wie bei einem mit geringerem Funktionsumfang. Und schon gar nicht in einem Fall, in dem gar keine Rechenaufgaben zu lösen waren; da stellt sich ja bereits die Frage, ob der TR überhaupt ein "Hilfsmittel" gewesen ist. Da hätte Ihnen der Täuschungsvorwurf ja ebenso gut mit dem Argument gemacht werden können, dass Sie eine Tageszeitung neben sich liegen hatten.....
 
Wie verhält es sich eigentlich mit den seit diesem Semester neu eingeführten Regelungen während der Klausur?

- Platzkarte muss vor Beginn der Klausur in die Tasche gesteckt werden. Es gibt somit keine Möglichkeit mehr, sich Notizen während der Klausur zu machen (außer natürlich auf den Klausurunterlagen, die man jedoch nicht mit nach Hause nehmen darf).

- Hat ein Student seine Klausur abgegeben (und das kann auch nach 5 Minuten sein), darf kein Student mehr während der restlichen Klausurzeit auf die Toilette.

Dankeschön.
 
Vorab: ich bin nicht betroffen, da ich an keiner entsprechenden Klausur teilgenommen habe.
Ich habe die Information der Fernuni dennoch mitbekommen - über diverse Foren. Daraufhin habe ich mir die Info in der Studien- und Prüfungsinformation durchgelesen. Ich habe meine beiden Taschenrechner hervorgeholt: der eine offensichtlich nicht zugelassen (FX 991), bei dem anderen war ich mir nicht sicher, denn es war eine leicht abweichende Bezeichnung. Ich habe darüber gegrübelt, was die entsprechende Passage in der Prüfungsinfo genau bedeuten soll.
Selbst wenn man die fraglichen formellen Kompetenzen bis dahin noch außer Acht und als korrekt gelten lassen sollte, an dieser Stelle spätestens liegt der Haken: Es wurde nicht klar kommuniziert: welches ist eine "Modellreihe" z. B. fx 82 und fx 86 (beide fangen mit 8 an), welches ist ein nur nach Energieart und Aussehen unterschiedliches, aber sonst gleiches Modell, was ist das Beispielhafte an den beispielhaft genannten Modellvarianten? Man hat dies unterschiedlich verstehen können, wie es ja wohl auch passiert ist.
Da das nicht klar geregelt war, müsste meines Erachtens nach gelten: im Zweifel zugunsten der von einer unklaren Regelung Betroffenen.

Dass der ASTA die Kosten für eine rechtliche Prüfung übernimmt, finde ich vollkommen in Ordnung. Es betrifft offensichtlich einen größeren Teil der Studenten und nicht bloß eine Handvoll. Wenn der ASTA nur solche Kosten übernehmen dürfte, von denen alle Studenten betroffen sind, wäre es z. B. auch nicht möglich, dass er sich nur gegen einen Missstand in einem einzelnen Fachbereich wendet, bsp. Mathematik.

Was ich gar nicht verstehen kann, ist, dass so viele Studenten sich derart emotional dafür einsetzen, dass die in ihren Augen als "Faulpelze", "Studierunfähige" oder ähnliches Bezeichneten ihre "gerechte" Strafe erhalten sollen, indem sie ohne Gnade durchfallen sollen. Es ist ok, die Meinung zu vertreten, dass Regeln eingehalten werden müssen. Es entspricht auch dem Zeitgeist, dass heutzutage das Wort Solidarität kaum noch einen Wert hat - frei nach dem Motto "ich bin doch nicht blöd".
Aber das ist genau der Grund, warum es im letzten Jahrhundert möglich war, einen Genozid zu entfesseln. Es war geltendes Gesetz, "Rassenschande" genannt, dass Deutsche nicht mit einem Juden liiert sein durften. Und alle wussten es. Würdet Ihr heute auch alle danach schreien, dass diejenigen ihre gerechte Strafe erhalten sollen die sich nicht daran hielten, weil Ihr Euch daran gehalten habt? Heute wissen wir, dass dieses Gesetz Unrecht war. An diesem bewusst genannten Extrembeispiel erkennt Ihr vielleicht, wie unwürdig das o. g. Schauspiel in seiner Konsequenz ist. Keiner von uns weiß bereits heute, ob die Taschenrechnerregelung Unrecht ist. Das werden wir erst nach einem Gerichtsurteil wissen. Bis dahin: Pax, meine Damen und Herren, und lasst es den ASTA herausfinden.
 
Lege den von Dir angewendeten Maßstab doch einmal an die Verfassungsklagen an, die regelmäßig vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und von denen viele gewonnen werden:

Deiner Ansicht nach wurden die Gesetze doch ordnungsgemäß erlassen und hinreichend publiziert, oft Jahre, bevor die Betroffenen dagegen verstoßen oder dagegen geklagt hatten, sie wussten also doch, worauf sie sich einlassen und sind also, Deiner Diktion folgend "selbst Schuld gewesen", gegen die von ihnen als verfassungswidrig eingestuften Gesetze verstoßen zu haben, hätten Deiner Ansicht nach nie und nimmer ein Recht dazu gehabt, die Bundesrepublik Deutschland in Karlsruhe zu verklagen.

Und dann auf einmal, Schockschwerenot, gibt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, diese Juristen in roter Robe, den Klägern auch noch Recht und bescheinigt der Bundesrepublik Deutschland, den Klägern Unrecht getan zu haben ... obwohl doch alles ordnungsgemäß veröffentlich worden war und die Kläger das auch gewußt hatten.

Wie kann denn so etwas nur passieren - nie und nimmer hätten die Kläger aber auch so unanständig sein dürfen, zu klagen. Sie wussten doch, worauf sie sich einlassen, war doch jahrelang vorher bekannt, das Gesetz ...

Merkst Du, wie eine solche Argumentation hinkt?


Die Verknüpfung von Klagewillen und Unrecht ist nicht argumentativ belegt. Wenn ich mir die Verfahrenszahlen des BVerfG anschaue, dann waren nur 2,4% erfolgreich. Da kann man wohl kaum sagen, dass "viele gewonnen werden". Und zudem verhängt das Gericht immer wieder (gefühlt zunehmend häufig) Missbrauchsgebühren. Damit will ich keinen Vergleich mit dieser Kausa ziehen, jedoch die zitierte Argumentation kritisch in Frage stellen.
 
Ich hätte mich auch geärgert, wenn ich betroffen gewesen wäre, allerdings mehr über mich selbst.
Genau. Und als netter Nebeneffekt kann man sich jetzt an eine allgemeine "Klagewelle" anhängen und muss nicht mit seiner eigenen Unzulänglichkeit kämpfen...sag ich mal ganz frech. Ich bin keiner, der anderen nicht ihr Recht gönnt, aber für den "Normalfall" der Personen, die die Prüfungsinfo nicht gelesen haben, habe ich kein Verständnis. So Sonderfälle wie "Aufsicht hat Modell zunächst akzeptiert" würde ich dagegen schon anders sehen....

Ich hätte es als sinnvolle "Investition" angesehen, wenn der AStA oder der StuRa WiWi sich bereits bei Aufkommen der Regelung artikuliert hätten...ich studiere jetzt schon seit einigen Jahren und habe nun Taschenrechnermodell 3 im Hause. Weil sich die Regelungen ändern. Lst. Fandel hat mal eine lange Liste von zulässigen TR rausgegeben, wo jeder ein für sich geeignetes Modell raussuchen konnte. Wieso ist es nicht dabei geblieben?

Wenn es jetzt nur an "formalen Fehlern" der FU zur Regelung der TR-Problematik scheitert, ist das Kernproblem der angesprochenen "Gutsherrenmentalität" noch nicht ausgeräumt....
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Andi1:

Es war auch keine Verknüpfung von Klagewillen und Unrecht, sondern es ging um die vermeintliche, tatsächliche oder behauptete Bekanntheit der Regelung zum Zeitpunkt des Regelverstoßes!

Verknüpft sind vielmehr Klagebefugnis und vorherige Bekanntheit in dem Sinne, daß es die Klagebefugnis nicht mindern kann, daß eine Regelung dem späteren Kläger vor Verstoß bekannt war.

In den vielen Verfahren, in denen die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht obsiegt haben, kam niemals das BVerfG auf die dümmliche Idee, den Klägern vorzuhalten, die unrechtmäßige Vorschrift sei doch immerhin veröffentlicht worden, sie hätte ihnen also bekannt sein müssen und mithin wären sie "selbst schuld"!

Wie viele Klagen dort prozentual oder absolut - diese Zahl ist durchaus ansehnlich - gewonnen werden, ist dabei sogar letztendlich nicht entscheidend.

Ein Fall wäre bereits völlig ausreichend zur Belegung meiner vorherigen Darstellungen!
 
@ Andi1:

Es war auch keine Verknüpfung von Klagewillen und Unrecht, sondern es ging um die vermeintliche, tatsächliche oder behauptete Bekanntheit der Regelung zum Zeitpunkt des Regelverstoßes!

Verknüpft sind vielmehr Klagebefugnis und vorherige Bekanntheit in dem Sinne, daß es die Klagebefugnis nicht mindern kann, daß eine Regelung dem späteren Kläger vor Verstoß bekannt war.

In den vielen Verfahren, in denen die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht obsiegt haben, kam niemals das BVerfG auf die dümmliche Idee, den Klägern vorzuhalten, die unrechtmäßige Vorschrift sei doch immerhin veröffentlicht worden, sie hätte ihnen also bekannt sein müssen und mithin wären sie "selbst schuld"!

Wie viele Klagen dort prozentual oder absolut - diese Zahl ist durchaus ansehnlich - gewonnen werden, ist dabei sogar letztendlich nicht entscheidend.

Ein Fall wäre bereits völlig ausreichend zur Belegung meiner vorherigen Darstellungen!


Ich beziehe mich nicht auf irgendwelche vorherigen Darstellungen, sondern auf das Zitierte.

Es gibt eben auch "unanständige" Klagen (beim BVerfG), siehe Missbrauchsgebühr. Inwieweit dies hier zutrifft sei dahingestellt.

PS: Ich hoffe wir müssen das jetzt nicht ewig ausdiskutieren, da es nur am Rande das Topic berührt und eher grundsätzlicher Natur ist. Ich wollte nur diese Argumentation so nicht stehen lassen.
 
Auch das Zitierte ist stets im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion zu sehen, es war eine Antwort auf vorherige Argumente und kann auch nur in diesem Zusammenhang gesehen werden - es ist daher kein Wunder, daß Du Probleme mit dem Verständnis meiner Darstellung hast, wenn Du sie aus diesem Zusammhang herausreißt!

Die von Dir in meinem Beitrag gesehene Verknüpfung von Klagewillen und Unrecht ist in meinem Beitrag gar nicht intendiert und braucht deshalb von mir nicht argumentativ untermauert und mithin von Dir auch nicht widerlegt zu werden.

Daß viele Klagen berechtigt geführt und gewonnen werden wird nicht dadurch widerlegt, daß endlose weitere unnütze Klagen vor dem BVerfG geführt werden - aber alles das hat nicht das Geringste mit dem tatsächlichen Anliegen meines Beitrages zu tun, nämlich daß die vorherige Bekanntheit der Regelung keine Auswirkung auf die Klagebefugnis hat und auch nicht vom BVerfG etwa so gesehen würde.
 
Auch das Zitierte ist stets im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion zu sehen, es war eine Antwort auf vorherige Argumente und kann auch nur in diesem Zusammenhang gesehen werden - es ist daher kein Wunder, das Du Probleme mit dem Verständnis meiner Darstellung hast, wenn Du sie aus diesem Zusammhang herausreißt!

Der Herr kann keine Kritik ertragen und wird unsachlich...

Jedes Argument, zumal wenn es so breit ausgeführt ist, sollte auch selbsttragend sein und das war es eben nicht.
 
Einen unsachlichen Beitrag wirst Du von mir nicht finden, und Du warst es, der selbst darauf hingewiesen hat, meinen Beitrag nicht im Kontext der Diskussion eingeordnet zu haben - worauf ich Dir erklärt habe, daß er dann auch nicht zu verstehen ist!

Das ist nun einmal bei laufenden Diskussionen so, daß man die komplette Diskussion verinnerlichen muß, um die Beiträge, die klar als Antwort formuliert sind, ganz erfassen zu können.

Und da Du dieses Argument immer noch als "nicht selbsttragend" bezeichnest, offenbart definitiv, daß Du es noch nicht im erforderlichen Zusammenhang eingeordnet hast, und damit auch nicht vollumfassend verstanden hast.

Ansonsten stehe ich konstruktiver Kritik sehr aufgeschlossen gegenüber, das setzt aber die Bereitschaft voraus, geäußerte Beiträge so verstehen zu wollen, wie sie gemeint sind, und sie nicht aus dem Zusammenhang zu reißen!
 
Aber ich öffne mich gerne der Diskussion, wenn Du sie zu führen vermagst:

Wenn meine Darstellung, daß die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zeigen, daß die Klagebefugnis der Kläger nicht davon abhängen kann, ob das beanstandete verfassungswidrige Gesetz den Klägern vorher bekannt war oder nicht, falsch sein sollte, dann belege doch bitte mit einem Beispiel, wo das Bundesverfassungsgericht genau gegenteiliger Position gewesen ist und einen solchen Rechtsgrundsatz erhoben hätte!

Denn das war der Tenor des Beitrags von mir, den Du zitiert hast, und kein anderer. Wenn Du einen anderen darinnen siehst, dann hast Du den Beitrag eben, wie von mir bereits angeführt, mißverstanden!

Ich bin gespannt!
 
Aber ich öffne mich gerne der Diskussion, wenn Du sie zu führen vermagst:

Wenn meine Darstellung, daß viele von den gewonnenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zeigen, daß die Klagebefugnis der Kläger nicht davon abhängen kann, ob das beanstandete verfassungswidrige Gesetz den Klägern vorher bekannt war oder nicht, falsch sein sollte, dann belege doch bitte mit einem Beispiel, wo das Bundesverfassungsgericht genau gegenteiliger Position gewesen ist und einen solchen Rechtsgrundsatz erhoben hätte!

Denn das war der Tenor des Beitrags von mir, den Du zitiert hast, und kein anderer. Wenn Du einen anderen darinnen siehst, dann hast Du den Beitrag eben, wie von mir bereits angeführt, mißverstanden!

Ich bin gespannt!


Dann war er eben missverständlich, denn diese Interpretation die jetzt widerlegt werden soll und vermutlich nicht widerlegt werden kann war nicht offensichtlich. Schade, dass Du nicht gleich auf meinen ersten Post hin geschrieben hast, dass es ganz anders gemeint war.

Unsachlich ist es insofern, als Du hier unterstellst man (in diesem Fall ich) sich nicht mit Dir auf Augenhöhe bewegt bzw. nicht willig sei Deine Posts so zu verstehen wie sie gemeint seien. Das bringt uns nicht weiter und hat nichts mit Sachlichkeit zu tun.
 
Dann war er eben missverständlich, denn diese Interpretation die jetzt widerlegt werden soll und vermutlich nicht widerlegt werden kann war nicht offensichtlich. Schade, dass Du nicht gleich auf meinen ersten Post hin geschrieben hast, dass es ganz anders gemeint war.

Aber genau das habe ich doch getan!

Meine erste Antwort war:

@ Andi1:

Es war auch keine Verknüpfung von Klagewillen und Unrecht, sondern es ging um die vermeintliche, tatsächliche oder behauptete Bekanntheit der Regelung zum Zeitpunkt des Regelverstoßes!

Ich habe Dich also sofort darauf hingewiesen, daß Du mich mißverstanden hast und mein Beitrag ganz anders gemeint als von Dir verstanden war!

Im Übrigen sehe ich den Beitrag auch nach nochmaligem Lesen nicht als mißverständlich an - einen Zusammenhang zwischen Klagewillen und Unrecht stelle ich genauso wenig her wie zwischen den Zahlen der obsiegenden Kläger und dem Diskussionsgegenstand.

Ich verweise auf alle Fälle, nicht nur auf die siegreichen, die zeigen, daß es kein Junktim zwischen Bekanntheit der Regelung und Klagebefugnis gibt.

Ich beziehe mich nicht auf irgendwelche vorherigen Darstellungen, sondern auf das Zitierte.

Es gibt eben auch "unanständige" Klagen (beim BVerfG), siehe Missbrauchsgebühr. Inwieweit dies hier zutrifft sei dahingestellt.
...

Nochmals in aller Klarheit: Selbst die abgewiesenen, von Dir als "unanständig" bezeichneten Fälle, selbst wenn es 97% wären, belegen dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht nicht etwa mit der Begründung der vorherigen Bekanntheit der verfassungswidrigen Bestimmungen die Klage zurückweist oder sie gar nicht erst annimmt, daß dieses von mir widerlegte Argument des seinerzeitigen Diskussionsgegners für das Gericht nicht von Relevanz ist, und bestätigen damit ebenfalls meine von Dir zitierte Aussage!
 
Ist das Zermürbungstaktik meine Aussagen zu verdrehen? Ich lasse das jetzt einfach so stehen.
 
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