Infos und Tipps Bitte beachten: Täuschungsversuche wegen unerlaubter Hilfsmittel (Taschenrechner)

Wo genau bestreite ich jemandem das Recht, diese Sache gerichtlich klären zu lassen?


In einem ganz frühen Beitrag:

"...wenn Ihnen Unrecht geschieht"? ...

Wenn ein Student (von dem ich sowas wirklich erwarte!) nicht in der Lage ist, sich vor der Klausur über die zugelassenen Hilfsmittel zu informieren oder gar absichtlich mit dem falschen Taschenrechner in die Klausur geht, dann geschieht diesen Leuten garantiert kein Unrecht.

Wenn den Leuten kein Unrecht geschehen sein soll - Du übernimmst sogar eine Garantie dafür, was sogar ich als Jurist niemals täte - dann haben sie Deiner Ansicht auch kein Recht zur Klage, denn eine Klage setzt eine Rechtsverletzung, also geschehenes Unrecht vorraus!
 
Nein, weißt du, dazu sage ich einfach nichts mehr und genieße meinen Sonntag :bier:
 
Wenn ich in einem Forum sage, dass Ihnen aus meiner Sicht (und das ist ein Beitrag schließlich) garantiert kein Unrecht geschieht, dann heißt das noch lange nicht, dass ich jemandem das Recht abspreche, seine Zeit mit einem Rechtsstreit zu verplempern...

Moralisch schon, anders ist der Beitrag beim besten Willen nicht zu verstehen.

Daß Du ihn ihnen anders gar nicht absprechen kannst als nur moralisch ist ja sowieso klar!
 
Ich kann embi da nur zustimmen. Und stören tut mich an der Tatsache eigentlich am meisten, dass der AStA die Kosten übernehmen möchte.

Es mag ja sein, dass diese Regelung der Uni unrechtmäßig ist. Darüber möchte ich an dieser Stelle nicht urteilen. Aber deshalb kann ich mich der Regelung noch lange nicht widersetzen und mit einem falschen TR in die Klausur gehen.

Das ist ein sehr seltsames Rechtsverständnis, welches Sie hier offenbaren.... Man soll sich als Student demnach einer unrechtmäßigen Regelung nicht widersetzen, sondern diese befolgen? Damit führen Sie eigentlich jedes Rechtssystem ad absurdum, da dann die Frage, ob rechtmäßig oder nicht, dahingestellt bleiben könnte, denn nach Ihrer Auffassung muss die Regelung ja ohnehin befolgt werden, selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte.

Was besonders auffällt: Hier wird munter drauflos diskutiert und dabei laienhafte Rechtsansichten zum Besten gegeben. Die vollkommen unsachlichen und widerlegbaren Unterstellungen nach gewerblichen Angeboten werde ich nicht weiter kommentieren, da sie schlicht unwahr sind und ich - wie an anderer Stelle bereits dankenswerter Weise klargestellt - auf ausdrückliche Einladung meine Beträge verfasst habe. Das Angebot für den Musterdownload zum Widerspruch ist KOSTENLOS. Jeder kann und soll selbst darüber entscheiden, ob er dies wahrnehmen möchte oder eben nicht.

Zu den teilweise aufgeworfenen Fragen, wo dies denn meiner Meinung nach stehen sollen, gebe ich gerne Auskunft:

Zunächst spricht überhaupt nichts dagegen, die zugelassenen Hilfsmittel einzuschränken. Dies findet sich in vielen Ordnungen und dient letztlich auch der Praktikabilität.

ABER: Die Einschränkung muss nach sachgerechten Kriterien und willkürfrei erfolgen. Dies ist z.B. dann fraglich, wenn ein nicht zugelassener Taschenrechner einen geringeren Funktionsumfang aufweist als ein zugelassener. Nicht alle Studierenden haben das Geld übrig, sich einen neuen Taschenrechner zuzulegen.

Darüber hinaus handelt eine Hochschule durch Organe bzw. Gremien. Die Durchführung von Prüfungen muss die Hochschule in einer Satzung regeln. Das ist die Prüfungsordnung. Hier ist z.B. die Anzahl von Fehlversuchen ebenso geregelt wie die Prüfungsformen oder das Prüfungsverfahren (z.B. Multiple Choice). Diesbezüglich sind die Studierenden auch verpflichtet, sich zu informieren. Wenn eine nach sachgerechten Kriterien erfolgte Beschränkung hier geregelt wäre, wäre dagegen sicher auch nichts einzuwenden. In der Prüfungsordnung steht hierzu aber leider überhaupt nichts. Es findet sich nicht einmal die - fragliche - Regelung, dass über die zugelassenen Hilfsmittel die jeweiligen Prüfer entscheiden. Daher stellt sich vorliegend die Frage, ob die Beschränkung durch das nach dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zuständige Organ erfolgte, in dem dafür vorgesehenen Verfahren geregelt wurde, ordnungsgemäß ( auch hierfür gibt es Regelungen) bekanntgemacht wurde und in der Sache willkürfrei erfolgte.

Ich denke durchaus, dass es im Interesse vieler Studierender ( und auch der FernUni) liegen dürfte bzw. sollte, dass hier Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Auf Grundlage dieses Ergebnisses kann und sollte die FernUni dann zukünftig verbindliche, rechtswirksame Regelungen zur Beschränkung von Hilfsmitteln erlassen: Durch die hierfür zuständigen Organe, in dem hierfür vorgesehenen Verfahren, nach sachgerechten Kriterien und mit anschließender ordnungsgemäßer Veröffentlichung.
 
Und noch einmal zu dem Multiple-Choice Verfahren und dem Einwand, zunächst vor der eigenen Türe zu kehren. Noch einmal: die Fragen wurden zu Blöcken zu je fünf Fragen zusammengefasst. Wer alle fünf Fragen richtig beantworte, erhielt fünf Punkte, bei vier richtigen Antworten gab es drei und für drei richtige Antworten einen Punkt. Wer ein oder zwei Fragen richtig beantwortete, erhielt keinen Punkt. Nehmen wir uns mal vier Blöcke vor. Maximal erreicht werden konnten 4x5 , also 20 Punkte. Student A beantwortet aus je zwei Blöcken je drei Fragen richtig, erhält dafür 2x1 also 2 Punkte. Bei den ergänzenden zwei Blöcken hat er keine richtige Antwort richtig und erhält dafür keine Punkte. Insgesamt hat er also 6 richtige Antworten und erhält zwei Punkte. Student B hat aus zwei Blöcken je vier Fragen richtig und erhält 2x3, also 6 Punkte. Auch er hat in den anderen Blöcken keine Antwort richtig . Insgesamt hat er also 8 richtige Antworten und erhält dafür 6 Punkte. Student C hat aus jedem der vier Blöcke je zwei Antworten richtig, insgesamt also ebenfalls 8 zutreffende Antworten. Und, wie viele Punkte hat er erhalten, nach der "Regelung", die auch dort allen Studierenden bekannt war und auf die sie sich "eingelassen" haben? Richtig: Null. Keinen einzigen Punkt. Damit haben Studenten, die mehr Fragen richtig beantworteten, weniger und teilweise keine Punkte bekommen und bestanden die Klausur nicht, wohingegen Studenten mit weniger richtigen Antworten die Klausur bestanden. Auch dies war eine lange an der FernUni praktizierte Regelung..... Hierzu möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden.
 
"Wer alle fünf Fragen richtig beantworte, erhielt fünf Punkte, bei vier richtigen Antworten gab es drei und für drei richtige Antworten einen Punkt."

Genau diese Klausuraufgaben gibt es aber doch immer noch...das würde ja dann heißen, dass die Klausuren, die im letzten Semester geschrieben wurde, wieder alle ungültig sind bzw. neu bewertet werden müssten?!
 
Was besonders auffällt: Hier wird munter drauflos diskutiert und dabei laienhafte Rechtsansichten zum Besten gegeben. Die vollkommen unsachlichen und widerlegbaren Unterstellungen nach gewerblichen Angeboten werde ich nicht weiter kommentieren, da sie schlicht unwahr sind und ich - wie an anderer Stelle bereits dankenswerter Weise klargestellt - auf ausdrückliche Einladung meine Beträge verfasst habe. Das Angebot für den Musterdownload zum Widerspruch ist KOSTENLOS. Jeder kann und soll selbst darüber entscheiden, ob er dies wahrnehmen möchte oder eben nicht.

Also ich habe den ersten Post von Herrn RA Teipel irgendwie keineswegs als gewerbliches Angebot gesehen und bin vom Grunde her auch dankbar, dass es Menschen gibt, die sich um diese Angelegenheiten kümmern... ich weiß nicht, ob das anderen auch so geht.

In dem o.g. Zitat finde ich allerdings den ersten Satz besonders kritisch den Forenusern gegenüber.. Immerhin ist dieses ein Diskussionsforum und es kann nicht jeder über solch qualifizierte Rechtsansichten für unsere Jura-Studis oder eben "ausgebildete" Anwälte etc. haben. Trotz allem hat jeder ein Gerechtigkeitsgefühl und auf Basis der allgemeinen Meinungsfreiheit, sollte jeder hier die Möglichkeit haben, dieses auch kundzutun... es waren ja in keinster Weise verletzende Aussagen dabei - meines Erachtens auch immer eine sehr sachliche Diskussion, bei der man das Wort sachlich natürlich eher umgangssprachlich zu sehen hat.

Ich gehöre selbst auch zu den Usern, die nur über laienhafte Kenntnisse in Sachen Recht verfügen. Allerdings spielt bei denjenigen, die hier "meckern" auch immer eine subjektive Komponente eine Rolle. Denn diejenigen - wahrscheinlich die überwiegende Mehrheit aller Studenten - haben sich mit Bekanntmachung der - ich nenne diese Regel einfach mal laienhaft - Lex Abacus :allsmiles: einen neuen Taschenrechner besorgt, um dieser Regel zu entsprechen, ob diese nun prüfungsordnungsrechtlich verankert ist oder nicht.

Und nun wird der Asta-Beitrag, den diese vielen Studenten zahlen, für ein Rechtsstreit gebraucht, den theoretisch nur ein Bruchteil aller Studenten verursacht, weil diese eine Regel nicht befolgen WOLLEN. Ich spreche hier wirklich gezielt von einer vorsätzlichen Handlung. (Unabhängig der bereits vorab genannten Komponenten). Sollte die Asta hier nicht lieber versuchen, andere Sachen mit den Geldern zu bewerkstelligen?! Ich spreche hier zum Beispiel nochmal die MC-Problematik an.. Sollte die Asta nicht hier versuchen, ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen, wo die Bewertung von MC-Aufgaben beanstandet wird, um hier ein faires Ergebnis zu bekommen? Immerhin hätten von solch einem Ergebnis wirklich jeder Student etwas. Denn MC-Aufgaben werden immer wieder vorkommen.

Sorry... wieder zu lang... but that's just been my 2 cents!
 
"Wer alle fünf Fragen richtig beantworte, erhielt fünf Punkte, bei vier richtigen Antworten gab es drei und für drei richtige Antworten einen Punkt."

Wie schon geschrieben: diese Reglung findet sich ja noch in den meisten Pflichtfächern des Bachelors Wiwi, z.B. Wirtschaftsinformatik, Recht, Internes Rechnungswesen, Theorie der Marktwirtschaft... Ist diese Form dann eigentlich verboten?
 
Ich hätte es vermutlich auch so gemacht, weil mir Aufwand und Risiko zu groß gewesen wären - aber das bedeutet nicht, daß es illegitim ist, eine Regelung, die jemandem als rechtswidrig erscheint, zu hinterfragen und eben auch mit persönlichem hohen Risiko zu mißachten.
Aber genau das ist für mich der springende Punkt. Den ganzen Beiträgen der Betroffenen ist klar zu entnehmen, dass sie nicht mit dem falschen TR in die Prüfung gegangen sind, weil ihnen die Regelung rechtswidrig erschien. Sie haben diese Reglung nicht gekannt (weil sie die vorgegebenen Infoquellen ignorierten) oder schlichtweg ignoriert oder einfach anders ausgelegt. Das schreiben sie selbst. Und bei all diesen Begründungen sind sie selbst Schuld an ihrer Miesere und es gibt m.M.n. keine Rechtfertigung, warum all die anderen, die es nicht ignoriert haben, dafür nun zahlen sollten.

Das ist ein sehr seltsames Rechtsverständnis, welches Sie hier offenbaren.... Man soll sich als Student demnach einer unrechtmäßigen Regelung nicht widersetzen, sondern diese befolgen? Damit führen Sie eigentlich jedes Rechtssystem ad absurdum, da dann die Frage, ob rechtmäßig oder nicht, dahingestellt bleiben könnte, denn nach Ihrer Auffassung muss die Regelung ja ohnehin befolgt werden, selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte.

Wenn Sie sich schon ein Urteil über mein Rechtsverständnis erlauben, dann doch bitte anhand des kompletten Beitrags. Was Sie da schreiben ist eine Unterstellung und entspricht weder meinem Geschriebenen noch meiner tatsächlichen Meinung. Im Gegenteil.

Ich habe nichts dagegen und spreche den Betroffenen auch nicht das Recht ab, gegen diese Reglung zu klagen. Ich sage lediglich, dass es - selbst wenn man der Meinung gewesen wäre, das die Regelung unrechtmäßig sei - in meinen Augen nicht die richtige Vorgehensweise ist, sich mit einem falschen TR in die Klausur zu setzen und das Bestehen damit zu riskieren. Man hätte einen erlaubten TR nutzen können und anschließend Klage erheben - oder eben vorher schon, denn die Regelung war seit Ende letzten Jahres bekannt - genug Zeit, um Klage dagegen einzureichen, wenn man der Überzeugung ist, dass sie unrechtmäßig sei.
Und warum hat das keiner getan? Richtig, weil keiner (oder kaum einer) vor dem Nicht-Bestehen der Klausur der Meinung war, dass diese Regelung unrechtmäßig sei. Denn, wie schon mehrfach erwähnt, haben die Betroffenen den falschen TR nicht mit dem Gedanken genutzt, dass die Regelung eh unrechtmäßig sei. Sie haben es getan, weil sie sich nicht ausreichend informiert haben oder die Informationen ignoriert haben. Das ist den zahlreichen Beiträgen in anderen Foren (in denen auch Sie schon Ihren Beitrag gepostet haben) zu entnehmen.
 
Ich wollte natürlich keinem zu Nahe treten, wenn ich von laienhaften Rechtskenntnissen gesprochen habe. Und natürlich schätze ich den Meinungspluralismus. Allerdings erschreckt mich ehrlich gesagt dann doch das eine oder andere offenbarte Rechtsverständnis.

Zur MC-Problematik: Der AStA hat da seinerzeit Geld investiert. Die Verfahren wurden auch vor Gericht gewonnen. Wenn dies tatsächlich noch so wie beschrieben zur Anwendung kommt, lade ich die Betroffenen herzlich dazu sein, mit mir Kontakt aufzunehmen. Das dürfte das Gericht nämlich sicher interessieren.....
 
Wenn Sie sich schon ein Urteil über mein Rechtsverständnis erlauben, dann doch bitte anhand des kompletten Beitrags. Was Sie da schreiben ist eine Unterstellung und entspricht weder meinem Geschriebenen noch meiner tatsächlichen Meinung. Im Gegenteil.

Ich habe nichts dagegen und spreche den Betroffenen auch nicht das Recht ab, gegen diese Reglung zu klagen. Ich sage lediglich, dass es - selbst wenn man der Meinung gewesen wäre, das die Regelung unrechtmäßig sei - in meinen Augen nicht die richtige Vorgehensweise ist, sich mit einem falschen TR in die Klausur zu setzen und das Bestehen damit zu riskieren. Man hätte einen erlaubten TR nutzen können und anschließend Klage erheben - oder eben vorher schon, denn die Regelung war seit Ende letzten Jahres bekannt - genug Zeit, um Klage dagegen einzureichen, wenn man der Überzeugung ist, dass sie unrechtmäßig sei.
Und warum hat das keiner getan? Richtig, weil keiner (oder kaum einer) vor dem Nicht-Bestehen der Klausur der Meinung war, dass diese Regelung unrechtmäßig sei.

Erstens: Ich habe Sie zitiert. Damit entspricht das wohl Ihrem Geschriebenen.

Zweitens: Wenn man sich mit dem zugelassenen TR in die Klausur gesetzt hätte, würde dies voraussetzen, dass man sich der Regelung bewusst hätte sein müssen.

Drittens: Wenn man dies getan hätte, wogegen hätte man dann klagen sollen? Da sind wir beim laienhaften Rechtsverständnis.

Viertens: Falsch. Man kann nicht "vorher" gegen eine solche Regelung klagen. Gerichte gewähren nachrangigen, keinen begleitenden Rechtsschutz. Im Übrigen würde dem die Reglung des von 44 a VwGO entgegenstehen..... Sie postulieren hier etwas, was gar nicht möglich, da rechtlich unzulässig gewesen wäre.
 
"Wer alle fünf Fragen richtig beantworte, erhielt fünf Punkte, bei vier richtigen Antworten gab es drei und für drei richtige Antworten einen Punkt."

Wie schon geschrieben: diese Reglung findet sich ja noch in den meisten Pflichtfächern des Bachelors Wiwi, z.B. Wirtschaftsinformatik, Recht, Internes Rechnungswesen, Theorie der Marktwirtschaft... Ist diese Form dann eigentlich verboten?

Ja, ist sie.
 
An dieser Stelle stellt sich mir die Frage:
Warum ist dem Asta nicht aufgefallen, dass die Prüfungen weiterhin nach einem rechtswidrigen Verfahren korrigiert/bewertet werden?
 
Ich habe gerade zur MC-Problematik mal einen neuen Thread erstellt, ich denke, dass dieses Thema durchaus gesondert dargestellt werden sollte und wir hier bei der Lex Abacus bleiben sollte... (haltet mich für bekloppt, aber ich finde diesen Terminus total geil!! :haumichwech:)
 
Erstens: Ich habe Sie zitiert. Damit entspricht das wohl Ihrem Geschriebenen.
Nein. Denn Sie zitieren lediglich einen Auszug aus meinem Beitrag. Hätten Sie meinen gesamten Beitag betrachtet, wüssten Sie, dass Ihre Auffassung meines Rechtsverständnisses eine Unterstellung ist und nicht den Tatsachen entspricht.

Zweitens: Wenn man sich mit dem zugelassenen TR in die Klausur gesetzt hätte, würde dies voraussetzen, dass man sich der Regelung bewusst hätte sein müssen.
Richtig. War ja auch nicht zu überlesen. :-) Mal davon abgesehen haben sich auch viele mit dem falschen TR in die Klausur gesetzt, obwohl sie sich der Regelung bewusst waren.

Drittens: Wenn man dies getan hätte, wogegen hätte man dann klagen sollen? Da sind wir beim laienhaften Rechtsverständnis.
Sie schreiben, dass Sie hier niemandem zu Nahe treten wollen und tun es doch wieder. ;-)
Können Sie mich nicht in einem angemessenen Tonfall darüber aufklären, dass man keine Rechtsgrundlage mehr für eine Klage hat, wenn man sich mit einem zugelassenen TR in die Klausur gesetzt hat? So wie Sie es unter Punkt "Viertens" dann getan haben (wenn man mal vom letzten Satz absieht)?
Immerhin diskutieren Sie hier nicht mit Gleichgesinnten, sondern (in meinem Fall und einigen anderen auch) mit Studenten der Wirtschaftswissenschaften, die ihre Meinung mit Sicherheit nicht auf fachliches Wissen zu diesem Thema stützen. Und das ist den Beiträgen auch ganz klar zu entnehmen. Daher finde ich es höchst unangebracht uns hier ein laienhaftes Rechtsverständnis vorzuwerfen.
 
Unabhängig von den ganzen Diskussionen um Laienhaftigkeit oder nicht... möchte ich Herrn Teipel trotzdem danken, dass er sich die Mühe macht, uns Studenten zu vertreten...natürlich verdient er am Ende des Tages natürlich sein Geld damit, aber dass er erstmal den Widerspruch angefertigt hat und kostenfrei zur Verfügung stellt ist doch auch schon mal etwas...

Dafür trotz aller Diskussion auch mal ein Danke! Und immerhin ist heute Sonntag und den verbringt er momentan bei uns im Forum! :-)
 
Wow, richtig interessant hier...:reader:

Schön zu lesen, wie RA Herr Teipel die "reale Meinungswelt" mit laienhaften Rechtsverständnis abtut. Das ist der Grund, warum ich Jura studiere: Ich suche eine Möglichkeit, Volljuristen die wirkliche reale Welt wieder zu vermitteln, muss aber erst deren "Sprache" verstehen...:monopoly:

Auch kann man (lebenszeitlich begrenzt) philosophieren, ob man sein Recht wahr nimmt oder nicht und da kann ich in dieser Richtung dem "Der Belgarath" recht geben.

Aber an der FU werden Wirtschaftsjuristen ausgebildet! So sollte man sich doch fragen, ob bei dem beschränkten Budget, die der Asta zur Verfügung steht, eine Klage gegen einen Kauf eines Taschenrechner für 22,99€ pro Student der Wirtschaft und des Rechts im Verhältnis steht. Oder sollte man sich nicht auf wichtigere Frage, wie z.B. der Verbesserung der Lehre (finde es immer noch peinlich, das die Präsenzuni München mit Prof. Lorenz eine super Online-Vorlesung im BGB hinlegt und die FU nur ein Skript :paperbag:) konzentrieren.

Ich hab das Gefühl, das zwischen der Asta und einem Lehrstuhl der Wiwi "Kalter Krieg" herrscht. So wurde es der Asta trotz angeblicher Absprache nicht erlaubt, die BWL-Klausuren zu scannen und den Studierenden auszuhändigen. Beide Seiten geben sich daran die Schuld. Jetzt wird ein anderer Kriegsschauplatz eröffnet...
 
Oh Mann...
Es geht um die Anschaffung eines Taschenechners für 25 €!
Also erzählt mir doch nicht, dass man deswegen extra mit nem falschen in die klausur geht weils dem eigenen rechtsverständnis entspricht um in anschluss die uni zu verklagen .
 
War heute den gesamten Tag unterwegs und habe die Diskussion auf dem Smartphone verfolgt. Und sie stimmt mich nach wir vor sehr traurig.

Viele von uns die z.B. hier im Forum unterwegs sind, wurden seit einem Jahr täglich mit der Taschenrechnerproblematik konfrontiert. Für uns war es das normalste auf der Welt. Andere Studierende die vielleicht im stillen Kämmerchen studieren, wurden mit diesen Infos vielleicht nicht so oft penetriert, oder hatten einfach andere Dinge im Kopf, weshalb so etwas durchgerutscht ist. Dafür kann es viele Gründe geben, aber wir sollten uns darüber pauschal kein Urteil bilden.

Für mich zählt in erster Linie die Absicht die dahinter steckt. Und wenn ich Kommentare lese, wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dann sollte man die Kirche einfach im Dorf lassen. Wir reden hier nicht von "ich wusste nicht, dass ich 14 Stangen Zigaretten nicht über die Grenze bringen darf?". Wir reden von Studierenden, die Ihre Klausuren absolut ehrlich absolviert haben. Der einzige Makel ist ein Taschenrechnermodell, das irgendjemandem aus reiner Bequemlichkeit nicht mehr passt. Personen die sich mit einem "besseren" Modell einen Vorteil verschafft haben, zähle ich nicht zu den Betroffenen.

Wir reden von einer Änderung die im letzten Semester zum ersten mal zum Einsatz kam. 500 Betroffene und vor allem die unterschiedlichen Ansagen von den Prüfungsaufsichten, zeigen klar, dass hier etwas schief gelaufen ist. Daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Ginge alles mit rechten Dingen zu, würden wir auch nicht diese Diskussion führen.

Ich habe vor jedem Studierenden der das Studium an der FernUni absolvieren möchte, den größten Respekt. Das gilt vor allem für die Teilzeitstudierenden die neben dem Beruf auch noch Familie etc. managen. Und so freue ich mich auch für jeden Studierenden, wenn er seine Klausuren besteht.

Aus diesem Grund finde ich es mehr als schrecklich, wenn jemand der ein ganzes Semester hart gearbeitet hat und seine Klausur ehrlich absolviert hat, durch die Klausur rasselt und dann noch von vielen als "zu dumm zu studieren" hingestellt wird.
Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit auf der Seite der Betroffenen zu sein. Denn so etwas wünsche ich meinem schlimmsten Feind nicht. Jeder von Euch weiß wie viel Arbeit im letzten Semester draufgegangen ist und auf was man alles schon wieder verzichtet hat...das alles ehrlich aber trotzdem umsonst? Nicht in meiner Welt..

Und wer weiß, vielleicht trifft es beim nächsten mal Dich oder mich...
 
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