"Etwas sehen wollen" hat ja nicht immer etwas mit "etwas zu sehen einen Anspruch haben" zu tun!
Ich musste auch erst einmal eine Aufsicht darüber belehren, daß der Studentenausweis von der Fernuni selbst als nicht bei der Klausur mitzuführenden Unterlagen bezeichnet worden war, mir ist auch bis heute keine Veröffentlichung bekannt, in der das anders stünde. Bei den Studiengängen, wo das so ist, wäre dann allerdings eine Zweitausfertigung hilfreich..
Wenn nicht ausdrücklich anders gefordert, reicht der Perso, der Studentenausweis kann nicht anstatt Perso gezeigt werden und bietet keine zusätzliche Information, weshalb die simple Frage "warum?" jede Aufsicht schon ins Schwitzen bringen dürfte.