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FAZ CampusBundesverfassungsgericht erklärt Numerus clausus teilweise für verfassungswidrig
Das Auswahlverfahren für das Medizinstudium widerspricht der Chancengleichheit, hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Bund und Länder müssen jetzt die Kriterien neu regeln.
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