Hallo liebe Kommilitonen,
im Rahmen der Hausarbeit ist die Arbeit mit Entscheidungen des BVerfG unerlässlich... So ist mir nun die Frage aufgekommen, ob Entscheidungen, die über das BVerfG online einzusehen sind, auch zitiert (dann mit Rand- und nicht mit Seitennummer) werden dürfen oder ob ausschließlich die Entscheidungen über die Sammelbände zu verwenden sind? Habt ihr damit Erfahrungen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Liebe Grüße
im Rahmen der Hausarbeit ist die Arbeit mit Entscheidungen des BVerfG unerlässlich... So ist mir nun die Frage aufgekommen, ob Entscheidungen, die über das BVerfG online einzusehen sind, auch zitiert (dann mit Rand- und nicht mit Seitennummer) werden dürfen oder ob ausschließlich die Entscheidungen über die Sammelbände zu verwenden sind? Habt ihr damit Erfahrungen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Liebe Grüße