- Ort
- Düsseldorf
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hallo,
arbeitet hier auch jemand mit dem Buch "Die Fälle" der fallag?
Ich habe eine Verständnisfrage zu Fall 37. Ich habe diesen Fall nach §§ 280 I, III, 281 I 1 Alt. 1 gelöst, da in meiner Vorüberlegung der Satz "er nimmt deshalb vom geschlossenen Vertrag Abstand" für mein Verständnis auf Schadensersatz statt der Leistung hindeutet. Wenn jemand von einem Vertrag "Abstand nimmt", heißt das für mich, daß er auch am Kaufgegenstand kein Interesse mehr hat.
Lt. Musterlösung wird jedoch nach §§ 280 I, II, 286 gelöst, da der Gläubiger weiterhin Interesse an der Übereignung hat, "was sich an der Bereitschaft zeigt, die Hemden ... noch anzunehmen". Dies geht aus dem Sachverhalt aber nicht hervor.
Übersehe ich hier etwas?
arbeitet hier auch jemand mit dem Buch "Die Fälle" der fallag?
Ich habe eine Verständnisfrage zu Fall 37. Ich habe diesen Fall nach §§ 280 I, III, 281 I 1 Alt. 1 gelöst, da in meiner Vorüberlegung der Satz "er nimmt deshalb vom geschlossenen Vertrag Abstand" für mein Verständnis auf Schadensersatz statt der Leistung hindeutet. Wenn jemand von einem Vertrag "Abstand nimmt", heißt das für mich, daß er auch am Kaufgegenstand kein Interesse mehr hat.
Lt. Musterlösung wird jedoch nach §§ 280 I, II, 286 gelöst, da der Gläubiger weiterhin Interesse an der Übereignung hat, "was sich an der Bereitschaft zeigt, die Hemden ... noch anzunehmen". Dies geht aus dem Sachverhalt aber nicht hervor.
Übersehe ich hier etwas?