FernUni allgemein Doppelabschluss WiWi / WI-Inf

Hochschulabschluss
Master of Business Administration
2. Studiengang
M.Sc. Wirtschaftsinformatik
Hallo zusammen,

mein Master in Wirtschaftsinformatik neigt sich dem Ende zu und die Masterthesis rückt in greifbare Nähe.

Konkrete Frage: Ist es möglich einen Doppelabschluss mit nur einer Masterarbeit an der FUH zu bewerkstelligen?

Die Vorstellung wäre sich bereits abgeleistete Module im WiWi Bereich anrechnen zu lassen und die Masterarbeit an einem Lehrstuhl zu schreiben wo dies sowohl für
Wiwi als auch Wi-Inf möglich wäre (Bspw. Informationsmanagement).

Hat jemand von euch schon Erfahrungen hierzu? Auf der Homepage der Uni konnte ich leider nichts dazu finden.

Grüße
 
Das geht, steht auch irgendwo auf der Uniseite. Du kannst dir insgesamt 60 CP anerkennen lassen, ob das 6 Module sind, 3+MA oder eine Kombi mit dem Seminar ist egal.
Steht entweder beim Doppelabschluß (für den man sich auch aktiv einschreiben kann) oder bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen. Ich glaube bei letzterem.
Mind 60 CP musst du trotzdem machen, eher mehr, da du ja bestimmte Module und Modulgruppen abdecken musst.
 
Danke für die Antwort JessSly!

Du hast Recht, man kann maximal 60 ECTS Points "mitnehmen".

--> Anerkennung - FernUniversität in Hagen

Allerdings hab ich nichts finden können bezüglich der "Mitnahme" bzw. Anerkennung der Abschlussarbeit.
Hättest du mir dazu vllt den passenden Link oder einen Hinweis wo auf der Uniseite ich den Vermerk finde?

Dank und Gruß
 
Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.

Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfen aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
 
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