Umfrage Dreimal nicht bestanden - was tun?

Studiengang
B.A. Bildungswissenschaft
Hallo ihr Lieben,

Ich bin total am Ende weil ich gerade die Email gesehen habe, dass ich eine Hausarbeit zum dritten Mal nicht bestanden habe. Bei der Notenübersicht steht nun: endgültig nicht bestanden.
Ich hatte die ersten beiden Male die Hausarbeit gar nicht abgegeben aber da das Thema so früh vergeben wurde konnte ich mich damals aber auch nicht mehr abmelden. Ich bin im Bachelor Bildungswissenschaft und weiß jetzt gar nicht weiter!
Gibt es irgendeinen Weg nicht exmatrikuliert zu werden?? Ich habe 4 Pflichtmodule schon bestanden, alle gut, nur dieses nicht. Bin total verzweifelt!!
Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Liebe Grüße,
Anna
 
Widerspruch -> Härtefallantrag (mit Attesten vom Arzt, der einem wohl gesonnen ist und bescheinigt, dass man Depressionen hatte) -> Klage am Verwaltungsgericht -> Eine andere Wahl treffen
 
Hallo Anna,

das ist ja echt eine blöde Situation.

Hast du schon einmal in deine Prüfungsordnung geschaut, sprich: Ist die Hausarbeit Pflicht oder Wahlpflicht und, wenn Pflicht, gibt die Studienordnung Ausgleichsmöglichkeiten her? Bei WiWi kannst du z.B. 2 Pflichtmodule über andere ausgleichen und darfst freiwillig 2 Wahlpflichtmodule mehr belegen als du in den Abschluss aufnimmst (sprich: das gilt auch, wenn diese nicht bestanden wurden). Keine Ahnung, wie das bei deinem Studiengang geregelt ist, aber vielleicht gibt es da ja auch Möglichkeiten, nochmal etwas anderes zu belegen.

Alternativ würde ich sonst probieren, irgendwie mit dem Prüfungsamt und/oder jeweiligen Lehrstuhl zu sprechen, ob es doch noch irgendwelche Möglichkeiten gibt und dabei am besten nicht erwähnen, dass du die Hausarbeiten die ersten Male "einfach" nicht abgegeben hast. Versteh mich nicht falsch, ich kann deine Situation gut nachvollziehen, weil gerade die Seminare und Hausarbeiten an der FU oft total unflexibel sind, aber ein Gericht wird eher nicht in deinem Sinne urteilen, wenn sie erfahren, dass du zweimal eine 5,0 kassiert hast, weil du keine Abgabe versucht hast und die Fristen dir nicht vorher klar waren. Solche Aussagen werden auf jeden Fall am Ende gegen dich verwendet, wenn du dich doch für eine Klage gegen die Fernuni entscheidest.

Hast du denn schon Einsicht in die aktuelle Bewertung genommen und da evtl. probiert, Ansätze für einen Widerspruch zu finden, sodass du diesen Versuch vielleicht doch noch bestehen könntest?

Ich drücke dir die Daumen, dass du weiterhin studieren kannst und sich die Situation für dich löst :)
 
Lieben Dank für die schnelle Antwort!
Ich hatte das mit dem Ausgleich hier im Forum nämlich schon gesehen und hatte Hoffnung aber ich finde keine Ausgleichsregelung in der Prüfungsordnung für den BA. Bildungswissenschaft :( Das wäre meine Rettung gewesen!
Ich bin an der 4.0 nur um 2 Punkte vorbei gerasselt und hoffe, dass ich die Klausur wenn nötig noch einmal bewerten lassen kann. Ich habe mich mit dem Prüfungsamt in Verbindung gesetzt und gefragt wie meine Möglichkeiten aussehen wenn es denn welche gibt! Danke für die lieben Wünsche, ich werde Bescheid sagen wenn ich mehr weiß ☺️🤞
 
Lieben Dank für die schnelle Antwort!
Ich hatte das mit dem Ausgleich hier im Forum nämlich schon gesehen und hatte Hoffnung aber ich finde keine Ausgleichsregelung in der Prüfungsordnung für den BA. Bildungswissenschaft :( Das wäre meine Rettung gewesen!
Ich bin an der 4.0 nur um 2 Punkte vorbei gerasselt und hoffe, dass ich die Klausur wenn nötig noch einmal bewerten lassen kann. Ich habe mich mit dem Prüfungsamt in Verbindung gesetzt und gefragt wie meine Möglichkeiten aussehen wenn es denn welche gibt! Danke für die lieben Wünsche, ich werde Bescheid sagen wenn ich mehr weiß ☺️🤞
Wenn es nur an 2 Punkten gescheiterte ist, ist es vielleicht noch möglich Dich über die Grenze zu bekommen. Leg auf jeden Fall Widerspruch gegen den Notenbescheid innerhalb eines Monats ein (Brief per Einschreiben mit Rückschein). Du solltest auch einen Anwalt für „Prüfungsrecht“ kontaktieren. Letzteres kostet natürlich Geld, kann Deine Chancen aber deutlich verbessern.

Ein Dozent von einem Seminar hat erzählt, dass er sowas macht. Ich versuche mal am Wochenende die Kontaktdaten rauszusuchen und Dir per Nachricht zu schicken.
 
Wenn es nur an 2 Punkten gescheiterte ist, ist es vielleicht noch möglich Dich über die Grenze zu bekommen. Leg auf jeden Fall Widerspruch gegen den Notenbescheid innerhalb eines Monats ein (Brief per Einschreiben mit Rückschein). Du solltest auch einen Anwalt für „Prüfungsrecht“ kontaktieren. Letzteres kostet natürlich Geld, kann Deine Chancen aber deutlich verbessern.

Ein Dozent von einem Seminar hat erzählt, dass er sowas macht. Ich versuche mal am Wochenende die Kontaktdaten rauszusuchen und Dir per Nachricht zu schicken.
Sie kann einen Widerspruch dergestalt einlegen, dass die Bewertung (also das Ermessen) überdacht wird. Problem: im Widerspruchsverfahren, im Ggs. zur Klage vor dem Verwaltungsgericht, ist eine Notenverschlechterung möglich.

Lieben Dank für die schnelle Antwort!
Ich hatte das mit dem Ausgleich hier im Forum nämlich schon gesehen und hatte Hoffnung aber ich finde keine Ausgleichsregelung in der Prüfungsordnung für den BA. Bildungswissenschaft :( Das wäre meine Rettung gewesen!
Ich bin an der 4.0 nur um 2 Punkte vorbei gerasselt und hoffe, dass ich die Klausur wenn nötig noch einmal bewerten lassen kann. Ich habe mich mit dem Prüfungsamt in Verbindung gesetzt und gefragt wie meine Möglichkeiten aussehen wenn es denn welche gibt! Danke für die lieben Wünsche, ich werde Bescheid sagen wenn ich mehr weiß ☺️🤞
Also, wenn die Noten (in einer Klausur, also nicht die gegenständliche HA) jetzt auch nicht nur nicht top sind, sondern an der Bestehensgrenze, und dann mit der HA-Frist – spätestens beim Zweitversuch mit Kenntnis – so nachlässig umgegangen wird, dann wirst du aus der Sicht sowohl von (leistungsorientierten) Wissenschaftlern und Juristen nicht punkten. Für mich sieht es eher so aus: zumindest der Studiengang ist nichts für dich. Wenn da jetzt nicht irgendwelche anderen Gründe dagegen sprechen, und nur temporäre zählen hier, weil bei dauerhaften Störungen die Härtefallanträge zu nutzen sind und sonst davon ausgegangen wird, dass der Studierende diese eben auch überwinden kann (Ausnahme: sie sind unentdeckt und das wird ein teures Verfahren, weil Sachverständige bestellt werden müssen).

Was mich persönlich stört, das ist, dass es so wirkt, als ob du die Universität als solches nicht ernst nimmst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss leider uberwach recht geben: überleg's Dir, ob das Studium etwas für Dich ist. Interessiert es Dich überhaupt? Nahe treten möchte ich Dir auf keinen Fall, verstehe mich nicht falsch. Dreimal nicht bestanden - aus welchen Gründen auch immer - legt nahe, dass Du die fachliche Eignung nicht bringst. Das ist nicht schlimm. Ich bin auch kein Ingenieur, auch wenn ich Technik interessant und faszinierend finde. Mir fehlt die Eignung, Ingenieur zu sein und komme klar damit (genauer: muss damit klar kommen).
Ich habe in Hagen und in München studiert. Es kommt vor, dass man durchfällt - aber dreimal in einem Modul ist eine starke Leistung im negativen Sinne. Da ist mehr als "schlechter Tag" dahinter.
Vielleicht tust Du Dir einen Gefallen, wenn man Dich exmatrikuliert. Das Ende ist es nicht. Kopf hoch und vorwärts...
 
Na das ist jetzt doch ein bisschen übertrieben, nur weil eine Hausarbeit ein Mal versemmelt und zwei Mal nicht abgegeben wurde.

Sie hat ja nicht geschrieben, weshalb die Hausarbeiten nicht abgegeben wurden.
Bei Ferstudis kommt auch gerne Mal das Leben dazwischen…
 
Na das ist jetzt doch ein bisschen übertrieben, nur weil eine Hausarbeit ein Mal versemmelt und zwei Mal nicht abgegeben wurde.

Sie hat ja nicht geschrieben, weshalb die Hausarbeiten nicht abgegeben wurden.
Bei Ferstudis kommt auch gerne Mal das Leben dazwischen…
Bei anderen Studenten ist das etwa nicht so?

Ich habe versucht ihr zu vermitteln, wie ihre Sachverhaltsdarstellung wirkt. Wenn es keine Möglichkeit aus der PO gibt, dann sind wir hier im Bereich des Einzelfalls/Härtefalls und die Erwägungen werden dann nicht unähnlich meiner sein.
 
Shit happens, natürlich ist es schon sehr kühn (man könnte auch sagen leichtsinnig), zwei mal nicht abzugeben und dadurch beim dritten Mal hopp oder topp zu spielen. Aber wer hat nicht schon mal richtig doof gehandelt? Was mich wundert ist, dass es anscheinend keine Ausgleichsregelungen gibt. Bei uns Juristen gibt es die natürlich schon.
 
Bei der Notenübersicht steht nun: endgültig nicht bestanden.
Mir fällt noch ein die Freiversuchsregelung in der Coronazeit. Vielleicht läßt sich das auch hier nachträglich noch anwenden (sofern die Hausarbeiten in diesem Zeitraum stattgefunden haben).
 
wie lange gilt die eigentlich? kich habe das so verstanden dass alle eklausuren wie freiversuche sind.
 
wie lange gilt die eigentlich? kich habe das so verstanden dass alle eklausuren wie freiversuche sind.
Ich glaube, die Freiversuche hat die Fernuni bis Anfang 2022 gewährt (ich meine, ab den September-Prüfungen 22 traten wieder die üblichen 3 Versuche in Kraft). Zumindest in WiWi hat das Format (Online vs. Präsenz, Seminar vs. Klausur-Modul) nichts mit Freiversuchen zu tun und es sind bei jeder Klausurform 3 Versuche.

Mir fällt noch ein die Freiversuchsregelung in der Coronazeit. Vielleicht läßt sich das auch hier nachträglich noch anwenden (sofern die Hausarbeiten in diesem Zeitraum stattgefunden haben).
Es macht auf jeden Fall Sinn, das noch einmal zu checken. Allerdings wurde das (zumindest bei WiWi) automatisch im POS vermerkt, sodass die Versuche von der Fragestellerin ziemlich wahrscheinlich nach der Corona Hochschulverordnung stattfanden, weil sie sonst vom Tool gar nicht gezählt worden wären.
Sie kann einen Widerspruch dergestalt einlegen, dass die Bewertung (also das Ermessen) überdacht wird. Problem: im Widerspruchsverfahren, im Ggs. zur Klage vor dem Verwaltungsgericht, ist eine Notenverschlechterung möglich.
Oh, ich wusste gar nicht, dass ein Widerspruch die Note auch verschlechtern kann. Bisher habe ich immer nur das Gegenteil mitbekommen. Allerdings glaube ich hier, dass die Downside eher gering ist. Im Grunde ist es ja egal, ob sie mit 48 Punkten durchfällt und exmatrikuliert wird oder mit 44. Der Widerspruch ist immerhin die einzige Möglichkeit, unmittelbar zu probieren, noch im Studium zu bleiben. Ob man danach den Rechtsweg gehen möchte, wofür es sehr gute Gründe und auch nicht wenig Zeit und Geld braucht, oder nicht lieber ein anderes Studium an einer anderen Uni anfängt, ist wieder eine andere Frage...
 
Ich glaube, die Freiversuche hat die Fernuni bis Anfang 2022 gewährt (ich meine, ab den September-Prüfungen 22 traten wieder die üblichen 3 Versuche in Kraft). Zumindest in WiWi hat das Format (Online vs. Präsenz, Seminar vs. Klausur-Modul) nichts mit Freiversuchen zu tun und es sind bei jeder Klausurform 3 Versuche.


Es macht auf jeden Fall Sinn, das noch einmal zu checken. Allerdings wurde das (zumindest bei WiWi) automatisch im POS vermerkt, sodass die Versuche von der Fragestellerin ziemlich wahrscheinlich nach der Corona Hochschulverordnung stattfanden, weil sie sonst vom Tool gar nicht gezählt worden wären.

Oh, ich wusste gar nicht, dass ein Widerspruch die Note auch verschlechtern kann. Bisher habe ich immer nur das Gegenteil mitbekommen. Allerdings glaube ich hier, dass die Downside eher gering ist. Im Grunde ist es ja egal, ob sie mit 48 Punkten durchfällt und exmatrikuliert wird oder mit 44. Der Widerspruch ist immerhin die einzige Möglichkeit, unmittelbar zu probieren, noch im Studium zu bleiben. Ob man danach den Rechtsweg gehen möchte, wofür es sehr gute Gründe und auch nicht wenig Zeit und Geld braucht, oder nicht lieber ein anderes Studium an einer anderen Uni anfängt, ist wieder eine andere Frage...
Ob die Freiversuche nach der "Corona-Verordnung" gegeben worden, haben die Fakultäten jeweils für sich entschieden. Für ReWi galt dies beispielsweise bis einschließlich SoSe 22. Die Freiversuche wurden bei den ReWis nicht gesondert auf der Seite des Prüfungsamts gekennzeichnet. Diese sind obwohl Freiversuche einfach fortlaufend (1., 2. usw.) gewesen.
 
Ob die Freiversuche nach der "Corona-Verordnung" gegeben worden, haben die Fakultäten jeweils für sich entschieden. Für ReWi galt dies beispielsweise bis einschließlich SoSe 22. Die Freiversuche wurden bei den ReWis nicht gesondert auf der Seite des Prüfungsamts gekennzeichnet. Diese sind obwohl Freiversuche einfach fortlaufend (1., 2. usw.) gewesen.
Oh spannend, dass das so unterschiedlich je nach Fakultät aussieht. Man lernt hier im Forum ja immer dazu. Ich hatte z.B. Unternehmensführung in der Corona-Zeit erst im 2. Anlauf bestanden, wegen der Corona Verordnung stehen aber beide Noten als "1. Versuch" im POS. Dann lohnt es sich ja umso mehr, nochmal die alten Studien und Prüfungsinformationen anzuschauen und zu checken, bis wann die Fakultät KSW die Freiversuche gegeben hat :).
 
da muss man jetzt rechnen und beim prüfungsamt mal anrufen. aber erstmal braucht man die amtliche nachricht von der uni.
was macht man eigentlich, wenn bei einer hausarbeit die aufgabenstellung uneindeutig gestellt wird. ich abe gerade bei55103 ein problem, etwas anderes gelesen zu haben, als der wackerbarth lehrstuhl wollte
 
da muss man jetzt rechnen und beim prüfungsamt mal anrufen. aber erstmal braucht man die amtliche nachricht von der uni.
was macht man eigentlich, wenn bei einer hausarbeit die aufgabenstellung uneindeutig gestellt wird. ich abe gerade bei55103 ein problem, etwas anderes gelesen zu haben, als der wackerbarth lehrstuhl wollte
Prüfungsaufgaben sind für hinreichend vorbereitete Prüflinge verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig zu formulieren (VG Hamburg, Urteil vom 25. September 2012 – 2 K 1669/11 1. Ls ; Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 396 m.W.n.). Hier zählt nicht die vom LS Wackerbarth intendierte Pragmatik, sondern wie ein objektiver Dritter mit dem Wissen eines hinreichend vorbereiten Prüflings die Prüfungsaufgaben semantisch versteht.

Sonst Rspr. von der 9. Kammer des VG Arnbergs ist immer interessant, weil die ja für uns zuständig ist und man auch aus gescheiterten Klagen ablesen kann, was die Anforderungen sind.
 
ich muss sagen, die korrekturen sind nichtssagend. z.b. steht bei ist bei 1. aufgabe gefragt "Hat S Ansprüche gegen P bzw. O"
der sv + die frage bedeuten für mich, zu prüfen, ob s schadensersatzansprüche gegen p und o hat.
in der korrektur steht "Die relevanten Normen werden nicht geprüft" ja welche sollen das denn sein? s zahl v se für das schaf und will das geld von o oder p wieder, denke ich, was sonst? und was soll die oma des p? die hat ne bürgschaft für p ggü. v, s ist völlig unbeteiligt. eine musterlösung wäre hilfreich.
 

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ich muss sagen, die korrekturen sind nichtssagend. z.b. steht bei ist bei 1. aufgabe gefragt "Hat S Ansprüche gegen P bzw. O"
der sv + die frage bedeuten für mich, zu prüfen, ob s schadensersatzansprüche gegen p und o hat.
in der korrektur steht "Die relevanten Normen werden nicht geprüft" ja welche sollen das denn sein? s zahl v se für das schaf und will das geld von o oder p wieder, denke ich, was sonst? und was soll die oma des p? die hat ne bürgschaft für p ggü. v, s ist völlig unbeteiligt. eine musterlösung wäre hilfreich.
Also ich finde die Aufgabenstellung eigentlich schon recht eindeutig. Mal so aus Neugier... Welche Normen hast du denn geprüft? 🤔
 
na ich bin erstmal davon ausgegangen s will die 4000 euro wieder haben, die an v gezahlt wurde und sein vermögen schmälert. also prüfte ich 280, 833, 934 für p und 765 für o.
 
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