Klausurbesprechung E-Klausur WS 2019/20

Hallo, hat hier noch jmd die E-Klausur geschrieben?

Ich persönlich fand sie echt schwer und musste wirklich lange überlegen.

Der letzte Satz mit dem Fehler F statt S hatte mich anfangs auch etwas verwirrt.

Wie habt ihr es empfunden?
 
Ich sehe das ähnlich. Hatte auf 985 bzw ne Vindikationslage gehofft.

Hab ne GoA geprüft (aber nicht im Interesse des S)

Dann § 951.

Und

Beseitigungsanspruch S gegen F 1004 I 1
Und noch 823 I

Grob gesagt - hoffe das passt so.

Wie habt ihr das gelöst?
 
Ich habe exakt das gleiche Schema wie ReWili. Die GoA habe ich ganz dabei kurz abgehakt.

Ich fand die Klausur hatte überraschend viele nicht-Sachenrechtliche Anteile...
 
Habe es auch ähnlich

Beseitigungsanspruch 1004 I 1
Aber ohne 823 - war mir nicht sicher :/ ach ärgerlich

Dann noch

GoA
Weiter mit 951 Abs. 1 S. 1 und 812 Abs. 1 S. 1 Fall 2
Habe dann den Anspruch wg 818 III verneint.
 
Habe es auch ähnlich

Beseitigungsanspruch 1004 I 1
Aber ohne 823 - war mir nicht sicher :/ ach ärgerlich

Dann noch

GoA
Weiter mit 951 Abs. 1 S. 1 und 812 Abs. 1 S. 1 Fall 2
Habe dann den Anspruch wg 818 III verneint.
so habe ich es bei §951 auch. GoA habe ich leider übersehen, §823 habe ich
 
nAbend zusammen,

ich fand die Klausur auch außerordentlich schwer. Wusste eigentlich gar nicht was ich machen sollte. Den Fehler in der Klausur hatte ich auch gesehen und war recht verwirrt, hatte dann dem Betreuer versucht anzurufen, war natürlich keiner erreichbar. Danach schnell ne Mail geschrieben.

Ich hätte zur Klausur auch ein paar Fragen:
Ich habe lediglich den Wertersatzanspruch aus §§ 951 I, 812 I 1 Alt. 1 BGB und den Beseitigungsanspruch aus § 1004 I BGB geprüft, wie die meisten von euch ja auch. Aber:
- auf GoA bin ich gar nicht gekommen, wie habt ihr das gelöst?
- warum den Wertersatz nach § 818 III BGB verneint? S ist doch weiterhin bereichert, ein Ausbau des Parketts würde es ja zerstören
- warum habt ihr § 823 BGB geprüft? S ist kein Schaden entstanden, im Gegenteil, sein Vermögenswert wurde doch erhöht
- zu welchem Ergebnis seit ihr bei § 1004 I BGB gekommen? Ich habe den aufgrund § 951 I 2 BGB sogar ausgeschlossen
Des weiteren habe ich folgendes gemacht:
- bei 812 I 1 Alt. 1 BGB habe ich noch die Grundsätze der sog. aufgedrängten Bereicherung geprüft und verneint (S wollte das Parkett ja nicht)
- beim Wertersatzumfang habe ich indessen noch problematisiert, dass S bereits Fließen bestellt hat. Der Wertersatz also um die Verwendungen des S gemindert werden muss nach § 951 II BGB und dies letztendlich bejaht
 
GoA war nicht im Interesse des Geschäftsherrn und daran hab ichs scheitern lassen.

Ich habe den 818 III analog angewendet mit der Argumentation, dass die Bereicherung in dem Moment, in dem die Fliesen eingebaut werden und das Parkett ausgebaut wird, entfallen wird. Fand das Ergebnis unbillig, dass jemand in eine Wohnung laufen kann, dort Arbeiten vornimmt und dann (wenn auch nur) Wertersatz dafür erhält. Kannte die Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung nicht. Das klingt natürlich auch gut.

Bei mir ging der 1004 durch. An welcher Stelle hast du den dann an 951 scheitern lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

bei mir scheiterte der 1004 I schon an 951 I 2, da steht, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht verlangt werden kann. Bei mir geht der Wertersatz durch und S muss 10.000 an F bezahlen, aber gemindert um den Preis der Fließen, das ergibt sich aus § 951 II. Deine Argumentation finde ich auch völlig nachvollziehbar. Auf der anderen Seite verliert der F aber auch kraft Gesetzes sein Eigentum an dem Parkett ohne das - mangelnder Gegenleistung - zu wollen, erleidet somit also einen Rechtsverlust. Ansonsten wäre der 951 ja gar nicht eröffnet. Im Sachverhalt steht ja auch, dass das Parkett zerstört werden würde beim Ausbau. Wenn man weiter oben in der Prüfung des 951 das Parkett als wesentlichen Bestandteil bejaht, kann man ja später nicht sagen, dass man den einfach wieder ausbauen kann (vgl. 93, 94). Zudem hat der F auch unwissentlich das Parkett in der falschen Wohnung eingebaut, er war ja die ganze Zeit in dem Glauben seine Plicht aus dem Werkvertrag mit dem M zu erfüllen. Das ganze Dilemma klärt sich ja erst nach der Rechnungsstellung auf.

Ich bin auf jeden Fall recht gespannt, auf die Klausurergebnisse. Ich könnte mir vorstellen, dass viele hier (und wie ich auch) Probleme hatten, den Fall zu lösen. Allein auf die AGLs zu kommen fand ich einen Krampf und ob das bei mir alles stimmig ist, weiß ich auch nicht.
 
Hat von euch schon jemand einen Notenbescheid erhalten ? :confused:
 
Nein. Das wundert mich auch - sonst kommt der immer ein paar Tage nach den Online-Noten.. Wohl alles etwas durcheinander im Moment.
 
Hallo, ich finde nirgends den Sachverhalt der Klausur aus dem WS 19/20. Könnte mir einer den bitte in irgendeiner Form zukommen lassen?
 
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