Allgemeine Infos E-Klausuren im September

Ah, du hast einen extra Thread dafür aufgemacht :-D
Stimmt, das ist auch gebührend :-p
Ich gehöre jedenfalls definitiv zur Gruppe: Große Freude! Habe mir fünf Klausuren vorgenommen und spare so fünf mal lange Autofahrten...
 
Ich bin auch sehr begeistert, weil ich die E-Klausuren auch schon im April/Mai super fand. Es erhöht auch die Chance, dass ich trotz neuem Job an den Klausuren teilnehmen kann. Ich werde einfach versuchen, eine etwas längere Mittagspause zu machen und in der Zeit die jeweilige Klausur zu schreiben. Wird stressig, klingt aber zumindest machbar.
 
Ich bin auch sehr begeistert, weil ich die E-Klausuren auch schon im April/Mai super fand. Es erhöht auch die Chance, dass ich trotz neuem Job an den Klausuren teilnehmen kann. Ich werde einfach versuchen, eine etwas längere Mittagspause zu machen und in der Zeit die jeweilige Klausur zu schreiben. Wird stressig, klingt aber zumindest machbar.
Genau, ich überlege auch schon, ob ich überhaupt für alle Klausuren Urlaub nehme oder einfach meine Arbeitszeiten ein bisschen hin und her schiebe. Das erhöht die Flexibilität enorm.
 
Ich schreibe dieses Semester IPR und es wird eine Kurz-Hausarbeit :-)
Gab es in der letzten Prüfungsphase nicht auch ein Modul, das mit Kurz-Hausarbeit anstatt E-Klausur endete? BGB AT?
Hat jemand besagte Kurz-Hausarbeit geschrieben? Wie ist der Umfang? Ca. EA (also +/- 10 Seiten) plus Fußnoten und Literaturverzeichnis?
Ich mag Hausarbeiten, man spart sich wochenlange Klausurvorbereitung, wartet auf das Thema der HA und legt los. Dann sind zwar diese 10 Tage stressig, aber das wochenlange Fälle-Üben ist nicht notwendig... Freu seeeehr!!!
 
Gab es in der letzten Prüfungsphase nicht auch ein Modul, das mit Kurz-Hausarbeit anstatt E-Klausur endete? BGB AT?
Hat jemand besagte Kurz-Hausarbeit geschrieben? Wie ist der Umfang? Ca. EA (also +/- 10 Seiten) plus Fußnoten und Literaturverzeichnis?
Ja, das war BGB AT, die Formalia waren relativ übersichtlich. Neben Vorgaben zu Seitenaufteilung und Schriftgröße war die Vorgabe: maximal 12 Seiten. In der Vorbesprechung wurde das dann - wenn ich mich richtig erinnere - auf 8-12 Seiten präzisiert. Die Quellen waren vorgegeben, ein Literaturverzeichnis sollte nicht angelegt werden, ebenso weder Deckblatt noch Inhaltsverzeichnis. Fußnoten sollten in üblicher Form angegeben werden.
 
Danke für die Info:danke:! Ich finde Hausarbeiten - auch die "drohende" Seminar- und Bachelorarbeit - schon auch nicht so einfach, vor allem, wenn Urlaub nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist und noch andere familiäre Themen und Verpflichtungen bestehen... aber bei der Kurz-Hausarbeit sind demnach ja auch zwei Wochenenden dabei und einen Versuch ist es sicher wert. Habe mich also gleich mal angemeldet, dass da zumindest nichts mehr schief gehen kann mit der Frist. Wenn es eine Klausur wäre hätte ich es wohl eher nicht gemacht, da für mich am Vortag noch VerwR ansteht.
 
Ja, eine Hausarbeit neben dem Job ist schon eine Belastung. Ich mag sie trotzdem lieber als Klausuren, weil sie - denke ich - näher am Berufsalltag sind. Wer würde schon Fragen beantworten, ohne sich nochmal im Gesetz und Kommentaren zu versichern, dass die Ansicht auch haltbar ist?

Die E-Klausuren sind da leider auch nicht besser, obwohl man bei denen ja theoretisch ein Format wählen könnte, bei dem Hilfsmittel erlaubt sind. Aber wenigstens kann ich die im ruhigen heimischen Arbeitszimmer schreiben, wo ich auch jederzeit an den Kühlschrank komme... :paperbag:
 
Die Prüfungsinformationen wurden aktualisiert und die Gebühren bei Rücktritt <14 Tage vor dem Klausurtermin und Nichtantritt ergänzt. Verstehe ich nicht ganz, da normalerweise damit argumentiert wird, dass diese Gebühren wegen der Raummieten an Fremd-Hochschulen anfallen (was ich hingehen verstehen kann, damit sich nicht Hinz und Kunz anmelden und man jedesmal 10x mehr Plätze anmieten muss als tatsächlich gebraucht werden..)
Und ich bin jetzt mehrfach darüber gestolpert, dass ein Nichtbestehen in diesem Semester keine prüfungsrechtlichen Folgen haben soll. Könnt ihr mir eine Quelle nennen?
In der Prüfungsinformation fand ich heute nur Informationen zur Regelung bei Nichtantritt. Vielleicht bin ich aber auch ein Blindfisch. :-D
edit: der Blindfisch hat gefunden, was sie gesucht hat und zwar bei den Frei ersuchen auf Seite 22...
 
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