Hallo,
ich bin zwar noch nicht ganz durch, aber hier schon mal ein Teil meiner Gliederung: (die letzten Punkte muss ich mir noch genauer anschauen, evtl. weiter untergliedern?)
A. Begründetheit der Klage
I. Anwendbarkeit des § 8 TzBfG
1. Betriebliche Voraussetzungen (Kleinunternehmerklausel § 8 VII TzBfG)
2. Persönliche Voraussetzungen (Arbeitnehmereigenschaft, Wartefrist)
II. Ordnungsgemäße Geltendmachung des Anspruchs
1. Form (Kein Formerfordernis, aber hinreichende Bestimmtheit)
2. Vorlaufzeit (von mindestens drei Monaten)
3. Sperrfrist (2 Jahre, völlig unproblematisch)
4. Ergebnis
III. Gesetzliche Zustimmungsfiktion des § 8 V TzBfG
IV. Entgegenstehende betriebliche Gründe gemäß § 8 IV TzBfG
V. Ergebnis
B. Ergebnis
Im Prinzip haben wir die gleichen Gliederungspunkte, aber an anderer Stelle eingebaut bzw. anders strukturiert. Dies dürfte aber kein Problem sein. Es gibt mit Sicherheit nicht die richtige Gliederung. Ich persönlich würde aber den Punkt 4 Deiner Gliederung (Kleinunternehmerklausel) etwas nach vorne ziehen. Ist zwar hier unproblematisch, aber allgemein: Wieso sich mit der Geltendmachung der Verringerung auseinandersetzen, wenn gar nicht der betriebliche Geltungsbereich betroffen ist?!?!?
Wo ich noch Probleme habe, ist das Argument der E bezüglich der anderen bereits teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin. Wie geht Ihr damit um? Wo baut Ihr das ein?
Grüße
Birgit