Einsendeaufgaben EA 1 55105 SS 2017

Hallo zusammen :-) habt ihr schon mit der EA angefangen? Ich werde Ende nächster Woche damit beginnen und hoffe, dass wir uns dann hier mal austauschen können :-)

In der Aufgabe heißt es ja "gutachterlich Stellung nehmen". Wird das im zweiten Skript erklärt? Ich bin bis jetzt nur über die Inhaltskontrolle "gestolpert".
Liebe Grüße :-)
 
In der Aufgabe heißt es ja "gutachterlich Stellung nehmen". Wird das im zweiten Skript erklärt? Ich bin bis jetzt nur über die Inhaltskontrolle "gestolpert".
Liebe Grüße :-)
Bei den Rewi-Studenten wird die Beherrschung des Gutachtenstils vorausgesetzt und deswegen nicht in den KEs behandelt. Bei den WiWis hat das Modul eine andere Modulnummer 32871 und eine andere Modulbezeichnung. Die juristischen KEs sind bei den WiWis und Rewis identisch, also ohne Infos zum Gutachtenstil. Bei den Informationen zum Studiengang Master WiWi im Heft zur Belegung für das SS 2017 steht deswegen bei diesem Wahlmodul dabei, dass empfohlen wird den Kurs 05040 Einführung in die juristische Arbeitstechnik dazuzubelegen
http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/suk/suk_4_wiwi_ss_17.pdf
Falls Du das nicht belegt hast, bis 15.5. ist eine Nachbelegung für das Sommersemester noch möglich.
 
Hallo, hiermit hast du mir sehr weitergeholfen.
Vielen lieben Dank für diesen Hinweis!
Ich habe die Nachbelegung direkt vorgenommen.
Im Endeffekt schreiben aber dann alle die gleiche Klausur. Habe ich das richtig verstanden?

Viele Grüße :-)
 
Ob die Klausur identisch ist weiß ich leider nicht sicher. Sie wird bei Rewi und WiWi zwar zum gleichen Zeitpunkt geschrieben, aber in verschiedenen Räumen. Und es gibt für WiWis und ReWis getrennte Klausurstatistiken. Laut einem Posting im Studienservice-Forum war die Klausur im Wintersemester 2015/16 identisch.

Falls ein Regionalzentrum der Fernuni bei Dir in erreichbarer Nähe ist und Du Mentoriate besuchen willst/kannst, dann schau dort mal bei den ReWi-Mentoriaten ob es eins zu Arbeitsvertragsrecht gibt.
 
Danke Oberlandler!
Ich find an mit der EA. Bis dem Obersatz hatte ich noch Mut, dann ist es verschwunden. :-)
 
Hallo Zusammen,
Während des EA- Schreiben kommt etwas mir entgegen, was ich nicht verstehe. Hat jemand das gleiche Probleme?

laut § 276 ist der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Was ist ein Vorsatz? Habt ihr Beispiele vom Leben, dass ich es besser verstehen kann?

Liebe Grüsse :-)
 
Vorsatz heißt: "mit Absicht". Beispiel: Der A fährt mit Vollgas gegen die Laterne weil er seinen Chef ärgern möchte.
 
Hoi,
Danke, für die verständliche Antworten. :-)

Oh, dann kommt schon die nächste Frage: Am Ende der EA steht, dass die deliktische Ansprüche nicht zu prüfen sind. Was bedeutet diese Deliktrecht? Oder deliktische Ansprüche? Auf Internet nach googlen habe ich sowas gefunden, wie entstehen Schuldverhältnisse.
In unserem Fall mit dem Arbeitnehmerhaftung bei einer Dienstwagenunfall, soll ich dann welche Paragraph nicht prüfen? Wir haben hier auch ein - zwei Schuldverhältnisse?!:chewingnails:

Sonnige Grüsse aus Dresden
 
Jupp, neben der Pflichtverletzung des A könnte sich ein Anspruch auf Schadensersatz auch aus 823 BGB (widerrechtliche Verletzung des Eigentums der M) ergeben. Das wäre dann eine (zusätzliche) deliktische Anspruchsgrundlage (siehe hierzu auch die obige Musterlösung, S.13 unten).
Der Bearbeitervermerk bedeutet also: 823 BGB kann ignoriert werden.
 
nabenddd..
Wäre jemand so nett, und würde mir das Ergebnis in einem Satz hier mitteilen?
Ich bin zu folgendem gekommen:
A hat gegen die M-GmbH einen Anspruch aus 611 Abs.1 BGB auf Zahlung von 1500 €. (2000-500 Euro übliche Selbstbeteiligung=1500).

Richtig? Oder bin ich jetzt völlig durch den Wind? Würde mich über eine sehr schnelle Antwort freuen ;)
 
@Alyel: ich denke das sollte so passen.
Wenn ich mich richtig erinnere war die Fallfrage "hat A Anspruch auf Vergütung in Höhe von 2000€". Insofern könnte man noch schreiben dass eben der Anspruch auf die volle Vergütung nicht besteht, sondern nur auf die 1500. Ist aber vielleicht auch übertrieben.
 
Ich hab das auch so. Ich denke auch 1.000 € oder auch eine andere Aufteilung des Schadens wären vertretbar.
 
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