Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
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- Master of Laws
Hier kann über die aktuelle Einsendearbeit diskutiert werden! 
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Hallo!
Ich bin auch dabei die EA zu machen.
Ich verstehe es so, dass eine gutachterliche Lösung anzufertigen ist.
Teilt ihr eure Lösung auch in zwei Teile auf? Zunächst einmal das mit der Arbeitsunfähigkeit vom 1.2.2016-5.2.2016 und dann noch bzgl der anderen 1920 € brutto.
Was die Arbeitsunfähigkeit angeht, da kommt man ja recht schnell zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch aus den EntgeltFZG gegeben ist, weil die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu kurz ist. Für die erste Frage ist ja § 11 AÜG noch nicht relevant, oder? Wüsste nicht wie ich den da einbringen soll.
Genau so hatte ich es auch vor. Glaube auch, dass der § 11AÜG erst später relevant ist.also ich teile es auch auf. Denke der erste Part ist recht easy mit den 4 Wochen nach dem EFZG. Da würde ich § 11 AÜG nicht ansprechen, macht in meinen Augen akt. keinen Sinn.
Das würde ich erst beim zweiten Teil ansprechen. Ich frage mich, ob man dies irgendwie mit AGB noch anrpüfen muss bzgl . §12 des Arbeitsvertrages, weil dies ja eine andere als gesetzliche Verjährungsfrist ist.