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Was schreibt ihr denn zum Schaden bei der SchE-Prüfung nach §§ 989, 990? Bin da nicht so glücklich mit. Aus dem SV geht ja nicht hervor, wie E die Himbeeren verwenden möchte. Ich habe daher geschrieben, dass E, um die Himbeeren zu ersetzen (die er nach Urlaubsrückkehr ernten wollte), 20€ aufwenden müsste, und ihm somit ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
Okay, mein Beitrag war nur zur Hälfte vollständig. Hatte bis dahin leider § 990 I 1 übersehen. Das heißt, auch ein bösgläubiger (ohne bisherige Rechtshängigkeit) haftet nach § 987. Also Schritt zurück. Vielleicht lasse ich den einfach raus :DOkay, so tief war ich noch nicht eingestiegen - vielen Dank für die Info!!![]()