Ja SE wegen Unmöglichkeit 280, 283 weil ja der Reparaturvorgang entfallen ist durch die Verarbeitung,Es geht doch aber um den Herausgabeanpruch des T gegen H…Besitzer zum Schluss ist doch unstreitig der H und nicht der G. Deine Prüfung kann doch da nicht fertig sein.
Liege ich denn richtig damit, dass in Frage 2 schon kein EBV vorliegt, wegen Umbildung 950? Damit 987ff alle (-) nur 951, 812?