Das ist leider auch meine Erfahrung. Ich habe sogar mal Punkteabzug bekommen, weil der Korrektor meinte, dass man in einer EA keine Literatur angeben darf. --> Abschreiben ist ok, solange man keine Referenzen macht.
Wobei jeder Lehrstuhl das auch immer anders sieht. Ich habe jetzt auch eine EA zurück, wo man angemerkt hatte, dass man immer sagen soll, wer die Meinung vertritt (BGH, Literatur usw.), bis jetzt wurde das immer gerügt, wenn man das geschrieben hat. Es würde aussreichen, dass man den Meinungsstreit und bestenfalls die Meinungen kennt. Außerdem ist es ja äußert unwahrscheinlich, dass man alle relevanten Urteile, Literatur etc. kennt um eine Aussage wie "nach der Meinung der Literatur" oder "nach ständiger Rechtssprechung" treffen zu können.
Somit würde ich Dir (leider) auch empfehlen, keine Literaturangaben zu machen. Bei EAs hatte ich da bis jetzt noch nie Probleme.