Einsendeaufgaben EA 1 - 55203

Ort
Berlin
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
30 von 90
Hat schon jemand mit der EA 1 angefangen?

Ich habe jetzt die Fragen beantwortet und nicht im Gutachtenstil geschrieben.
Eigentlich bin ich fertig, habe aber gerade mal 3,5 Seiten.
 
Ich habe noch nicht angefangen zu schreiben aber denke, es wird bei mir auf dasselbe hinauslaufen: Kein Gutachtenstil, geringer Umfang. Auf den ersten Blick machen die Fragen einen recht straightforward zu beantwortenden Eindruck.
 
Kann mir irgendjemand bei der Berechnung weiterhelfen? Ich glaube ich stehe da irgenwdwie auf dem Schlauch oder sehe den Wald vor lauter Bäumen gerade nicht. Die Zinsen werden doch erstmal nicht berücksichtigt und sind erstmal nachrangig oder? Ich komme auf eine Zahlung i.H.v. 4.000€ ( 100.000-60.000=40000, 40000/100*10=4000) bei einer Quote von 10%, die der B Bank noch zustehen. :durcheinander
 
Hallo allerseits.. :)

Ich habe gestern ganz spontan das Modul belegt und versuche mich an der EA.

Möchte jmd mir vllt ein paar Denkanstöße für Aufgabe 1 und 2 geben?

Würde mich riesig freuen :thumbsup:
 
Bei Aufgabe 1 hab ich leider selbst irgendwie Probleme.

Aufgabe 2 konnte ich ganz einfach mit dem Skript und ein bisschen Recherche beantworten. Das Thema Wohlverhaltensphase wird ab Seite 98 thematisiert. a) lässt sich mit 295 ganz gut beantworten. b) da ist auf den Zeitpunkt des Vermögenszuwachses abzustimmen. Da hab ich bei Google einiges gefunden auf Seiten von Kanzleien etc.. In der Insolvenzeröffnungsphase fällt der Gewinn in in das Vermögen das der Verwalter verwaltet. In der Wohlverhaltensphase hat der Treuhänder keinen Zugriff auf den Gewinn. c) Bezüglich der Selbstständigkeit ist auch auf den Zeitpunkt abzustimmen, in der Eröffnungsphase kann eine Selbstständigkeit untersagt werden, in der Wohlverhaltensphase nicht mehr, zudem verdient ja A jetzt mehr sodass evtl. auch durch eine Neuberechnung auf Basis eines fiktiven Gehaltes die Gläubiger besser befriedigt werden können.

Sorry für die unstrukturierte Zusammenfassung, aber ich habe bezüglich der EA auch noch etwas Zeitdruck :arbeit:
 
Bei Aufgabe 1 hab ich leider selbst irgendwie Probleme.

Aufgabe 2 konnte ich ganz einfach mit dem Skript und ein bisschen Recherche beantworten. Das Thema Wohlverhaltensphase wird ab Seite 98 thematisiert. a) lässt sich mit 295 ganz gut beantworten. b) da ist auf den Zeitpunkt des Vermögenszuwachses abzustimmen. Da hab ich bei Google einiges gefunden auf Seiten von Kanzleien etc.. In der Insolvenzeröffnungsphase fällt der Gewinn in in das Vermögen das der Verwalter verwaltet. In der Wohlverhaltensphase hat der Treuhänder keinen Zugriff auf den Gewinn. c) Bezüglich der Selbstständigkeit ist auch auf den Zeitpunkt abzustimmen, in der Eröffnungsphase kann eine Selbstständigkeit untersagt werden, in der Wohlverhaltensphase nicht mehr, zudem verdient ja A jetzt mehr sodass evtl. auch durch eine Neuberechnung auf Basis eines fiktiven Gehaltes die Gläubiger besser befriedigt werden können.

Sorry für die unstrukturierte Zusammenfassung, aber ich habe bezüglich der EA auch noch etwas Zeitdruck :arbeit:
Vielen lieben Dank :)

Ich habe das auch so ähnlich gemacht. Wir müssen es ja auch nicht im Gutachtenstil beantworten.

Bugs der 1. Frage habe bin ich auf 170 InsO gestoßen... Aber keine Ahnung, ob das richtig ist.
 
Oh die Musterlösung ist deutlich umfangreicher als meine Lösung und ich komme in der zweiten Aufgabe auch zu anderen Ergebnissen. Lalala. :whistling:
 
Oh die Musterlösung ist deutlich umfangreicher als meine Lösung und ich komme in der zweiten Aufgabe auch zu anderen Ergebnissen. Lalala. :whistling:
Mein Gefühl trog nicht, ich hab die erste EA leider nicht bestanden. :redface: Hoffentlich läuft es mit der zweiten besser.
 
Ich hab’s zum Glück noch knapp mit 60 Punkten geschafft. Aber ich hab jetzt ein ganze anderes Problem. Ich wollte dieses Semester Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht schreiben. Jetzt hab ich gesehen, dass beide Prüfungen am gleichen Tag zur selben Uhrzeit stattfinden. Sowas dummes ist mir im ganzen Studium noch nicht passiert :dead:
 
Das kann sich wohl noch verschieben bzw. steht im Raum, dass ZPO als Kurzhausarbeit geschrieben wird.
Am 15.12. soll es in den Prüfungsinformation mehr Infos dazu geben.
 
Ach wirklich? Ich dachte das wäre bei IPR der Fall mit der Kurzhausarbeit. Das wäre ja meine Rettung :triumphant:
 
In beiden Fächern hoffentlich. :-) Der Prinz ist ja in diesem Semester auch in ZPO dran die Aufgaben zu stellen. In der Klausurbesprechung der EKlausur ZPO aus dem Wintersemester beschwert er sich, dass viel plagiiert wurde und er daher beim nächsten Mal unter ähnlichen Bedingungen auf eine Kurzhausarbeit ausweichen würde an Stelle einer EKlausur.
 
Irgendwie ziehen solche Informationen immer wieder an mir vorbei, wieso auch immer :-D

Vielen Dank für deine Antwort :danke:
 
Null Problemo.

Ich hoffe echt schwer auf zwei Kurzhausarbeiten mit sich nicht überschneidenden Bearbeitungszeiträumen. :ohyeah:
 
Das fände ich auch super.
Hab letztes Semester 4 E-Klausuren geschrieben und die haben mich deutlich mehr gestresst als Anwesenheitsklausuren. Von daher würde ich eine Hausarbeit auch begrüßen :allsmiles:
 
Oha. Anstatt dass ZPO eine Kurzhausarbeit wird, wird dafür IPR jetzt sogar eine E-Klausur. :bugeye:

ZPO und Insolvenzrecht werden also doch parallel geschrieben.
 
Ja so ein Mist! Jetzt muss ich halt Insolvenzrecht im Sommersemester mit Seminar und Bachelor zusammen schreiben :wall:
 
Servus,

scheinbar haben wir jetzt die gleiche Aufgabe. Seit ihr auf 169 InsO eingegangen bzw. war dies gefordert?
Kann mir irgendjemand bei der Berechnung weiterhelfen? Ich glaube ich stehe da irgenwdwie auf dem Schlauch oder sehe den Wald vor lauter Bäumen gerade nicht. Die Zinsen werden doch erstmal nicht berücksichtigt und sind erstmal nachrangig oder? Ich komme auf eine Zahlung i.H.v. 4.000€ ( 100.000-60.000=40000, 40000/100*10=4000) bei einer Quote von 10%, die der B Bank noch zustehen. :durcheinander
 
Zurück
Oben