EA 1 55204 WS 2016/17

So, ich stell mal meine Vorschläge vor... ist zwar etwas knapp, aber vllt hat jmd. ein paar weitere Ideen :-)
Aufg. 1:
I. Zulässigkeit
1. Sachlich: Arbeitsgericht gem. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG zuständig
2. Weitere:
- örtliche Zuständigkeit § 82 ArbGG
- Parteifähigkeit des BR § 46 Abs. 2 ArbGG, § 50 ZPO
- Prozessfähigkeit §§ 80 Abs. 2 S. 1, 46 Abs. 2 ArbGG, §§ 51 Abs. 1, 52 ZPO
- Postulationsfähigkeit §§ 80 Abs. 2 S. 1 und 11 ArbGG
3. Antragsbefugnis
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiten
II. Begründetheit
aus § 23 Abs. 3 S.1 BetrVG
1. BR besteht
2. Grobe Pflichtverletzung des AG liegt vor
--> somit Unterlassungsanspruch (+), Antrag begründet

Aufg. 2: Personalrat oder Betriebsrat?
Personalrat nach BPersVG scheitert daran, dass das Unternehmen in privatrechtlicher Form betrieben wird, dann BetrVG anwendbar.
Voraussetzungen für BR:
- Betrieb in Deutschland
- mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern § 1 Abs. 1 BetrVG

Aufg. 3:
Grundsätzlich § 102 Abs. 1 S. 1 BertrVG
Allerdings § 118 Abs. 1 BetrVG?
Presseunternehmen Tendenzbetrieb
Fraglich, ob Widerspruchsrecht entfällt, dazu müsste Kündigung tendenzbezogene Gründe aufweisen
--> habe ich hier verneint, da es lediglich um eine Umstrukturierung geht, und A auch in einem anderen Bereich hätte weiterarbeiten können
 
Ich habe meine vor ein paar Tagen zurück bekommen und gerade so bestanden, obwohl da sehr viel Arbeit drin stecke... Wie sieht es bei euch aus?
 
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