EA 1 Arbeitsvertragsrecht WS 2014/15 Abgabetermin 04.11.2014

Im Normalfall bekommt man als Widerholer die Einsendearbeiten zugeschickt.
Momentan scheint es aber eher stockend zu laufen, also insgesamt mit dem Versand gesehen (so zumindest mein Eindruck).
Ich würde an deiner Stelle pünktlich zu Bearbeitungsbeginn mal in Moodle schauen und sie dir vorsichthalber dort runterladen, wenn du dann immer noch nichts haben solltest.
 
Bis gestern hatte ich noch nichts im Briefkasten und im Moodle wurde noch nichts aktualisiert :-(
Ich gucke mal, ob schon jemand diese EA hat und lasse sie mir erstmal geben, ansonsten frage ich nochmal nach.
 
Dankeschön, bei mir wurde dort immer ein Fehler angezeigt, dadurch kam ich gar nicht zu der Seite :confused:
 
Hallo zusammen :-)

Habt ihr bereits mit der Bearbeitung der 1. EA begonnen? Wie kommt ihr voran?
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bereits Probleme bei der Erstellung des Obersatzes habe.

Momentan gehe ich davon aus, dass das Kernproblem ist, herauszufinden, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Durch Hinweise im Text wie "Beauftragung" oder "ehrenamtliche Mitarbeiterin" könnte eine reine Gefälligkeit vorliegen, der Aufrag gem. § 662 BGB. Meines Wissens ist dieser zwar grundsätzlich unentgeltlich, aber ein kleiner Betrag als "Dankeschön" führt nicht zur Nichtigkeit des Auftrages. Im Text werden die 40,00 € als "Aufwandsentschädigung" bezeichnet.
Wie seht ihr das? Vielleicht habt ihr ja schon begonnen und könnt mir etwas auf die Sprünge helfen :D
 
Hallo!
Habe jetzt in diesem Semester 55105 belegt und versuche mich auch an der 1.EA.
Finde es auch schwierig, einen gescheiten OBS hinzukriegen.
Eigentlich müsste, die Arbeitnehmereigenschaft der "L" zu prüfen sein. Hatte dies auch so vor, bin aber bei meinen Recherchen auf ein BAG Urteil gestossen, in dem die ANeigenschaft bei ehrentamtlicher Telefonseelsorge wegen fehlender "Entlohnung" verneint wird. Jetzt weiß ich so richtig nicht weiter. Zwar steht im Arbeitervermerk, dass ein Hilfsgutachten zulässig ist, habe aber noch nie eins geschrieben. Bin für jede Hilfe dankbar :-))
 
Ich würde mich auf jeden Fall auf die Fallfrage konzentrieren. Hierin wird eindeutig nach der Arbeitnehmereigenschaft der L gefragt.

Der Obersatz könnte somit lauten: Möglicherweise ist das Vertragsverhältnis zwischen A und L nicht wirksam gelöst worden. Voraussetzung hierfür wäre, dass L als Arbeitnehmerin aufgrund eines Arbeitsvertrages i.S.d. § 611 BGB einzuordnen wäre.

Vielleicht hilft euch das weiter?
 
Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eine kurze Zwischenfrage einwerfen.

In KE 1, Seite 120 geht es um die Vorstellungskosten, wonach der Bewerber einen Anspruch auf Erstattung von Vorstellungskosten hat. Als Anspruchsgrundlage wird hier u.a § 662 BGB genannt. Das erschließt sich mir nicht so ganz, da der doch gerade besagt, dass ein Auftrag unentgeltlich zu erfolgen hat. :confused:

Vermutlich übersehe ich da irgendwas...kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
 
Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eine kurze Zwischenfrage einwerfen.

In KE 1, Seite 120 geht es um die Vorstellungskosten, wonach der Bewerber einen Anspruch auf Erstattung von Vorstellungskosten hat. Als Anspruchsgrundlage wird hier u.a § 662 BGB genannt. Das erschließt sich mir nicht so ganz, da der doch gerade besagt, dass ein Auftrag unentgeltlich zu erfolgen hat. :confused:

Vermutlich übersehe ich da irgendwas...kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Wenn Du die Folgeparagraphen des 662 überfliegst, stößt Du auf 670 - Ersatz von Aufwendungen bei der Ausführung des Auftrags.
 
*räusper* ...Danke, der steht hier auch, aber irgendwie wollte ich den wohl überlesen :stupid:
 
Hallo zusammen,

leider tue ich mich ein wenig schwer mit der Strukturierung der EA und habe zugegeben keine Ahnung, ob ich die Prüfreihenfolge einhalte :-(

Weiß jemand von euch, wo ich Arbeitsrechtsschemata finde bzw. kann mir jemand ein Buch empfehlen, wo man entsprechende findet? Ich hab leider nichts gefunden, was mir jetzt konkret weiter helfen würde.

Danke schon mal.
 
Hallo zusammen,

ich sitze gerade auch an der ersten Einsendearbeit und mir will und will einfach kein Obersatz gelingen. Der Rest steht mehr der weniger schon geschrieben da, aber der Obersatz fehlt einfach noch.:unsure:

Ich würde mich sehr über ein wenig Anregung freuen! Welchen habt Ihr da genommen? Es sind ja immerhin drei Fragen zu der 1. Aufgabe zu beantworten.

Viele Grüße
Veronika
 
Also ich denke es handelt sich hier nicht um drei Fragen, sondern lediglich um eine.

Liegt nämlich ein Arbeitsverhältnis vor, dann kann die Arbeitnehmereigenschaft auch bejaht werden (bzw. umgekehrt). Folge ist, dass dieses Vertragsverhältnis auch nur durch eine Kündigung beendet werden kann.

Hier soll also festgestellt werden, ob es sich nun um ein Arbeitsverhältnis oder ein anderweitiges Verhältnis handelt.
 
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