sammy
Tutorin
- Ort
- Düsseldorf
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hier kann über die erste EA diskutiert werden.
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Wenn Du die Folgeparagraphen des 662 überfliegst, stößt Du auf 670 - Ersatz von Aufwendungen bei der Ausführung des Auftrags.Hallo zusammen,
ich würde gerne mal eine kurze Zwischenfrage einwerfen.
In KE 1, Seite 120 geht es um die Vorstellungskosten, wonach der Bewerber einen Anspruch auf Erstattung von Vorstellungskosten hat. Als Anspruchsgrundlage wird hier u.a § 662 BGB genannt. Das erschließt sich mir nicht so ganz, da der doch gerade besagt, dass ein Auftrag unentgeltlich zu erfolgen hat.
Vermutlich übersehe ich da irgendwas...kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?