Hallo zusammen, ich habe als Anspruchsgrundlage auch §§ 989, 990 I, dann Vindikationslage als Voraussetzung geprüft, wobei ich zunächst Eigentum über die Fettecke chronologisch geprüft habe. Bei B ist das relativ klar, allerdings gibt es bei der Eigentumsübergabe bei der Übergabe Probleme, wie seht ihr das, wurde die Skulptur nun an A übergeben oder nicht? Sie nutzen das Atelier ja gemeinsam...puh...stecke leider fest. Falls nämlich nicht übergeben wurde, wurde A nicht Eigentümerin und die EA endet hier. Falls doch A Eigentümerin wurde, könnte man weiter Bestiz der H sowie Bösgläubigkeit etc. prüfen. Wie seht ihr das? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!