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Ich stimme dir da zu. Immerhin heißt es ja: alle relevanten Prüfungspunkte, aber wenn ich schon einen anprüfe, dann muss ich zumindest die Voraussetzungen kurz benennen und nicht lediglich im Urteilsstil knapp feststellen, dass sie gegeben sind. So verstehe ich das jedenfalls. Tendenziell würde ich hier dann aber eher mehr als weniger für relevant halten.Hm, also mir widerstrebt es ein bisschen, mich bei solch einem Fall mit z.B. Zuständigkeit deutscher Gerichtsbarkeit aufzuhalten. Normalerweise lässt man diesen Punkt weg, wenn er offensichtlich gar nicht problematisch ist.