Hallo,
zu Aufgabe 1 würde ich grundsätzlich mal § 23, 99 I 3, in den Raum schmeißen. § 75 II 1, 79 I.
Wo ich etwas verunsichert bin ist die Angabe im Sachverhalt über die beantragenden Angestellten und "geliehenen" Personen. Da wir nur die Begrünetheit prüfen sollen, bin ich mir nicht ganz sicher ob das überhaupt relevant ist. Ob genug Angestellte den Antrag stellen wollen oder nicht, würde das nicht zur Zulässigkeitsprüfung gehören?
Schönen Gruß
Anja