EA 1 Kollektives Arbeitsrecht SS 2016

Um die Einsendearbeit diskutieren zu können, müssten wir sie zuerst einmal kennen. Dies ist leider nicht der Fall, obwohl heute schon fast eine Woche der vorgegebenen Bearbeitungszeit verstrichen ist. Ach was könnte das Leben an einer Uni schön sein, wenn nur die lästigen Studenten nicht wären.
 
Bearbeitungsbeginn dieser EA ist laut Studien- und Prüfungsinfo Rewi Nr 1 der 11.4.

Wo hast Du die EA denn gesucht? Im Übungssystem? https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/bearbeitungsbeginn-einsendeaufgaben-lotse.16085
Ich habe dieses Modul hier nicht belegt, aber in meinem Modulen sind die EAs im Übungssystem herunterladbar, auch die mit späterem Bearbeitungsbeginn. Es st natürlich möglich, dass dieser Lehrstuhl die EAs erst zum Bearbeitungsbeginn ins Übungssystem reinstellt.
 
Da gibt es den Download eben gerade nicht. Beim Aufgabenheft 1 ist nur ein Querstricht, sonst nichts.
 
Dann hat der Lehrstuhl die EA entweder absichtlich noch nicht ins Übungssystem gestellt, damit ein Abruf vor Bearbeitungsbeginn nicht möglich ist, oder er hat es vergessen die hochzuladen.
Wenn es am Bearbeitungsbeginn 11.4. immer noch so ist, dann würde ich an deiner Stelle beim Lehrstuhl nachfragen.
 
Ich habe beim Lehrstuhl bereits nachgefragt. Man hat mir geantwortet :" wir wissen nicht, was im online- Übungssystem steht, weil wir darauf keinen Zugriff haben. Wie müssen uns erst die Zugriffsrechte besorgen, das kann etwas dauern". Ich hoffe nicht, dass irgendjemand erwartet, dass Ich das verstehe.
 
Hallo,

ich habe mich an das PA gewandt und auch nur die Antwort erhalten, dass es bis zum 11.4. drin sein soll.

Hoffentlich klappt das.

Ich habe das Modul als Wahlmodul im Master gewählt. Da ich den Bachelor an einer anderen HS gemacht habe, ist dies möglich.
 
EA 1 ist jetzt drin.

Wir können uns dann ja darüber austauschen.
 
Was soll man davon halten, wenn in Aufgabe 1 die Gewerkschaft einen 3-tägigen rechtmäßigen Streik organisiert und darauf hin vom 15. bis 31. März (das sind nach meiner Berechnung 17 Tage) rechtmäßig gestreikt wird ?
 
.... @Charlie , dass sind die hin und wieder auftretenden Irrlichter und Risiken der Lehrstühle, wenn man krönend eine gewisse Portion komplizierteres "geistiges Eigentum" in den bekannten Fundus der Aufgabenstellung einfliessen lassen möchte.
Ich vermute einmal, dass kein 3-tägiger, sondern ein 17-tägiger Streik über Ostern gemeint ist. Es ändert letztlich aber nichts am Lösungsweg und der Lösung, oder?
Vielleicht fragst Du beim Lehrstuhl einmal nach und berichtest uns dann wieder?
 
Selbst wenn ich davon ausgehe, dass die 3 Tage falsch sind. Woher weiß ich denn, an welchen Tagen überhaupt gestreikt wurde. Es handelt sich ja nur um einen kleinen Betrieb. Das kann ein Büro sein, wo am Gründonnerstag um 16 Uhr der Bleistift fällt ( Karfreitag bis einschließlich Ostermontag keine Arbeit: somit kein Streik), oder eine Tankstelle, die jeden Tag geöffnet hat ( Karfreitag bis Ostermontag, Arbeit: also Streik).
Habe ich mich da verrannt?
 
... @Charlie , aufgrund der Fallfrage (Urlaubsentgelt und Zeiträume) kommen m.E. nur "Deine" 17 Tage Streik in Betracht. Dauer des gesamten Streikes also 17 Tage.
Das Problem hast Du m.E.erkannt, aber dafür gibt es eine klare Regelung im "Streikrecht". Ostern spielt da keine Rolle, sondern wann der Urlaub vom AG zur Genehmigung anstand und genehmigt wurde, also ob vor oder während des Streikes. Entsprechend sind dann die Ansprüche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Arbeitnehmer A will Urlaubsentgelt für die Zeit vom 16. bis. 20.03. (Do, Fr, Sa, So). Streik hin oder her. Wenn er am Sa und So nicht arbeiten müsste (Büroangestellter) braucht er für die beiden Tage auch keinen Urlaub zu nehmen und bekommt trotzdem sein Geld. Auch wenn er bis Freitagabend im Urlaub war. Ist er aber Tankwart und müsste Sa und So arbeiten, braucht er für die beiden Tage Urlaub, sonst bekommt er kein Geld.
 
.... ich glaube, Du "baust" hier jetzt Probleme ein, wo m.E. gar keine sind.
Ein Blick ins Gesetz und die Rechtsprechung sowie in die Skripten 55105 (Anspruch) erleichtert die Rechtsfindung, auch für Dein Samstags- und Sonntagsproblem.
 
Sehe ich das richtig, dass wir in Aufgabe 1 Arbeitskampfrecht zu bearbeiten haben?
In den Skripten hab ich dazu nichts gefunden - oder ich bin betriebsblind-.

Wie geht ihr an die Lösung? Zitiert ihr Rechtsprechungen, Kommentierungen etc.?
Im Moment sehe ich da keine andere Möglichkeit, als mit Zusatzliteratur die Aufgabe zu lösen.
 
Ich habe bisher nur herausgefunden (google), dass während eines Streikes kein Urlaub genommen werden kann, da in der Zeit das Arbeitsverhältnis ruht. Wenn keine Arbeitspflicht besteht, kann man auch nicht urlaubsbedingt davon freigestellt werden. Mehr weiß ich bis auch noch nicht.
 
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