Hallo,
zu 3 C sehe ich als richtig an (bin aber nicht 100% sicher):
Siehe Textheft, Seite 29 oben: "Richterliche Strafe ... kann niemals bloß als Mittel ein anderes Gute zu befördern ..., sondern muss jederzeit nur darum wider ihn verhängt werden, weil er verbrochen hat;..." Spricht S. 21 oben und Mitte wirklich dagegen? Unterstreicht der 1. Satz auf Seite 21 oben nicht vielmehr das?
3 D bin ich mir sicher, steht so im Kursheft, Seite 57 Mitte: "... folgt für Kant, dass staatliches Strafen nur gegenüber Freiheitsverletzungen eingesetzt werden darf."
Bei 4 C hast Du auf jeden Fall Recht, danke für den Hinweis. Auf Seite 5 des Kursheftes wird es ja ganz deutlich.
Bei 8 B hatte ich auch so meine Probleme. Die Aussage sehe ich nicht unbedingt als falsch an, sie ist aber auch nicht vollständig (Feuerbach spricht z.B. auf Seite 42 Mitte im Textheft immer von Androhung der Strafe und Zufügung derselben). Aber auch bei Aufgabe 2 C habe ich die Aussage dann als richtig eingestuft, obwohl diese auch nicht vollständig war. Bin mal gespannt, wie das gewertet wird.
Viele Grüße