Einsendeaufgaben EA 1 Lotse-Aufgaben 10.05.

1 abd
2 ab
3 b, c S.21,e... Durch die du zugleich wollen kannst das sie allg. Gesetz wird
4 e, b beachte HÖCHSTstrafe, c umgekehrt
5 cde
6 bd, c s.118f.
7ae
8 ae, b unklar aber auch Vollstreckung
9 ok
10 a s. 61 ursprünglich exp heute begr b c e
 
Hallo,
hier meine Lösungen, bin überrascht und jetzt verunsichert, wie viele Unterschiede wir haben:
1 ABD (D auch richtig, s. Seite 4 oben, KE 1 Kursheft)
2 BC
3 BCD (E sehe ich als falsch an, der kategirsche Imperativ bezieht sich nicht auf das normierte Gesetz, sondern das allgemeine Gesetz, oder nicht?
Ich habe schon in Rechtsphilosophie meine Probleme mit Kant)
4 CE (C siehe S. 5 mitte Kursheft)
5 CDE
6 BD (B ist auf jeden Fall richtig, so heißt es nämlich wörtliche in seinem Marburger Universitätsprogramm)
7 AD
8 ABE
9 BE
10 ABCE (B S. 62 oben)
Viele Grüße
 
@ Birgit zur Klarstellung ich habe nur die vor dem jeweils ersten Komma. Nach dem Komma habe ich nur die aufgeführt die Benutzername 1 abweichend hatte soweit ich mir die Fundstelle für die Begründung der Abweichung notiert habe. Wir beide liegen damit garnicht nicht so weit auseinander, aber Benutzname 1 sollte ja auch motiviert werden in den Skripten nachzulesen. Der erste Vorschlag von Benutzername1 war bei vielen Aufgaben noch wild geraten.;-)
 
4 c musst du nochmal nachlesen. Im Zweifel stell den Satz mal um. Oder stell Dir die Frage: ja was ist denn dann eigentlich eine Straftat?

Begründe mir bitte mal 3 C und D gegen C hab ich S 21 notiert

Verbleiben 7 und 8 was spricht bei 8 für B? Ist es nicht so das Androhung und Vollstreckungzu der abschreckenden Wirkung führen? Reicht wirklich allein die Androhung, wenn es um diese Theorie geht?
 
Hallo,
zu 3 C sehe ich als richtig an (bin aber nicht 100% sicher):
Siehe Textheft, Seite 29 oben: "Richterliche Strafe ... kann niemals bloß als Mittel ein anderes Gute zu befördern ..., sondern muss jederzeit nur darum wider ihn verhängt werden, weil er verbrochen hat;..." Spricht S. 21 oben und Mitte wirklich dagegen? Unterstreicht der 1. Satz auf Seite 21 oben nicht vielmehr das?
3 D bin ich mir sicher, steht so im Kursheft, Seite 57 Mitte: "... folgt für Kant, dass staatliches Strafen nur gegenüber Freiheitsverletzungen eingesetzt werden darf."
Bei 4 C hast Du auf jeden Fall Recht, danke für den Hinweis. Auf Seite 5 des Kursheftes wird es ja ganz deutlich.
Bei 8 B hatte ich auch so meine Probleme. Die Aussage sehe ich nicht unbedingt als falsch an, sie ist aber auch nicht vollständig (Feuerbach spricht z.B. auf Seite 42 Mitte im Textheft immer von Androhung der Strafe und Zufügung derselben). Aber auch bei Aufgabe 2 C habe ich die Aussage dann als richtig eingestuft, obwohl diese auch nicht vollständig war. Bin mal gespannt, wie das gewertet wird.
Viele Grüße
 
Hallo,

ich bin mir bei einigen Fragen noch sehr unsicher und würde gerne mal eure fachkundige Meinung dazu hören ;)

Frage 2:
A ? (kann es richtig sein, wenn zur generalpräventiven Wirkung der Polizeidichte, das Argument angeführt wird, es kann individuell auf den Täter eingewirkt werden? Ist diese These richtig oder falsch?)
C? (das BVerfG hat Kritik an dem Abschreckungsgedanke der Strafe geäußert. Ist die Aussage aber richtig, dass Abschreckung heute keine Rolle mehr spielt?)

Frage 3:
C (Ist Gerechtigkeit der Strafe Selbstzweck? Oder müsste es heißen, Vergeltung ist Selbstzweck?)

Frage 7:
generell ein großes Fragezeichen für mich!

Frage 8:
B (Die Aussage halte ich für falsch. Vollstreckung ist neben der Androhung erforderlich)

Liebe Grüße!
 
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