Hallo,
ich steige gerade mit der 1. EA ein.
Mein erster Ansatz (wegen Vollständigkeit im Gutachten) ist die Prüfung des Anspruch der L auf Rückzahlung des Kaufpreises iHv. 2.500 € aus §§ 437 Nr. 2, 323, 346 I BGB haben. Da würde ich spätestens bei dem Recht der zweiten Andienung rausfallen.
Dann prüfe ich erst den Widerruf und somit §§ 312 ff BGB.
Was haltet Ihr von dem Einstieg?
Als Probleme habe ich dort dann ausgemacht:
Grundfall: Gemischte Zwecksetzung "dual use", siehe Seite 20 KE 1 und
in der Alternative: vorgetäuschte Unternehmereigenschaft S. 22
Habt Ihr weitere Ideen?
Viele Grüße
BIrgit