Einsendeaufgaben EA 1 MMZ SS 2016 Rücksendetermin 03.05.2016

Was prüft Ihr, ob L Anspruch auf Rückzahlung hat oder ob F keinen Anspruch auf die Summe hat?Eigentlich doch:

Entsanden; Erloschen...

...........also Anspruch des F auf die Summe, oder ?
Aber die Frage ist nach L?
 
Ob L einen Anpruch auf Rückzahlung hat. Diesen hat sie wenn sie ein Widerrufsrecht hat, welches sie hat wenn der Anwendungsbereich der §§ 312 ff eröffnet ist und eine für den Vertragsschluss ursächliche Außergeschäftsraumsituation vorliegt. usw usw.

In der JuS-Extra 2014 ab Seite 12 findet man übrigens alles was man zur Fallösung wissen muss :whistling:
 
Hallo,
ich steige gerade mit der 1. EA ein.

Mein erster Ansatz (wegen Vollständigkeit im Gutachten) ist die Prüfung des Anspruch der L auf Rückzahlung des Kaufpreises iHv. 2.500 € aus §§ 437 Nr. 2, 323, 346 I BGB haben. Da würde ich spätestens bei dem Recht der zweiten Andienung rausfallen.
Dann prüfe ich erst den Widerruf und somit §§ 312 ff BGB.

Was haltet Ihr von dem Einstieg?
Als Probleme habe ich dort dann ausgemacht:
Grundfall: Gemischte Zwecksetzung "dual use", siehe Seite 20 KE 1 und
in der Alternative: vorgetäuschte Unternehmereigenschaft S. 22

Habt Ihr weitere Ideen?

Viele Grüße
BIrgit
 
Hallo Birgit,
das ist ein interessanter Ansatz, aber zu der Gewährleistung und Nacherfüllung (oder auch nicht) durch den Verkäufer gibt es im SV aus meiner Sicht keinen Anhaltspunkt. Woran lässt Du das dann scheitern?
Beim Widerruf liegt mein Schwerpunkt auch bei dual use und vorgetäuschter Unternehmereigenschaft.

Ich habe allerdings noch etwas Probleme mit dem Ausstieg, auch mangels Anhaltspunkte im SV: Der Verkäufer hat ja gem. §357 IV 1 eine Einrede. Behandelst Du das noch, oder ist bei Dir mit dem Widerruf die Sache erledigt?

Just keep swimming!
Dori
 
Ich schrieb nichts zu Gewährleistung und Nacherfüllung.. nur Widerruf. Ich schreibe Wiederrufrecht PLUS Frist und Form PLUS ...Geld kriegt sie ,wenn sie Waage schickt und in der Abwandlung weiß ich es nicht..eher nicht...Aber es ist nur eien EA:)
 
Hi Birgit,
Hi Colonia,
...ich hab endlich mal angefangen, nachzudenken (dauert bei mir immer mal etwas) und mich doch entschlossen, den § 437 Nr. 2 mit aufzunehmen. Es passt in das allgemeine Prüfungsschema " erst vertragliche, dann gesetzliche Ansprüche und man kann über den § 476 den Verbrauchsgüterkauf mit einbauen. Immerhin sind wir ja im Verbraucherrecht :dead:, auch wenn der Verbrauchsgüterkauf in dieser KE nur eine untergeordnete Rolle spielt. Danke für den Hinweis!
In der Abwandlung bekommt sie bei mir nichts, da sie ein böses Mädchen war und gelogen hat. § 242.

Just keep swimming
Dori

PS: dieses Forum ist einfach...klasse :-D
 
Hallo an Alle,

ich bin mal wieder aus meinem Motivationstief erwacht. Ich habe es ähnlich wie Dori, auch § 437 Nr. 2 sowie den 476. Danach habe ich den Widerruf §§ 312, 355. Bei der Abwandlung auch § 242.

Habe bereits mit der EA 2 angefangen. Noch jemand? Dazu hatte ich bisher nur die Idee des § 426.

Grüße
 
Habe bereits mit der EA 2 angefangen. Noch jemand? Dazu hatte ich bisher nur die Idee des § 426.

Grüße

Moin,
hab die noch nicht mal gelesen :angel:. Kämpfe noch mit der Vorbereitung für die Diskussion KE 4 am Dienstag. Das Material ist doch recht...umfangreich :chewingnails: .
Und MMÖ will auch noch erledigt werden :dead:
Melde mich nächste Woche nochmal dazu.

Just keep swimming!
Dx
 
Zurück
Oben