- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 165 von 210
@Mökki : § 935 ? 936 ? :o
Wie baust du die ein?
Ich meinte gerade wie du denn "Kein Recht zum Besitz" begründest als Prüfungspunkt. Weil du gehst ja dann weiter auf Einwendungen also musst du "Kein Recht zum Besitz nach § 986 BGB" ja bejaht haben, damit du weiter prüfen kannst :/
Da hänge ich nämlich gerade :(
Ich meine 986+985! Die blöde Auto Korrektur haut mit hier die ganze Zeit andere Zahlen rein! :(
@fasusu : m.M.n. hat B den mittelbaren Besitz gemäß 870 an A abgetreten, als er ihm den Herausgabeanspruch abgetreten hat. Dadurch ist B beim Verkauf an S kein mittelbarer Besitzer und dadurch greift 934 var. 1 nicht.