EA 1 Modul 55108 Abgabetermin 03.11.2015

@Mökki : § 935 ? 936 ? :o
Wie baust du die ein?
Ich meinte gerade wie du denn "Kein Recht zum Besitz" begründest als Prüfungspunkt. Weil du gehst ja dann weiter auf Einwendungen also musst du "Kein Recht zum Besitz nach § 986 BGB" ja bejaht haben, damit du weiter prüfen kannst :/

Da hänge ich nämlich gerade :(

Ich meine 986+985! Die blöde Auto Korrektur haut mit hier die ganze Zeit andere Zahlen rein! :(

@fasusu : m.M.n. hat B den mittelbaren Besitz gemäß 870 an A abgetreten, als er ihm den Herausgabeanspruch abgetreten hat. Dadurch ist B beim Verkauf an S kein mittelbarer Besitzer und dadurch greift 934 var. 1 nicht.
 
@Mökki aber die Abtretung des Herausgabeanspruches ist doch zum Zeitpunkt der Übereignung an S doch noch gar nicht eingetreten, da B ja noch gezahlt hatte und erst Ende Februar sein Darlehen nicht mehr abgezahlt hat. (18.02 ist vor "Ende Februar") Folglich war B zum Zeitpunkt der Übereignung an S noch mittelbarer Besitzer da Sicherungsfall noch nicht eingetreten ist.
 
@Mökki : Nicht schlimm
Wie gehst du denn da vor? Aus deiner Skizze oben blicke ich irgendwie nicht durch .
Könntest du mal kurz dein Vorgehen erläutern?

Genau wie Mökki sehe ich das auch.
931 BGB ist ja ein Übergabesurrogat und ersetzt den Realakt.
Somit ist die Übergabe bei A schon erfolgt. B war bei A nur noch mittelbarer Besitzer und hat diese Stellung mit Übergabe und Eigentumsübertragung verloren.
Somit ist A Eigentümer.

Und 934 BGB habe ich bei Beck nachgelesen. Das ändert nichts an meinem Ergebnis. Es untermauert es lediglich.
 
@fasusu : Ich verstehe nun was du meinst.

Dann würde S ja Eigentümer, weil der gutgläubige Erwerb nach 934 Alt.1 ja durchgeht oder?

Oder spinne ich mir da was falsches zusammen?
 
Okay merci!
Aber ich weiß nun nicht mehr so recht was ich jetzt denken soll :(

Deine Erklärung macht Sinn aber in meiner sehe ich auch immer noch Sinn. Was nun? :(
 
So habe mich jetzt für A als Eigentümer entschieden bei Aufgabe 1
und bei Aufgabe 2 habe ich wie du @Mökki keinen Herausgabeanspruch aber die Einwendungen habe ich auch bejaht.

Somit das Gleiche! Ich lese da noch mal drüber und dann kan das weg. Muss noch ArbVR schreiben :( Auch bis zum 03.11.
 
@Julia1001 entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antworte, ich war gestern den ganzen Tag arbeiten.
Dann muss ich dir meinen Aufbau nicht mehr erklären wenn du die EA soweit fertig hast, oder?
 
@Mökki : Ja, ich habe ihn verstanden, nachdem ich ihn auch so stehen hatte und meinen Denkfehler überdacht hatte :D
Habe gedacht, dass du raus hättest, dass der H kein Recht zum Besitz hätte. Habe dann gerätselt warum du dann ein Zurückbehaltungsrecht geprüft hast. Aber nachdem ich gesehen habe, dass du das Recht zum Besitz bejaht hast erschien alles logisch. Danke für dein Schema hier :-)
 
Hallo Leute, ich überarbeite gerade noch eins zwei Stunden meine Einsendearbeit und gucke ob ich etwas übersehen habe. Beim Schema zur Aufgabe 1 von Mökki sind mir dabei einige Unterschiedlichkeiten aufgefallen.

Besitzkonstitut aus § 930 BGB:
- B ist nicht unmittelbarer sondern mittelbarer Besitzer, § 930 verlangt aber B als einen unmittelbaren Besitzer
- Hier könnte eurer Einwand kommen, dass der B auch mittelbarer Besitzer sein kann und A dann mittelbarer Besitzer (2. Grad) wird
- Dafür gibt es aber gar keine Hinweise im Text bzgl. dieser Einigung
- Dafür gibt es aber einen tollen Hinweis auf die Abtretung des Herausgabeanspruchs von B zu A
- Dann müsste entsprechend § 931 geprüft werden, welcher hier einschlägig ist.
- Mein Vorschlag: § 930 anprüfen und verneinen, § 931 bejahen / So werden alle Hinweise im Text auch verwertet

Gutgläubigkeit:
- Bei § 930 ist die Gutgläubigkeit im § 933 geregelt / Bei § 931 ist sie in § 934 geregelt
- Zu beachten ist die in § 934 genutzte Bezeichnung "mittelbarer Besitzer", was der B ja noch immer ist und damit "genauer" zum Sachverhalt passt

Vielleicht verirre ich mich aber gerade auch etwas :).
 
Die Frage ob man über das Besitzkonstitut geht oder über die Abtretung entscheidet dann auch das Ende der Prüfung.

- Geht man mit dem Besitzkonstitut, so wird gem. § 933 BGB nur Eigentümer, wer in den unmittelbaren Besitz der Sache kommt
- Durch " wenn ihm die Sache vom Veräußerer übergeben wird"
- S wurde von dem B nichts übergeben, er ist nie in den unmittelbaren Besitz gekommen, also auch nie Eigentümer geworden
- Die Gutgläubigkeit spielt damit schon gar keine Rolle mehr

- Geht man mit der Abtretung, so wird gem. § 934 BGB der Erwerber (S) schon durch die Abtretung alleine des mittelbaren Besitzers (B) Eigentümer
- Bzgl. der Gutgläubigkeit gibt es keine Hinweise, diese kann also bestätigt werden

- Nun ist fraglich warum so unterscheidliche Ergebnisse entstehen, dies ist in Lit. auch sehr strittig zumal sie die Surrogate kaum unterscheiden
- Dies ist laut Rechtsprechung aber richtig so
- Die genaue Problematik befindet sich um Seite 101 in Heft 1 zu BGB III
- Ich denke hier liegt der Knackpunkt in Fallfrage 1
 
Ja ich! Vor 2 Wochen circa.
Hab in der ersten Korrektur nur bestanden mit 40 Punkten aber die ist wohl direkt in die Nachkorrektur gegangen und da habe ich bestanden mit 50 Punkten.
Der erste Korrektor war ein Herr Sachs, den ich schon aus einer anderen EA kannte und mich hat durchfallen lassen. Ich habe aber von einigen gehört, die von Herrn Sachs korrigiert wurden, dass sie teilweise mit weniger als 40 Punkten bewertet wurden und in der Nachkorrektur bestanden haben mit 50 Punkten.

Ich denke aber, dass die Arbeiten die jetzt noch aus stehen von einem anderen Korrektor gewertet werden/wurden. Eine bekannte Kommilitonin hat ihre aber auch noch nicht zurück. Also keine Panik!
Ich warte auch noch auf meine EA in ArbVR, die auch am 03.11 weg musste.
Die lassen sich wohl im Weihnachtstrubel Zeit .
 
Na dann hoffe ich mal ich bekomm die auch noch in den nächsten Tagen und sehe ob ich die Klausurzulassung schon habe oder nicht. Ich wollte über die Feiertage nämlich nicht soviel Aufwand in die 3. EA zum Insolvenzrecht stecken
 
Kann ich verstehen. Der Austausch hier ist ja auch mehr als mager...
Ich habe Gott sei dank die Zulassung und mach das Skript 3 nun und dann muss ich noch etwas für Verhandeln und Vertragsgestaltung lesen und das ist oka für über die Feiertage.
Aber eine EA über die Feiertage zu legen finde ich mehr als, entschuldigt den Jargon, aber asozial! Ich mein der Lehrstuhl sitzt bestimmt nicht über Weihnachten in den Büros oder die Korrektoren sitzen über die Feststagen auch nicht an den Arbeiten von uns. Die zeigen einem einen Vogel, wenn man das von denen verlangt!
Finde ich schon anmaßend..

Besonders wenn man sieht was die Korrektoren des Lehrstuhls BGB III sich für Zeit lassen mit dem Korrekturen.
(In ArbVR ist es ja nicht anders.)
 
Ja da hast du recht. Ich muss leider sagen das ich mit jedem weiteren Semester sowieso ziemlich enttäuscht vom Service der FernUni bin.
 
Hab sie auch noch nicht zurück und hab aber jetzt die 3 auch aus Zeitgründen gar nicht gemacht. Also hoffe ich mal das ich die 1. bestanden habe
 
Ja ich habe die Lotse und die Bob der Baumeister bestanden und die 3. in Briefkasten von Regionalzentrum geworfen, wobei das bis 3. Januar zu hat, was ich erst zu spät entdeckt habe. Aber macht ja nix, weil ich die Zulassung für BGB III ja ohnehin dadurch in der Tasche habe. Muss allerdings im nächsten Semester AVR und IPR Zulassung noch holen und parallel endlich mal Klausuren schreiben und bestehen. Das war bisher nicht so mein Ding wegen Prüfungsangst. Und der Herr Sachs hatte meine AVR -EA s in der Kur :) - daher no wonder :) lach
 
Hallo zusammen!
Auch wenn die Antwort etwas spät kommt: In der ersten Dezemberwoche kam auch meine EA zurück. Wie @Julia1001 habe ich auch die erste Korrektur (49P?!!) nicht bestanden, in der zweiten Korrektur habe ich aber mit 50P. gerade bestanden.
Ich glaube, mein Erstkorrektor war auch Hr. Sachs. Obwohl er eine schöne, am PC getippte Zusammenfassung meiner Fehler und der eigentlichen Lösung der EA beigelegt hat, frage ich mich, warum er den einen Punkt nicht noch einfach "dazugeschummelt" hat.
Wenn die EA nicht in die zweite Korrektur gegangen wäre, hätte ich mich tierisch über diesen einen Punkt geärgert :zunge:

Meine Bilanz dieses Semester sieht ansonsten aber sehr gut aus: Die Zulassung für 4 von 5 geplanten Klausuren habe ich bereits! :dv:
 
Zurück
Oben