EA 1 Modul 55113 Abgabetermin 01.12.2015

Ja, die habe ich auch genommen und auch in dem Zusammenhang angesprochen.

Hast du was bei den besonderen Sachurteilvoraussetzungen geschrieben (z.B. Klageänderung etc.)?
Der Sachverhalt spricht ja nicht davon, dass R irgendwie in die Richtung gehandelt hat, sprich keine
Umstellung/Anpassung der materiellen Rechtslage.
 
Zuletzt bearbeitet:
An die Klageänderung habe ich auch gedacht, da die Klage zulässig ist, aber sie wenn nicht umgestellt wird unbegründet
ist. Wie du schon geschrieben hast, gibt der Sachverhalt diesbezüglich nichts her.

Habt ihr als streitbefangene Sache die Kette genommen?
 
Ich habe die Kette als streitbefangen angesehen, denn es geht hier bei der Herausgabeklage um die in Anspruch genommene Sache.
 
Hier eine kurze Übersicht über meinen Aufbau zu Aufgabe 1:
  1. Wirksame Klageerhebung (kurz)
  2. Statthafte Klageart (kurz)
  3. Zivilrechtsweg (kurz)
  4. Sachliche Zuständigkeit (normal, Schwerpunkt § 4 I ZPO)
  5. Örtliche Zuständigkeit (normal, Schwerpunkt § 13 ZPO)
  6. Partifähigkeit (kurz)
  7. Prozessfähigkeit (kurz)
  8. Postulationsfähigkeit (kurz)
  9. Prozessführungsbefugnis (ausführlich, Schwerpunkt Prozessstandschaft, §§ 931, 604 BGB, eigenes Interesse)
  10. Ordnungsgemäße Klageerhebung (normal, Schwerpunkt § 253 V ZPO)
  11. Rechtshängigkeit (sehr kurz)
  12. Rechtskraft (sehr kurz)
  13. Rechtsschutzbedürfnis (sehr kurz)
  14. Ergebnis (Klage zulässig)
Anregung, Kritik, Feedback?

@NadineScha Sehe Deinen Ansatz genau so.
@Whovian88 Die 15.000 Euro sind unter § 4 I ZPO zu diskutieren, sonst lässt man sicher Punkte liegen.
@Hummel Sehe §§ 265, 325 ZPO ebenso, kannst Du Artikel/Passage von Gessaphe irgendwie zur Verfügung stellen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe leider das gleiche Problem. Habe schon alle Möglichkeiten probiert.
 
Auf die JuS haben wir über die Fernuni-UB keinen Online-Zugriff, sie ist nicht im Bibliotheksabo enthalten. Meiner Meinung nach will der Beck Verlag uns Jura-Studenten Einzel-Abos mit Online-Zugriff verkaufen, so dass die JuS deswegen nicht in BeckOnline drin ist.
 
Der Artikel ist zu finden: von sachsen Gessaphe JuS 2001, 988(991ff.)
In Juris ist der Aufsatz leider nur als Kurzreferat enthalten.
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... Dazu gehört nun mal der Gerichtsstand und Form der Klageerhebung. Auch wenn es eigentlich unkritisch ist. Beim Fax kann man schon ein paar Worte zum Begriff "Einreichung" gem. §§253 V, 496 verlieren.
Glaube das sollte man auf jeden Fall mit einbringen. Im FernUni Skript wird zwar §§ 253 IV, 78 ZPO als Soll-Inhalt aufgeführt, tatsächlich handelt es sich aber um eine Muss-Vorschrift.
 
Fraglich bei dem Aufsatz ist für mich nur, ob die Rechtshängigkeit nach § 265 I ZPO (auch wenn für die EA unerheblich) zwingende Voraussetzung für die Anwendung des § 265 II 1 ZPO ist, da dieser auf "die" Veräußerung oder Abtretung aus Abs. 1 Bezug nimmt.
 
Hallo Ihr Lieben,

ich hatte es dieses Semester leider nicht geschafft, hier die EA´s zu schreiben, da ich den Kurs nachbelegt hatte. Das heißt, das Fach wird EA- mäßig im beginnenden Semester ein Thema. :)
 
Hatte sie heute im Postkasten. Leider mal wieder sehr wenig Anmerkungen, ich glaub nur eine einzige insgesamt, Lerneffekt irgendwie mal wieder = 0 :eyeroll2:
 
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