Einsendeaufgaben EA 1 SoSe20

Wie ausführlich handelt ihr den Punkt mit der Stellvertretung ab? So ganz ausführlich nach "alter BGB AT Manier" oder nur kurz anschneiden?
 
Wie ausführlich handelt ihr den Punkt mit der Stellvertretung ab? So ganz ausführlich nach "alter BGB AT Manier" oder nur kurz anschneiden?
Zunächst mal heißt es, in einem umfassenden Gutachten...
Das würde bedeuten, nach alter BGB AT Manier.
Andererseits ist I nicht der Schwerpunkt der Prüfung.
Dann wiederum schreiben hier auch WiWis mit. Vielleicht will man wissen, ob die die Gutachtentechnik auch beherrschen.
Letztentlich hat man hier nichts zu verlieren. Die EA wird nicht zur Klausurteilnahme vorausgesetzt.
Da kann man ja mal ein wenig auf den Busch klopfen,
mal sehen, ob was dabei herausgelaufen kommt.

Ich werde mich also kurz fassen.
 
Wie ausführlich handelt ihr den Punkt mit der Stellvertretung ab? So ganz ausführlich nach "alter BGB AT Manier" oder nur kurz anschneiden?
Also ich habe die Stellvertretung knapp aber vollständig durchgearbeitet. Die ganze Prüfung auf den wirksamen Arbeitsvertrag ist bei mir ca 1 Seite lang (mit Korrekturrand).
 
§§ 6, 8 des AV sind auch AGB-mäßig zu prüfen oder?
Siehst Du da eine Relevanz für die Fallfrage?

Edit: Ah, bei § 6 Arbeitsvertrag gibt es tatsächlich eine Relevanz für die Fallfrage. Das war mir garnicht aufgefallen.
 
Das schaue ich mir nochmal an, wenn ich Kurz-Hausarbeit und EA Sachenrecht bearbeitet habe - falls ich es dann noch schaffe.
Am Ergebnis darf sich dadurch nichts ändern.
A hat vertragswidrig gekündigt.
Sonst kommt man nicht zur Prüfung des § 9, der wohl den Schwerpunkt der Arbeit darstellt.
 
Den Schwerpunkt sehe ich auch in der Prüfung des § 9 Arbeitsvertrag, insofern dürfte das tatscählcih wenig Auswirkung haben. Es aber nicht zu betrachten könnte einen Abzug in der Bewertung mit sich bringen und mein Ziel ist 100%.
 
Ich habe eine kurze Verständnisfrage, wahrscheinlich mache ich mir wieder viel zu viele Gedanken um nichts... :wall:

Im Sachverhalt steht, "kündigt er am 10.06.2019 […] zum 17.06.2019 (Zugang am selben Tag)".

Geht die Kündigung dem B also erst am 17.06.2019 zu?

Danke im Voraus :allsmiles:
 
Ich gehe fest davon aus, dass mit "am selben Tag" der Tag der Erstellung der Kündigung gemeint ist.
 
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