Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

Diese EA ist auch wirklich eine Qual :-D Ich wollte gerade alles einsenden, da ist mir beim Durchlesen die Frage gekommen, ob man bei Aufgabe 3. nicht die DSL eigentlich ablehnen müsste, denn wie in Aufgabe 2 geprüft, liegt ja ein VSD für G vor, somit müsste G ja eigentlich auch den Anspruch auf SE für den Teppich aus VSD geltend machen können. Somit würde es daran fehlen, dass G einen Schaden aber keinen Anspruch hat, denn genau dieser Anspruch würde ja aus dem VSD kommen:confused::wall:
Genau. Entweder man bejaht den VSD und verneint den DSL oder umgekehrt. Ich habe mich da für die umgekehrte Reihenfolge entschieden und die Erkennbarkeit für den Schuldner verneint, damit dann auch den VSD verneint und die DSL bejaht. Frage mich aber inzwischen auch, ob das so überhaupt geht und ich da nicht einen Logikfehler drin habe und man nicht eher den VSD bejahen sollte und die DSL verneinen. Schwierig... :down:
 
Na ihr macht mir ja Mut - jetzt hab ich glücklich in Frage 1 die DSL untergebracht und happy mit dem VSD...und jetzt das!? :hammer1: :ROFL:
 
Allerdings fällt mir gerade auf, dass man die VSS des 536a und die DSL ja schon im Rahmen der Ansprüche G gegen V geprüft hat...von daher würde es doch auch gar keinen Sinn machen, die DSL dann am Ende ablehnen zu müssen, wenn man sie vorher in der inzidenten Prüfung schon bejaht hat.
 
ich bin mir auch relativ sicher, dass die DSL stimmt, sonst würde die Frage in Aufgabe 1 nach der Abtretung auch wenig Sinn machen, wenn man eine VSD hat, dann hat der Dritte ja einen eigenen Anspruch und die Frage nach der Abtretung würde irgendwie keinen Sinn ergeben. So ganz habe ich es aber auch noch nicht geklärt in meinem Kopf 🙈
 
Guten Morgen,
also ich habe das auch ähnlich bzw genau so gemacht, wie @whitesaltycracker.
A. Eigene Ansprüche auf Schadensersatz (-) wegen des fehlenden Verschuldens. Hier habe ich allerdings §§ 280 I, 241II und § 823 geprüft. Jetzt bin ich unsicher, on nicht doch 280 I, III, 283 richtig ist.
B. Ansprüche aus abgetretenem Recht
hier dann den 285 und dann bei dem Punkt Ersatz oder Ersatzanspruch inszident den Anspruch M gegen V aus 536a I hier kommt man bei dem Punkt Rechtsfolge = Schadensersatz ja dazu, dass nach der Differenzhypothese kein Schaden für M entstanden ist, somit eigentlich Anspruch (-), aber es könnte im Wege der DSL der Schaden zum Anspruch gezogen werden. Dann habe ich wieder isnzident die DSL geprüft und hier kommst du ja zu den Punkten "Anspruch aber keinen Schaden für M" und "Schaden aber keinen Anspruch für G". Danach dann raus aus den Inszidentprüfungen und weiter im Schema des 285.

So habe ich es zumindest gemacht, allerdings bin ich bei dir, die EA ist nicht gerade einfach und hat mir auch einiges Kopfzerbrechen bereitet. Ich hoffe ich konnte helfen :-)
Bei Frage 2 sehen wir dann, dass G einen Anspruch gegen V hat. Müsste man nicht deswegen die DSL in Frage 1 verneinen?
 
Hast Du da einen Zugang bzw. ein PDF?
In unserem Fall geht es ja aber gerade um die Vermietung von Geschäftsräumen und nicht um eine Ferienwohnung. Der Vermieter von Geschäftsräumen muss damit rechnen, dass sich in den Mieträumen auch fremde Sachen befinden können. Die Erkennbarkeit ist daher gegeben. Der Anspruch des G gegen V aus 536a iVm VSD geht dann durch und damit der Anspruch auf Abtretung dieses Anspruchs (Frage 2). Der Anspruch G gegen M (Frage 1) aber auch, wenn man die DLS annimmt. Der eigene Anspruch iVm VSD geht aber der DSL vor. Hätte man nicht Frage 2 vor Frage 1 stellen sollen? 🤔
 
Also ich skizziere mal hier ungefähr wie ich das gelöst habe und ihr sagt mir ob das für euch rund klingt :-D

Aufgabe 1: § 285 Anspruch auf Abtretung des erlangten Ersatzes G - V (+), wegen § 536a iVm. DSL (+)

Aufgabe 2: VSD bis inkl. Erkennbarkeit (+), wegen o.g. Gründen bei @Gerti, ABER Schutzbedürftigkeit des G (-), da er einen inhaltsgleichen Anspruch aus § 285 geltend machen kann (angeknüpft an Aufgabe 1)

Aufgabe 3: DSL (+)



So geht es zumindest nach m.E. auf ..
 
Also ich skizziere mal hier ungefähr wie ich das gelöst habe und ihr sagt mir ob das für euch rund klingt :-D

Aufgabe 1: § 285 Anspruch auf Abtretung des erlangten Ersatzes G - V (+), wegen § 536a iVm. DSL (+)

Aufgabe 2: VSD bis inkl. Erkennbarkeit (+), wegen o.g. Gründen bei @Gerti, ABER Schutzbedürftigkeit des G (-), da er einen inhaltsgleichen Anspruch aus § 285 geltend machen kann (angeknüpft an Aufgabe 1)

Aufgabe 3: DSL (+)



So geht es zumindest nach m.E. auf ..
Aber DSL ist bei einer Kollision mit VSD subsidiär. VSD geht also vor, weil eigener Anspruch. So steht das auch im Skript S. 49. Frage 2 müsste eigentlich bei der Frage 1 bei der DSL inzident geprüft werden, wenn man begutachten will, ob G tatsächlich keinen Anspruch hat.
 
Das der Fall aus studocu nicht 100% passt, hatte ich ja erwähnt. Ich fand es für den Aufbau hilfreich, da das Thema DSL/VSD ja nicht alltäglich ist und in AT und SR des Bachelors auch nicht so vertieft behandelt wird.

Die inzidente Prüfung des VSD kam mir bei der DSL-Prüfung von Frage 1 auch auf, da ja die Abgrenzung zum VSD erfolgen sollte. Ich bin auch bei Dir, dass man die Erkennbarbeit durchaus bejahen kann - genauso wird es Argumente dagegen geben. M hat einen Laden für Teppiche und Teppichreinigung. Man könnte also argumentieren, V habe bzgl. der Teppiche damit rechnen müssen, dass zum Reinigen auch fremde Teppiche im Laden des M sind. Da M aber immer Teppiche reinigt, muss er nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Maschine gemietet ist. Wäre ein Weg, die Erkennbarkeit für den VSD bei der Maschine zu verneinen.

Wenn aber irgendwie in Frage 1 alles inzident geprüft werden kann (aufbautechnisch wäre Deine Lösung, Frage 2 vor Frage 1 zu beantworten die einfachere). Ich hab mich dann nur gefragt, warum wir drei Fragen haben, wenn dann irgendwo alle in Frage 1 abgehandelt werden.
 
Das der Fall aus studocu nicht 100% passt, hatte ich ja erwähnt. Ich fand es für den Aufbau hilfreich, da das Thema DSL/VSD ja nicht alltäglich ist und in AT und SR des Bachelors auch nicht so vertieft behandelt wird.

Die inzidente Prüfung des VSD kam mir bei der DSL-Prüfung von Frage 1 auch auf, da ja die Abgrenzung zum VSD erfolgen sollte. Ich bin auch bei Dir, dass man die Erkennbarbeit durchaus bejahen kann - genauso wird es Argumente dagegen geben. M hat einen Laden für Teppiche und Teppichreinigung. Man könnte also argumentieren, V habe bzgl. der Teppiche damit rechnen müssen, dass zum Reinigen auch fremde Teppiche im Laden des M sind. Da M aber immer Teppiche reinigt, muss er nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Maschine gemietet ist. Wäre ein Weg, die Erkennbarkeit für den VSD bei der Maschine zu verneinen.

Wenn aber irgendwie in Frage 1 alles inzident geprüft werden kann (aufbautechnisch wäre Deine Lösung, Frage 2 vor Frage 1 zu beantworten die einfachere). Ich hab mich dann nur gefragt, warum wir drei Fragen haben, die dann irgendwo alle in Frage 1 abgehandelt werden.
Klausurtaktisch kann das ja nicht sein, Frage 2 vor Frage 1. Nach unten verweisen geht ja auch nicht. Da die DSL am Ende von Frage 1 steht, wäre es am elegantesten, das Problem DSL im Verhältnis zu VSD offen zu lassen. Frage 3 macht ja schon wieder für sich Sinn, auch von der Reihenfolge. Dabei gehts ja um den zerstörten Teppich.
 
Klausurtaktisch kann das ja nicht sein, Frage 2 vor Frage 1. Nach unten verweisen geht ja auch nicht. Da die DSL am Ende von Frage 1 steht, wäre es am elegantesten, das Problem DSL im Verhältnis zu VSD offen zu lassen. Frage 3 macht ja schon wieder für sich Sinn, auch von der Reihenfolge. Dabei gehts ja um den zerstörten Teppich.
Tja, keine Ahnung. Probleme über Probleme. Glaubt man eines gelöst zu haben, tut sich ein anderes auf...
 
Also ich skizziere mal hier ungefähr wie ich das gelöst habe und ihr sagt mir ob das für euch rund klingt :-D

Aufgabe 1: § 285 Anspruch auf Abtretung des erlangten Ersatzes G - V (+), wegen § 536a iVm. DSL (+)

Aufgabe 2: VSD bis inkl. Erkennbarkeit (+), wegen o.g. Gründen bei @Gerti, ABER Schutzbedürftigkeit des G (-), da er einen inhaltsgleichen Anspruch aus § 285 geltend machen kann (angeknüpft an Aufgabe 1)

Aufgabe 3: DSL (+)



So geht es zumindest nach m.E. auf ..
Man könnte in Frage 1 den Anspruch aus DSL auch direkt prüfen kann, ohne über 285 als AGL zu gehen (ich finde das immer noch irgendwie doppelt gemoppelt, allerdings passt das mit der nachträglichen Unmöglichkeit aus 275 so gut...) - der Abtretungsanspruch des G ergäbe sich dann ja aus 285 analog in der RF. So wäre nur der Anspruch des M aus MV gegen V inzident zu prüfen. Die Abgrenzung zum VSD könnte man dort, wie von @Gerti vorgeschlagen, offen lassen und den dann in Frage 2 prüfen.

Wenn der VSD durchginge in Frage 2, könnte G auch nur diesen Anspruch geltend machen. Für ihn bleibt es gleich, er hat einen Anspruch, den er einmal geltend machen kann. Und da der VSD vorgeht, kann er ihn selbst geltend machen, kann also nicht auf den Anspruch des M gegen V über DSL zurückgreifen (den er ja trotzdem hat, der aber subsidiär ist). Geht der VSD nicht durch, hat er den Anspruch aus der DSL aus Frage 1.
Damit wäre doch die Kollision gelöst, oder sehe ich das falsch?

Ich hoffe, man kann verstehen was ich meine - so langsam muss ich mir das aufmalen, um da noch durchzublicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es jetzt mehr oder weniger auch so gemacht, wir schreiben ja ein Gutachten, also ist alles zu prüfen, was in Betracht kommt und die Kollision habe ich einfach in einem Gesamtergebnis ganz zum Ende gelöst, wo ich genau das angesprochen habe, was @StefRup geschrieben hat. VSD ist vorrangig, Anspruch kann nur einmal geltend gemacht werden. Ich war jetzt allerdings auch maximal genervt und wollte auch die "schöne" DSL Prüfung in Aufgabe 1 nicht noch einmal ganz über den Haufen werfen, deshalb so, als eine Art Notlösung
 
Das der Fall aus studocu nicht 100% passt, hatte ich ja erwähnt. Ich fand es für den Aufbau hilfreich, da das Thema DSL/VSD ja nicht alltäglich ist und in AT und SR des Bachelors auch nicht so vertieft behandelt wird.

Die inzidente Prüfung des VSD kam mir bei der DSL-Prüfung von Frage 1 auch auf, da ja die Abgrenzung zum VSD erfolgen sollte. Ich bin auch bei Dir, dass man die Erkennbarbeit durchaus bejahen kann - genauso wird es Argumente dagegen geben. M hat einen Laden für Teppiche und Teppichreinigung. Man könnte also argumentieren, V habe bzgl. der Teppiche damit rechnen müssen, dass zum Reinigen auch fremde Teppiche im Laden des M sind. Da M aber immer Teppiche reinigt, muss er nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Maschine gemietet ist. Wäre ein Weg, die Erkennbarkeit für den VSD bei der Maschine zu verneinen.

Wenn aber irgendwie in Frage 1 alles inzident geprüft werden kann (aufbautechnisch wäre Deine Lösung, Frage 2 vor Frage 1 zu beantworten die einfachere). Ich hab mich dann nur gefragt, warum wir drei Fragen haben, wenn dann irgendwo alle in Frage 1 abgehandelt werden.
Der Fall wurde 2009 als Abschlussklausur gestellt. Es ist der 2. Besprechungsfall im Moodle. Da sind die Fragen eben nicht konkret formuliert. Da wäre der Aufbau also gegangen. Vielleicht wollen sie uns mit den Fragen eine bestimmte Richtung vorgeben und die Lösung von @whitesaltycracker stimmt, da sie wirklich rund ist zur Fragestellung, aber eben nicht passt zur Subsidiarität der DSL gegenüber VSD. Vielleicht soll aber gerade der VSD verneint werden. Allerdings nicht wegen dem Anspruch aus 285, der ja nur mit DSL besteht. Das wäre dann ein Zirkelschluss.
 
Hast du einen Link zu der Besprechung? Ich finde in Moodle nur Besprechungen bis 2012.

Ich lasse es jetzt so, dass ich in Frage 2 den VSD aufgrund fehlender Erkennbarkeit bzgl. der Teppichmaschine verneine. Und in 1 und 3 die DSL jeweils bejahe.

Man könnte übrigens auch noch an den 311 III BGB als AGL für G denken - scheitert am Vertretenmüssen, aber anprüfen könnte man das.
 
Hast du einen Link zu der Besprechung? Ich finde in Moodle nur Besprechungen bis 2012.

Ich lasse es jetzt so, dass ich in Frage 2 den VSD aufgrund fehlender Erkennbarkeit bzgl. der Teppichmaschine verneine. Und in 1 und 3 die DSL jeweils bejahe.

Man könnte übrigens auch noch an den 311 III BGB als AGL für G denken - scheitert am Vertretenmüssen, aber anprüfen könnte man das.
Das ist bei den Urteilen, die wir besprechen. Teil 4 Einheit 2
 
Das ist bei den Urteilen, die wir besprechen. Teil 4 Einheit 2
Ah, super, vielen Dank!
 
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