Einsendeaufgaben EA 1 Unternehmensrecht I SS 2017

Habt ihr euch schon die EA1 angeschaut? Mir fehlt noch die rechte Idee zum Einstieg. Jemand Lust auf eine Diskussion zum Lösungsweg?
 
Ich hab auch meine Probleme, wer nicht!

Zuerst prüfe ich, ob ein Anspruch entstanden ist, hier ob ein wirksamer Bürgschaftsvertrag vorliegt, und in diesem Zusammenhang hab ich das erste Problem, die Stellvertretung.
Wie seht ihr das, wirksame Stellvertretung oder Bote. Dieser Punkt, denke ich, muss angesprochen werden, oder?
 
Das steht eigentlich klar und deutlich auf dem ersten Blatt und auch über dem Sachverhalt.
 
@Aehzebaer
Eigentlich oder uneigentlich ...
Es taucht im Text weder das Wort Bote noch Stellvertretung auf.
Ich hab diese Problem erstmal nur zur Diskussion gestellt. Beteilige dich doch konstruktiv daran und blocke es nicht einfach ab.
Ich würde gerne deine Meinung dazu hören.
 
@Papa Lima : meine Antwort hat mit Deinem Beitrag absolut nichts zu tun.

Mein Beitrag bezog sich auf einen anderen Beitrag, wo es darum ging, ob es sich um eine EA oder eine Selbstkontrollaufgabe handelt. Dieser Beitrag ist aber gelöscht. Darum steht meine Antwort jetzt recht dämlich da.
 
@Aehzebaer
Alles klar. Es hatte mich schon ein wenig gewundert, denn du bist ja öfters mit guten Beiträgen aktiv.

Aber vielleicht kommen mal paar Mitstreiter*Innen mit eigenen Kommentaren aus ihren Deckungen.
Ich hatte zu Beginn meiner Studienzeit die Ansicht vertreten, es gibt zu viel Schmarotzer in den Foren, die Wissen saugen, selbst ihr Gehirn aber nicht betätigen und auch nichts aktiv beitragen.
Inzwischen hab ich meine Meinung geändert und ignoriere diese Klientel und freue mich über die, die aktiv mit diskutieren (ich selbst kann auch nicht ununterbrochen online sein und sofort auf jeder Frage eingehen). Mein Meinungsumschwung kam durch ein geschlossenes Forum. Das will ich hier aber nicht anstoßen.
 
Habt ihr eine Bürgschaft einfach unterstellt oder sollte man hier das Abgrenzungsproblem zur Garantie und Schuldbeitritt diskutieren? In dem Schreiben heißt es ja "selbstschuldnerisch neben S".

Bzgl. der Problematik Stellvertretung oder Bote bin ich auch noch am grübeln.
 
Unterstellt nicht, aber gem. § 765 I BGB subsumiert.
Die Abgrenzungsproblem zur Garantie und Schuldbeitritt habe ich nur mit einem Satz angesprochen um das Prüfungsschema beizubehalten (und ggf. um Punkte nicht zu verschenken). Ansonsten aber nicht weiter im Detail diskutiert.
 
Okay.

Der Zusatz i. A. heißt, dass S nur Bote ist. Jedoch könnte die Ermächtigung des V ggü. G eine Handlungsvollmacht i. S. d. 54 HGB sein oder doch nur eine Außenvollmacht nach 167 I 1 Alt. 2 BGB?

Um so länger ich am Fall sitze, um so schwieriger finde ich die Lösung. Hat jemand vielleicht eine Gliederung, an der man ansetzen könnte?
 
Stimmt, mit dem Boten gebe ich dir recht.
Mit „i.A.“ unterzeichnet, wer nur der Bote einer fremden Erklärung ist, ohne dass er an die Stelle des Erklärenden tritt. Wer so unterzeichnet, übernimmt nicht die Verantwortung für das Geschriebene (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.6.2007, Az: VI ZB 81/05, Abruf-Nr. 102367).​
Meinst du mit der Ermächtigung als G telefonisch bei V nachfragt und V bestätigt ...?
 
Ja, den Anruf meine ich. Aber ich bin mir nicht sicher, was für eine Vollmacht das ist. Und die Vertretung muss irgendwie durchgehen, da sonst der Fall schnell zu Ende wäre oder?

Dann zu der Problematik mit dem selbständigen Handelsvertreter. Dieser ist nach 1 Abs. 1 HGB Ist-Kaufmann denke ich. Aber, ist auch 1Abs. 2 HGB erfüllt? Der SV gibt diesbezüglich nichts her. Aber die Norm ist als Regelvermutung ausgestaltet, sodass V das Gegenteil beweisen müsste, falls er sich darauf beruft keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb zu haben.

Dann frage ich mich, wie man die Informationen bzgl. S einordnen soll.

Schade, dass so wenige Komillitonen aktiv sind. Moodle kann man auch vergessen!
 
Ich würde auch gerne diejenigen einladen mitzudiskutieren, die sich im Forum "Sonstiges" seinerzeit vorgestellt hatten.

Ich geh pragmatisch nach Schema F vor (nicht vollständig):
A. Anspruch entstanden
Wirksamer Bürgschaftsvertrag
1. Einigung gem. § 765 BGB
2. Wirksamkeit
3. Bestand der Hauptforderung, § 765 BGB
B. Anspruch nicht erloschen
I. Durch Erfüllung gem. § 362 I BGB
II. Durch Erlöschen der Hauptschuld
III. Freiwerden des Bürgen gem. § 776 BGB
IV. Einigung gem. § 765 BGB
C. Anspruch durchsetzbar
I. Einrede des Hauptschuldners, § 768
II. Einrede der Vorausklage, § 771
Ausnahme: § 773 BGB, § 349 HGB
III. Anfechtbarkeit der Hauptschuld
IV. Aufrechnungsmöglichkeit für den Gläubiger, § 770 II BGB
D. Rechtsfolge
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu meiner Entschuldigung:
ich schreibe die Klausur zwar mit, aber nicht die EAs. Die habe ich schon. Z.Z. sitze ich an meiner Seminararbeit, die hat Vorrang. Anfang Juli fange ich mit den Vorbereitungen für die Klausur (und hoffentlich der Bachelor Arbeit) an.
 
@Papa Lima

Hast du also bei der Einigung zwischen G und V Botenschaft des S geprüft?

Was denkst du über die Kaufmannseigenschaft des V? Ich würde sagen, er ist nach 1 Abs. 1 HGB selbständiger Gewerbetreibender. Aber ist auch 1 Abs. II HGB erfüllt. Hierüber schweigt der SV. Und da es sich bei dieser Norm um eine Regelvermutung handelt, liegt auch 1 II HGB vor oder wie siehst du das?
 
Hallo,

ich habe es gerade mal überflogen: Schwerpunkte dürften die
--> Ermächtigung sein (§ 766 schriftlich -> hier nein) und dann
--> als lex specialis der § 350 HGB sein. Da käme ich dann zu dem Schluss, dass es kein Handelsgeschäft des V ist, somit der § 350 HGB nicht anwendbar. Bürgschaftserklärung unwirksam.
 
V mag zwar ein Handelsgewerbe betreiben, aber er hat vorliegend für seinen Freund privat gehandelt. Beim § 350 HGB geht es darum, dass er im Zuge seines Handelsgeschäftes gehandelt hat. Und das hat er gerade nicht. Auch der Selbständige hat ein Privatleben.
 
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