Einsendeaufgaben EA 1 WS 19/20

Hochschulabschluss
Diplom-Kaufmann
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Wer hat Lust sich auszutauschen?
 
Hey,
Also ich hätte Lust mich auszutauschen.
Ich habe § 4 Nr. 3 UWG geprüft.
Was hast du? Bin da noch unschlüssig.
 
Ich habe auch Interesse an einem Austausch, werde es aber vermutlich erst im Laufe der Woche schaffen die EA zu bearbeiten.
 
Ich habe auch § 4 Nr. 3 geprüft. Hab mich ziemlich an das Urteil gehalten. Bin mit der ersten Aufgabe soweit fertig.

Die zweite Aufgabe brauchen wir nicht im Gutachtenstil schreiben oder? Hier reicht eine Ausführung, ob D einen Unterlassungsanspruch hat. Was meint ihr?
 
Wie habt ihr das konkrete Wettbewerbsverhältnis von D und P begründet, außer dass sie beide Badelatschen vertreiben?
 
Hallo,

Ich habe das Wettbewerbsverhältnis begründet mit dem Vertrieb der Badelatschen und das beide einen weltweiten Markt ansprechen.

Ich würde den zweiten Teil nicht im Gutachtenstil beantworten. Es heißt hier ja nur begründen und bei Teil 1, man soll gutachterlich prüfen :)

Noch einen schönen Sonntag euch allen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es so geschrieben und dann subsumiert

Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liegt vor, wenn die Unternehmen die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die konkret beanstandete geschäftliche Handlung zu Wettbewerbsvorteilen führt. Voraussetzung dafür ist, dass die beteiligten Unternehmen auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt tätig sind oder werden wollen.
 
Hallo,

Ich habe das Wettbewerbsverhältnis begründet mit dem Vertrieb der Badelatschen und das beide einen weltweiten Markt ansprechen.

Ich würde den zweiten Teil nicht im Gutachtenstil beantworten. Es heißt hier ja nur begründen und bei Teil 1, man soll gutachterlich prüfen :)

Noch einen schönen Sonntag euch allen :)
wieso prüftst Du Teil zu nicht im Gutachtenstil, da das Ergebnis doch irgendwie hergeleitet werden muss?
 
wieso prüftst Du Teil zu nicht im Gutachtenstil, da das Ergebnis doch irgendwie hergeleitet werden muss?
Hallo,

ich dachte ehrlich gesagt wegen der Fragestellung und der Punkteanzahl. 15 Punkte für ein Gutachten sind doch recht viel. Theoretisch müsste man die Prüfung von oben ja großteils wiederholen bzw. verweisen. Bin mir aber noch nicht zu 100 % sicher wie ich es am Schluss formuliere.

Grüße
 
Kurze Frage in die Runde:

Beendet ihr eure Prüfung bei Teil 1, nachdem ihr den § 4 verneint habt oder geht ihr noch auf den allgemeinen Auffangtatbestand des § 3 kurz ein?

Ich habe bei Teil 2 jetzt doch das Gutachten genommen. Ähnlich wie bei Teil 1, aber halt nach oben verwiesen um es zu kürzen^^

Viele Grüße
 
woran hast du es dann scheitern lassen?
 
Ich habe noch mal die 2. Frage angeschaut: Ist es nicht eine Problematik des Auslands? signal-attachment-2019-11-11-212508.jpeg
 
woran hast du es dann scheitern lassen?
Du meinst bei Aufgabe 1? Daran, dass es eine nachschaffende Nachahmung ist. Eine Täuschung nach § 4 Nr. 3 a greift nicht, weil das Logo deutlich erkennbar ist und man so die betriebliche Herkunft sieht und § 4 Nr. 3 b habe ich scheitern lassen, weil das Luxusprodukt ja nicht die Wertschätzung eines weitaus günstigeren Produkts ausnutzen kann. In der Regel geht man ja bei dem teureren Produkt von einer höheren Qualität und besseren Materialien aus (in Kurzfassung).

Meinst du bei Nr. 2 müssen wir echt in die Kommentierung? Im Skript habe ich so dazu nichts gefunden...muss glaub nochmal drüber lesen^^ Mich stört irgendwie immernoch die Punktevergabe...15 sind echt wenig...

Vielen Dank!
 
ja, ich meinte Aufgabe 2. Da hatte ich ja das og gefunden.
Aber im Moment bin ich wirklich unsicher, wegen Aufgabe 2. Mir fällt nichts knackiges ein....
 
Zuletzt bearbeitet:
hat jemand noch eine Idee zur Aufgabe 2?
 
Vielleicht bisschen spät, aber ich habe bei Aufgabe 2 das Problem darin gesehen, dass G ja zuerst vertreibt und P eine qualitativ minderwertigere Version auf dem Markt bringt und dadurch den Ruf bzw. das Image ausnutzen könnte. Ist quasi die umgekehrte Argumentation, mit der ich lit. b im Ausgangsfall abgelehnt habe und die auch oben schon angeführt wurde.
 
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