Einsendeaufgaben EA 1 WS 20/21

Hochschulabschluss
Diplom-Biologin
Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Wer ist dabei? Es geht um Inhalt und Funktion des Fachs "Deutsches Privatrecht" des 19. Jahrhunderts.

Zur Vorbereitung lese ich gerade das Alpmann-Schmidt Skript Rechtsgeschichte. Habe schon ein wenig in den Abschnitten zum Deutschen Privatrecht reingelesen, man braucht aber einen etwas größeren Überblick auch der deutlich früheren Rechtsgeschichte für eine umfassende Beantwortung, glaube ich. Was ich bisher mitgenommen habe ist, dass es u.a. um Streitstände zwischen Anhängern des römischen und des germanischen Rechts geht. Aber alles unter Vorbehalt. Ich beschäftige mich zum allerersten Mal mit Rechtsgeschichte.
In Eisenhardts "Deutsche Rechtsgeschichte" Kapitel 5 sowie Kapitel 7 in "Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte" von Gmür/Roth
- beide einsehbar über die Beck eLibrary - geht es auch um die Entwicklung des Privatrechts in Deutschland im 19. Jahrhundert. Da werde ich mal mit meiner Recherche neben dem Skript anfangen.

Habt ihr euch die EA im Moodle, die fast 100 Punkte bekommen hat, mal angesehen? Dort wird sogar mit Fußnoten gearbeitet, eine richtige kleine Hausarbeit.
 
Ich werde mich da auf jeden Fall auch mal ranwagen. Hoffe, dass es vielleicht zum offiziellen Beginn der Veranstaltung am Montag dann noch ein paar weiterführende Hinweise in Bezug auf die Formalia etc. gibt. :)
 
Finde die Frage sehr schwer. Und auch den Hinweis auf gedruckte Literatur finde ich ganz schön speziell wenn nicht sogar ein kleines bisschen frech für eine EA in der aktuellen Situation. :whistling:
Selbst bei Hausarbeiten habe ich in den letzten Monaten gelesen, dass die Lehrstühle nicht erwarten, dass man in der aktuellen Situation in die Bib geht, und dass eine digitale Recherche über die Unibib reicht wenn diese voll ausgeschöpft wird.

3 Einsendearbeiten, die nicht ansatzweise mit den Kursunterlagen gelöst werden können. Man wird beinahe in die Bib gescheucht. :laysmile: Was man von den rechtsgeschichtlichen Klausuren hört ist auch nicht so erbaulich. Und das ganze für 5 popelige ECTS. :haumichwech:
 
Ja, ich finde das auch nicht so richtig zeitgemäß! Ich verstehe auch nicht, ob wir da jetzt mit Fußnoten arbeiten sollen?

Der Hinweis in Bezug auf die Stichpunkte lässt ja eher auf einen geringen Umfang schließen?

Ich hab auf jeden Fall jetzt auch schon größten Respekt vor diesem Fach, hatte mir das etwas "umgänglicher" vorgestellt.
 
Ich bin dieses Semester auch dabei und hoffe in den nächsten Tagen was brauchbares an Tipps zu den EAs hier beisteuern zu können (arbeite mich erst gerade ein)

Ich sehe das mit Blick auf die "nur" 5 ECTS auch kritisch, dass die derartiges abverlangen. Als wären wir nicht schon genug gepeinigt im Examen alle 3 großen Rechtsgebiete abdecken zu müssen, obwohl wir später nur in einem ganz kleinen Teil in einem der drei praktizieren werden; Nein, da muss noch Rechtsgeschichte oben drauf gepackt werden :durcheinander
 
In der Hoffnung, dass da das Thema der EA 1 irgendwie mal angeschnitten wird, habe ich mir die Videovorlesungen zum Privatrecht angeschaut. Die kann man sich aber getrost sparen! An der FernUni ist man ja schon ein bisschen leiderprobt, aber diese Vorlesungen sind wirklich nur schwer ertragbar.

Bei einer ersten groben Recherche konnte ich noch nicht so richtig viele brauchbare Quellen online ausmachen und bin echt noch extrem ratlos was diese EA jetzt angeht.

Das Modul scheint ja auch nicht so wirklich betreut zu werden, zumindest konnte ich noch keinerlei Begrüßung oder Ähnliches über Moodle ausfindig machen. Aber das scheint wohl in alle EM-Modulen der Fall zu sein?
Mir graut es auf jeden Fall schon sehr vor den Klausuren! :durcheinander
 
Ja, in die Videovorlesungen habe ich auch mal am Wochenende geschaut. Erst fand ich es super cool, dass es zwar in 2/3 der Vorlesung kein gedrucktes Material gibt, aber immerhin Videovorlesungen. Mal was anderes und da muss ein Lehrstuhl ja auch ordentlich Arbeit reinstecken.
1,5 Privatrecht-Videos später glaube ich nicht mehr, dass ich noch intensiv weiterschauen werde.

Es gibt auch Zusammenfassungen von der Userin Piwi glaube ich, sie hat das öfters hier im Forum verlinkt. Findet man sicher fix. Aber auch in ihrer Zusammenfassung fand ich nicht, dass es irgendwo danach aussieht, als ob eines der Videos etwas für die EA bringen könnte.

Mittlerweile habe ich das Alpmann-Skript und die oben genannten Kapitel etwas mehr gescreent. Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher. Ich glaube immer noch, dass sowohl Romanisten vs. Germanisten eine Rolle spielen als auch Savigny und Eichhorn als Personen in der Entwicklung des Privatrechts im 19. Jahrhundert.

Was mich jedoch noch komplett verwirrt und weshalb ich noch kein einziges Wort geschrieben habe, ist der Bezug auf die juristische Ausbildung in der Fragestellung. Alles was ich bisher dazu finden konnte bezieht sich meines Verständnisses nach auf eine Debatte in der Forschung. Bezüge wie sich das ganze in der juristischen Lehre ausgeprägt hat, habe ich noch nicht gelesen. Natürlich kann man annehmen, dass die einzelnen Profs da durchaus ihre Schwerpunkte in der Lehre haben einfließen lassen, von daher bedingt Forschung an deutschen Hochschulen ja immer auch mindestens Anteile der Lehre. Aber so richtig belegt finde ich das nicht...

Die Aufgabe wäre auf jeden Fall immer noch anspruchsvoll aber meines Erachtens nach besser greifbar, wenn die Frage ungefähr sowas wie "Diskutieren Sie die Entwicklung des deutschen Privatrechts im 19. Jahrhundert" lauten würde.
Oder habt ihr gute Lektüretipps speziell zur Geschichte der juristischen Ausbildung in Deutschland?
 
Wer ist dabei? Es geht um Inhalt und Funktion des Fachs "Deutsches Privatrecht" des 19. Jahrhunderts.

Ich hoffe, dass ich dieses Jahr nicht dabei bin (warte noch auf meine Note). Da ich aber letztes Jahr die EA nicht gemacht habe, werde ich die wohl zur Sicherheit machen. Allgemein ist Rechtsgeschichte durch das Format E-Klausur auf jeden Fall schwieriger geworden. Das war ja in den letzten Jahren doch ein recht dankbares Fach...
Mittlerweile habe ich das Alpmann-Skript und die oben genannten Kapitel etwas mehr gescreent. Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher. Ich glaube immer noch, dass sowohl Romanisten vs. Germanisten eine Rolle spielen als auch Savigny und Eichhorn als Personen in der Entwicklung des Privatrechts im 19. Jahrhundert.

Was mich jedoch noch komplett verwirrt und weshalb ich noch kein einziges Wort geschrieben habe, ist der Bezug auf die juristische Ausbildung in der Fragestellung. Alles was ich bisher dazu finden konnte bezieht sich meines Verständnisses nach auf eine Debatte in der Forschung. Bezüge wie sich das ganze in der juristischen Lehre ausgeprägt hat, habe ich noch nicht gelesen. Natürlich kann man annehmen, dass die einzelnen Profs da durchaus ihre Schwerpunkte in der Lehre haben einfließen lassen, von daher bedingt Forschung an deutschen Hochschulen ja immer auch mindestens Anteile der Lehre. Aber so richtig belegt finde ich das nicht...

Die Aufgabe wäre auf jeden Fall immer noch anspruchsvoll aber meines Erachtens nach besser greifbar, wenn die Frage ungefähr sowas wie "Diskutieren Sie die Entwicklung des deutschen Privatrechts im 19. Jahrhundert" lauten würde.
Oder habt ihr gute Lektüretipps speziell zur Geschichte der juristischen Ausbildung in Deutschland?

Wenn ich es richtig verstehe, geht es bei der "Deutschen Privatrechtsgeschichte" nur um den Teil der Wissenschaft, der sich mit Deutschrecht beschäftigt, also nur um die Germanisten und nicht um die gesamte Privatrechtsgeschichte Deutschlands im 19. Jahrhundert.
 
Ah ok. Das macht natürlich auch Sinn als Ansatz.

Meine erste Idee war, dass es um eine Entwicklung eines Deutschen Privatrechts geht, und es im Streit darum geht, welche Strömung das Deutsche Privatrecht prägen soll. Germanisten oder Romanisten.
Ich komme mit Historikersprech noch nicht so gut klar. :-D Da schwurbelt es in meinem Kopf immer so schnell nach ein paar Absätzen.
 
Ich stehe immer noch sehr auf dem Schlauch, was diese EA angeht. Aber ich weiß noch nicht, ob ich mich traue, diese einfach zu skippen und alles auf die anderen zwei EAs zu setzen...

Ist vielleicht auch nicht so wirklich clever.
 
Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Die anderen zwei erscheinen mir prinzipiell machbarer und ich hab eine ganze Ladung EAs zu schreiben. Ich hab im Sommersemester einiges geschrieben unter Ausnutzung der Ausnahmeregelung für Einsendearbeiten und sehr optimistisch ganz viele neue Module belegt. Andererseits ist es ganz schönes Pokern. :unsure:
 
Ich kümmere mich vielleicht auch erstmal um die Strafrecht EA :D Vielleicht habe ich bis dahin noch einen Geistesblitz, was diese EA hier angeht.

Ich weiß halt auch einfach noch nicht, wie ich an diese ganzen Quellen für diese EA hier kommen soll.
 
Gierke, Otto von: Deutsches Privatrecht Band 1: Allgemeiner Teil u. Personenrecht, 1895
-> als Volltext hier abrufbar:
Gierke wird ja auch als einer der Verfechter des deutschen Privatrechts in der Videovorlesung zum Kodifikationsstreit genannt. Vielleicht hilft dem ein oder anderen die Quelle weiter.
 
tim0 hatte vollkommen Recht mit seiner Interpretation. Fand diesen kurze Beschreibung sehr verständlich und glaube jetzt kann ich mit ein paar Quellen unterfüttert vielleicht doch einen ganz okayen Aufsatz zusammenhauen:

Die Formulierung der Aufgabe durch den Lehrstuhl find ich trotzdem noch etwas missverständlich aber nun ja. :eyeroll2:
 
Zuletzt bearbeitet:
tim0 hatte vollkommen Recht mit seiner Interpretation. Fand diesen kurze Beschreibung sehr verständlich und glaube jetzt kann ich mit ein paar Quellen unterfüttert vielleicht doch einen ganz okayen Aufsatz zusammenhauen:

Die Formulierung der Aufgabe durch den Lehrstuhl find ich trotzdem noch etwas missverständlich aber nun ja. :eyeroll2:
Dein Optimismus macht auch mir ein bisschen Hoffnung :)
 
Na dann bin ich doch immerhin zu etwas gut. :ohyeah:

Werdet ihr mit Fußnoten arbeiten?

Ich denke momentan darüber nach, nur mit Quellenangaben am Ende aber ohne detaillierte Fußnoten zu arbeiten. Ich werde es einfach nicht hinkriegen, die Primärquellen, die in den Sekundärquellen wie z.B. dem Eisenhardt zitiert werden, rauszusuchen. Und ohne Eintauchen in die Primärquellen finde ich, dass Fußnoten von Sekundärquellen eine Genauigkeit vorgaukeln, die nicht gegeben ist.
 
Zurück
Oben