Einsendeaufgaben EA 1 WS 2017/18

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo, liebe Kommilitonen!

Wer Lust hat, kann hier mit mir über die erste Einsendearbeit diskutieren.

LG
 
Hallo, liebe Kommilitonen!

Wer Lust hat, kann hier mit mir über die erste Einsendearbeit diskutieren.

LG
Hi Davjura,
ich hab die EA1 mittlerweile fertig. Wie weit bist du denn? Insgesamt habe ich 8 Seiten.

Wenn du möchtest kann ich meine Gliederung einstellen oder hast du spezielle Fragen?

LG

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Hi Sommerkind,
ich habe die EA fertig, aber noch nicht richtig ausformuliert. Bin aber schon ganz zufrieden. Bis auf das Problem zum § 3 HGB habe ich auch kein wirklich anderes größeres gefunden. Ich frage mich gerade, wie du also auf 8 Seiten kommst?! :D

An deiner Stelle würde ich mich mit dem Einstellen der Gliederung noch mäßigen, weil ja hier noch nicht wirklich viele Teilnehmer an der Diskussion mitwirken. Gerne können wir uns aber kurz per PN austauschen bzw. die jeweiligen Gliederungen schicken. ;)

LG
 
Hey,
ich bin gerade ganz verwirrt...kann es sein dass Du von der EA 2 sprichst? EA 1 hat doch nichts mit § 3 HGB zu tun :confused: In der EA 1 geht es doch um die Stellvertretung (der Fall mit der Galerie Gerber e. K.). Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

LG
 
Einsendearbeit meint ja auch eigentlich nicht Selbstkontrollarbeit. Es ist die EA 1 zur KE 2.
Dann sprechen wir hier natürlich echt über zwei verschiedene Arbeiten. :D
 
Ach so. Klar... hast Du wohl recht.
An der "richtigen" EA 1 sitze ich gerade dran. Habe bisher aber nur eine grobe Skizze. Bin mir beim Prüfungsschema noch nicht so ganz schlüssig wann ich was prüfe.
Ich denke das neben dem § 3 HGB ein Schwerpunkt der Handelsbrauch (KBS) ist. Und natürlich dass das KBS vom bereits geschlossenen Vertrag abweicht.
LG
 
Ich kann dafür als Hilfe nur das Hemmer Fallbuch zum Handelsrecht empfehlen. :)
Ja natürlich der KBS, nur halt keine Probleme wirklich groß vorhanden mMn.
LG
 
Ich habe auch im groben das Schema aus der Kurseinheit zum KBS übernommen und das ganze dann in eine normale Anspruchsprüfung eingebaut. §3 HGB finde ich nicht so problemnatisch weil für mich dieses Sägewerk ja ein eigener "Betrieb" ist und es ja auch im Handelsregister eingetragen ist. Deswegen hab ich zu §3 HGB jetzt gar nicht so viel geschrieben.
Bin mit der EA jetzt fertig und komme über 4 Seiten aber nicht hinaus :hopelessness:
 
Hallo Lyvianne,
ich komme auch zum Schluss dass das Sägewerk ein eigenständiger Betrieb ist. Insgesamt komme ich auf 5,5 Seiten insgesamt.
 
Man sollte hier halt, mMn, auf jeden Fall differenzieren zwischen Haupt- und Nebengewerbe und dass das eine vom anderen eben unabhängig eingetragen werden kann. Fand da Kommentare besser als die KE1, die da einiges vermischt.
 
Viel wichtiger ist hier ja die Anfechtung. Das KBS ist ja relativ unproblematisch, aber wie sieht es mit der Anfechtung des W aus? Muss er sich den Verpatzer des H zurechnen lassen? oder sein Schweigen? Wie sieht es damit aus...das ist das große "Problem" des Falles
 
Nein?! Geringe Abweichungen sind, wenn nicht mit Kenntnis von ihnen in die Auftragsbestätigung eingebracht (also Vorsatz), kein Problem beim KBS. Generell strittig wäre der Fall nur, wenn er jetzt statt Sägeblättern einfach Sägen verkauft hätte.
 
Hä? ich verstehe deine Antwort nicht...

Meine Prüfung sieht wie folgt aus:

H könnte gegen W einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß §433 II BGB in Höhe von 3.940,00€ haben.
I. Kaufvertrag zwischen W und H

1. Mündliche Einigung
Die beiden einigten sich mündlich über den Verkauf von 10 Sägeblättern des Typs „SHX“ und 90 des Typs „SH“ für einen Gesamtpreis von 3.600,00€.

2. Abweichung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens
Fraglich ist jedoch, ob sich etwas Anderes daraus ergibt, dass H dem W ein Bestätigungsschreiben zugeschickt hat, indem ein Gesamtpreis von 3.940,00€ angegeben war.


a) Persönliche Voraussetzungen (hier Kannkaufmann)

b) Sachliche Voraussetzungen


aa) Vorausgegangene Vertragsverhandlungen
Voraussetzung ist, dass es zwischen den Parteien eine hinreichend konkrete, (fern)mündliche Verhandlung gab, die dem Schreiben vorausging und die aus Sicht des Absenders zu einem Vertragsschluss geführt hat


bb) Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang (+)

cc) Kein unverzüglicher Widerspruch (+)

dd) Redlichkeit des Absenders (+) Kein Vorsatz oder Arglistigkeit erkennbar

Folge: KBS ist wirksam

Rechtsfolge:

Liegt ein wirksames KBS vor, so ist der Vertrag mit dem Inhalt des Schreibens vorerst zustande gekommen bzw. dahingehend abgeändert worden. Hier lag zwischen H und W bereits ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag vor. Dieser wurde jedoch durch das KBS dahingehend geändert, dass anstelle des ursprünglichen Kaufpreises i.H.v. 3.600€ nun der Kaufpreis von 3.940,00€ gilt.


Ergebnis:

H hat gegen W Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises i.H.v. 3.940,00€.



II. Anfechtung des W

Zu prüfen ist nun, ob dieser Anspruch erloschen ist.

W könnte seine Willenserklärung gem. §§ 119ff BGB angefochten haben.
 
Meiner Meinung nach liegt das Problem auch beim Zugang des Angebots. Das Angebot wurde durch W telefonisch unterbreitet und vom Empfänger H nicht richtig verstanden, da kommt mir die eingeschränkte Vernehmungstheorie in den Sinn.
 
Sorry, hab nochmals nachgelesen im Müko, hast Recht mit der Anfechtung. Lässt sich aber relativ leicht ablehnen. Gute Zusatzpunkte :P
 
Ehm hi! Also ich komme eher zu dem Entschluss, dass es ein forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb und kein eigenständiger Betrieb ist. :-(
Kann mir jemand das KO-Kriterium nennen?
 
So ist es. Hier sollte man auf jeden Fall differenzieren, und das werden die meisten wohl nicht getan haben, was im Ergebnis dann auch nicht schlimm ist, aber halt ein paar Gummipunkte geben wird... wem auch immer die erreichte Punktzahl bei EAn wichtiger ist, als das eigentliche Bestehen :D
 
Inwiefern ist das für dich wichtig, ob es ein eigenständiger Betrieb ist? Für das KBS? Bzw. für die Frage, ob und wann ein KBS angefochten werden kann? Ich sehe nämlich kein Problem darin, dass es kein eigenständiger Betrieb ist...
 
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