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Hallo zusammen,
wie habt Ihr bei der 3. Frage es begründet, dass der zuständige Gericht München ist. In § 700 III steht ja drin, dass die Abgabe möglich ist, wenn diese von den Parteien übereinstimmend gefordert wird. Dies ist aber hier nicht der Fall...
Die Musterlösung findest du übers Online-Übungssystem:Gibt es irgendwo eine Musterlösung?
Bei mir waren auch kaum Korrekturen. Das hängt nach meiner Erfahrung ein bisschen vom Lehrstuhl und Korrektor ab, aber wirklich viel Anmerkungen gibt es eigentlich nie.Aber auch seeeehr wenig Korrektur. Ist das hier immer so?