Einsendeaufgaben EA 1 WS 2018/19

Habt ihr in Aufgabe 2 Frage 1 eine Betriebsvereinbarung oder doch nur eine formlose Einigung (Regelungsabrede) angenommen. Schließlich ist ja die Rede von einmaligem Urlaubsgeld.
 
ich habe ne BV angenommen, weil die Regelung bezieht sich ja nicht nur auf Arbeitgeber - Betriebsrat, sondern hat auch Auswirkungen auf die Mitarbeiter...

Und in der Frage steht ja auch mittels welches Instrumentes "kann" sich geeinigt werden. Und selbst wenn eine Regelungsabrede ggfls. möglich wäre, wäre hier auf jeden Fall auch ne BV möglich, also kann die BV ja nicht falsch sein...

Ganz andere Frage:
Im SV ist ja die komplette Wahl an sich recht ausführlich beschrieben, sowie die Größe des BRs usw.... Prüft ihr das auch alles, also bspw. Betriebsbegriff, Größe des BRs etc? Ich hätte jetzt nur die Punkte geprüft, auf welche sich der Arbeitgeber bei der Anfechtung beruft (Einladung zur Versammlung per Mail, Anwesenheit des WV bei der Wahl)…. Weil das Gericht prüft doch nichts, auf was sich gar nicht berufen wird...aber andererseits steht das ganze ja normalerweise nicht umsonst im SV...
 
Hab diese Punkte wie Größe des BR etc nur kurz angeschnitten (1-2 Sätze) und sonst eigentl nur die 2 Hauptpunkte ausführlich behandelt.
 
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