Einsendeaufgaben EA 1 WS 22/23

Mich irritiert ehrlich gesagt schon der Bearbeitungsvermerk. "Eine vollständige Prüfung des anwendbaren Rechts wird nicht erwartet"- ich hätte die Frage nach dem Vertragsstatut aber so verstanden, dass man das anwendbare Recht prüfen soll. Hier würde ich wohl auf ROM I gehen- kann aber auch sein, dass ich daneben liege.
 
Hallo zusammen,
ich würde mich dem Austausch zur aktuellen EA anschließen. Gibt es hierfür eine private Gruppe?
Liebe Grüße
 
Hallo!
Würde mich auch gerne anschließen :)

Daher meine erste (vlt dumme) Frage: Nummer 2 des Schuldbekenntnisses spricht ja von "schweizerischen Gerichten" und Nummer 3 (also der Zusatz) von "deutschem Recht". Ist bei Nummer 2 trotzdem auch von einer Rechtswahlvereinbarung auszugehen? (Mich irritiert halt das wording)
Oder muss man noch irgendeine Zuständigkeit prüfen?

LG
 
Ich kann gerne mal meinen Anfang teilen (ich muss aber gestehen, dass ich noch nicht viel Ahnung vom IPR habe)

A. Sachverhalt mit Auslandsberührung

B. Internationales materielles Einheitsrecht

--> Anwendbarkeit CISG (-), da kein Kaufvertrag

C. Internationales Privatrecht
I. Qualifikation
1. Einschlägige Kollisionsnorm
a) Rom I-VO
aa) Zeitlich (+)
bb) Räumlich (+)
cc) Sachlich (+) --> einseitiges vertragliches Schuldverhältnis
 
A. Sachverhalt mit Auslandsberührung
B. Materielles Einheitsrecht

-> habe auch CISG kurz angesprochen, -
C. Deutsches Kollisionsrecht
I. Qualifikation
II. Anwendungsbereich Rom I-VO
1. Sachlicher Anwendungsbereich ->
(warum einseitig?)+
2. räumlich+
3.zeitlich+
III. Anwendbares Recht nach Rom I-VO
1. Rechtswahl, Art. 3 Rom I-VO+

und hier beginnen die Probleme... :panik:

Schreibt ihr die nachträgliche Rechtswahlvereinbarung (art 3 II rom i vo) bei Aufgabe 1 oder 2?
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsste das (ungefähr) ein Schema für Aufgabe 2 sein?

A. Ermittlung anzuwendenden Rechts

I. Feststellung Inhalt und Anwendung materielles Recht

II. Nichtermittelbarkeit ausländischen Rechts

III. Korrektur Ausländische Norm Ergebnis wegen Verstoß gegen ordre public?

B. Ergebnis


(ist aus der KE 1)
 
A. Sachverhalt mit Auslandsberührung
B. Materielles Einheitsrecht

-> habe auch CISG kurz angesprochen, -
C. Deutsches Kollisionsrecht
I. Qualifikation
II. Anwendungsbereich Rom I-VO
1. Sachlicher Anwendungsbereich ->
(warum einseitig?)+
2. räumlich+
3.zeitlich+
III. Anwendbares Recht nach Rom I-VO
1. Rechtswahl, Art. 3 Rom I-VO+

und hier beginnen die Probleme... :panik:

Schreibt ihr die nachträgliche Rechtswahlvereinbarung (art 3 II rom i vo) bei Aufgabe 1 oder 2?
Das wäre mein Schema zu Aufgabe 1:

A. Anwendbarkeit des Internationalen Privatrechts
B. Materielles Einheitsrecht
C. Deutsches Kollisionsrecht
I. Anwendungsbereich ROM I-VO

1. Sachlicher Anwendungsbereich +
2. Räumlicher Anwendungsbereich +
3. Zeitlicher Anwendungsbereich +
4. Zwischenergebnis +

III. Anwendbares Recht
1. Rechtswahl
a) Ausdrückliche Rechtswahl +
b) Wirksames Zustandekommen der Vereinbarung +
2. Änderung der Rechtswahl
a) Ausdrückliche Änderung der Rechtswahl +
b) Wirksame Änderung der Vereinbarung +
c) Zulässigkeit der Änderung der Rechtswahl +

D. Ergebnis
 
A. Sachverhalt mit Auslandsberührung
B. Materielles Einheitsrecht

-> habe auch CISG kurz angesprochen, -
C. Deutsches Kollisionsrecht
I. Qualifikation
II. Anwendungsbereich Rom I-VO
1. Sachlicher Anwendungsbereich ->
(warum einseitig?)+
2. räumlich+
3.zeitlich+
III. Anwendbares Recht nach Rom I-VO
1. Rechtswahl, Art. 3 Rom I-VO+

und hier beginnen die Probleme... :panik:

Schreibt ihr die nachträgliche Rechtswahlvereinbarung (art 3 II rom i vo) bei Aufgabe 1 oder 2?
Ich hab es in Aufgabe 1 und verweise in 2 nach oben. Das könnte in dem Bearbeitungsvermerk als kleiner Wink gemeint sein.
 
Sehe ich es richtig, dass sich die Formwirksamkeit der Vereinbarung (Frage 2) nach deutschem Recht, also § 780 BGB richtet und aufgrund Schriftformerfordernis (keine E-Mail) keine Formwirksamkeit vorliegt?
 
Hallo!
Gibt es eine Lerngruppe, die sich ab und an virtuell trifft?
Natürlich könnten wir andernfalls eine gründen.

Viele Grüße
 
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