Hallo Belgarath,
just hier grüble ich, nicht wegen der Rechtsnormen, die AGB betreffend, sondern wegen des Gutachtenstils.
Die AGB Prüfung geht von "hinten nach vorn", der § 305 BGB wird also am Ende der Prüfungsreihe angesprochen. Einleitend stünde allerdings im Obersatz "AGB sind ... ein Unternehmer einem Verbraucher ..." . Es müßte der Unternehmerstatus geprüft werden.
Natürlich ist mir bewußt, daß bei klarem Sachverhalt eine "Abkürzung" genommen werden kann um ein klares Ergebnis schnell zu erreichen. Jedoch bin ich unsicher, ob das bei Anfänger - EA´s bereits akzeptiert wird?
Außerdem verstehe ich nicht ganz Deine obige Aussage, die Klauseln (Plural) seien keine AGB. In meiner Aufgabe steht nur eine Klausel (§ 5 Rücktrittsvorbehalt) , die ich nicht als eindeutige Nicht-AGB identifizieren kann.
Auch steht im Sachverhalt, daß K die Aussage des V akzeptiert. Natürlich ist das keine Berechtigung für die AGB, man könnte aber in diesem Zusammenhang den § 305 b BGB ansprechen müssen?
just hier grüble ich, nicht wegen der Rechtsnormen, die AGB betreffend, sondern wegen des Gutachtenstils.
Die AGB Prüfung geht von "hinten nach vorn", der § 305 BGB wird also am Ende der Prüfungsreihe angesprochen. Einleitend stünde allerdings im Obersatz "AGB sind ... ein Unternehmer einem Verbraucher ..." . Es müßte der Unternehmerstatus geprüft werden.
Natürlich ist mir bewußt, daß bei klarem Sachverhalt eine "Abkürzung" genommen werden kann um ein klares Ergebnis schnell zu erreichen. Jedoch bin ich unsicher, ob das bei Anfänger - EA´s bereits akzeptiert wird?
Außerdem verstehe ich nicht ganz Deine obige Aussage, die Klauseln (Plural) seien keine AGB. In meiner Aufgabe steht nur eine Klausel (§ 5 Rücktrittsvorbehalt) , die ich nicht als eindeutige Nicht-AGB identifizieren kann.
Auch steht im Sachverhalt, daß K die Aussage des V akzeptiert. Natürlich ist das keine Berechtigung für die AGB, man könnte aber in diesem Zusammenhang den § 305 b BGB ansprechen müssen?