Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Man muß zur Bejahung eines KBS gar nicht notwendigerweise zu einer Kaufmannseigenschaft des M kommen.
Es genügt völlig, daß dieser "wie ein Kaufmann" am Geschäftsverkehr teilnimmt, es gibt sogar Literatur, die es genügen lässt, daß er als Unternehmer tätig wird.
Es genügt völlig, daß dieser "wie ein Kaufmann" am Geschäftsverkehr teilnimmt, es gibt sogar Literatur, die es genügen lässt, daß er als Unternehmer tätig wird.