EA 2 55111 Abgabetermin 04.12.2012 (Lotse)

Sehe ich das richtig, dass die Lotse und Hausarbeit am 04.12. fällig sind??? Lotse sind 10 Aufgaben oder???
 
Sehe ich das richtig, dass die Lotse und Hausarbeit am 04.12. fällig sind??? Lotse sind 10 Aufgaben oder???
Richtig :-), laut Studien- und Prüfungsinformation Nr. 1 sind sowohl die Lotse-EA als auch die Gutachtenstil-EA in diesem Modul am 4.12. fällig. :wtf:
Wie viele Aufgaben die Lotse-EA hat kann ich selbst mangels Zugriff auf die EA nicht feststellen.
Zum Glück ist die zweite EA in diesem Modul keine Hausarbeit, sondern nur eine normale Gutachten-EA. :triumphant:

:winken:
 
Zumindest letztes Semester war die Lotse sehr gut zu machen. Sie bestand aus 10 Aufgaben. Da man das Skript als PDF hat, ist die Lotse auch sehr schnell und sicher beantwortet.

Da man nur eine EA für die Klausurzulassung benötigt, ist die Klausurzulassung in Verwaltungsrecht sehr sicher. Somit ist es m.M. in Verwaltungsrecht sehr fair gemacht mit der Klausurzulassung. Und nach der Überarbeitung des Skriptes ist es auch von Umfang angemessen und sehr angenehm zu lesen.
 
Hier lohnt es sich übrigens stets, sauber auf die korrekte Phraseologie zu achten, denn Hausarbeit und Einsendearbeit unterscheiden sich im jeweiligen Anspruch sehr erheblich, eine Verwechslung wäre fatal!
 
jawoll ;-) ich glaub ich hab hausarbeit geschrieben weil ich grade über einer drüber bin..... OMG es geht schon los und es is erst der anfang vom semester....
 
Naja, sorum ist es weniger schlimm :-) Dann hat man die Anforderungen übererfüllt. Bei sehr komplexen EAs kann es schonmal den Umfang einer Hausarbeit annehmen.
 
:-) Deswegn meinte ich ja, dass es nur ein eine Richtung net so schlimm ist. Andersherum kann es fatal sein (bzw. ist es in der Regel auch).
 
Hallo zusammen,
Die Lotseeinsendeaufgabe habe ich mal bearbeitet; hier meine Vorschläge:
1: A, B, D
2: A, C, D
3: A, B, D
4: D, E
5: A, E
6: A, D
7: B, C, D
8: C, D
9: A, D, E
10: A, B
Was meint Ihr?
Verbesserungsvorschläge, Hinweise uvm werden gerne entgegen genommen
beste Grüsse
 
Hallo Zusammen ich habe folgende Lösungen:
1: A,D
2: A,C,D
3: A,B,D
4: B,D
5: A,C,E
6: B,D
7: B,C,D
8: C,D,E
9: C
10: E

Für Anmerkungen bin ich offen und ich hoffe auf ein Feedback
 
Bei MC-Aufgaben lohnt es sich nie, sich über Gemeinsamkeiten auszutauschen, sehr wohl aber über die Unterschiede.

Vielleicht erklärst Du kurz, warum Du bei einigen Aufgaben abweichende Antworten von Frodo hast, und/oder Frodo erklärt kurz, warum sie eine andere Lösung hat?!


Idealerweise gibt man diese Antworten mit Links auf die KE oder Quellenangaben, denn die MC fragen meist sehr direkt die Skriptinhalte ab!
 
Hallo zusammen,
Ich nehme mir mal die Freiheit, ein paar der Unterschiede zu Mone zu kommentieren:
ad 1-B - da habe ich mich offensichtlich geirrt; Mone hat recht, 1-B ist falsch
ad 4-B - Nichtigkeit bei örtlich nicht zuständiger Behörde nur bei Immobilien, sonst gilt §46 VwVfG
ad 6-A - steht so im Skript
ad 6-B - diesen Punkt habe ich, da nach Aussagen über den Verwaltungsakt gefragt ist, aus Sicht des §35 VwVfG beantwortet (deshalb: "nicht richtig"); in diesem Sinne gehören Verfassungsrecht oder Völkerricht nicht zum öffentlichen Recht; in allgemeinem Zusammenhang stimmt die Aussage
ad 8-E - ich würde die Aussage ebenfalls für richtig halten, wenn da "Begründetheit" stehen würde und nicht "Begründung"
ad 9 - richtig sind nach meiner Einschätzung die Aussagen B und C, allerdings ist gefragt, welche Aussagen keinesfalls zutreffen, daher mein Eregebnis; zu A - Anhörung muss nicht schriftlich sein; zu D - Behörde kann auch Auskunft erteilen, wenn die Voraussetzungen aus §25 VwVfG nicht vorliegen; zu E - der Regelfall ist das nichtförmliche Verfahren
ad 10 - falsch sind (und daher i.S.d. Aufgabenstellung richtig): A (nicht die Wirksamkeit jeder Handlung, nur eines Verwaltungsaktes o.ä.); B (kein Anspruch, allenfalls gegen Null gehendes Ermessen); damit scheiden C (§48 Abs. 4 VwVfG - Frist - gilt nur für begünstigende VA); D und E (je gem. Skript) aus.

Ich lasse mich aber gern überzeugen, dass ich mich geirrt habe
 
und ein paar Korrekturen:
Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen ist 4-E doch nicht richtig, der VA bleibt rechtswidrig; bei Frage 4 stimmt m.E. nur "D";
ebenfalls falsch ist meine Antwort 7-D; der Vertrag muss der Behörde zur Erfüllung ihrer "öffentlichen" Aufgaben dienen; da das so nicht in der Aufgabe angegeben ist, halte ich das inzwischen für falsch
geirrt habe ich mich auch betr. 9-B; die Aussage wäre richtig beim Begriff "Genehmigungsvorbehalt"; da in der Aufgabenstellung "Erlaubnisvorbehalt" steht, ist die Aussage falsch, also im Sinne der Aufgabenstellung richtig;
korrigiert habe ich auch 10-D (neu: richtig im Sinne der Aufgabe), da Verwertung nicht das Gleiche ist wie Entwertung.
viele Grüsse
Frodo
 
War jetzt wohl etwas unübersichtlich; im Moment hab ich:
1: A, D (E habe ich noch ein Fragezeichen)
2: A, C, D
3: A, B, D
4: D
5: A, E
6: A, D
7: B, C
8: C, D
9: A, B, D, E
10: A, B, D
Kommentare, Verbesserungsvorschläge u.ä. werden immer noch gerne entgegen genommen :-).
viele Grüsse
Frodo
 
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