Hallo alle,
ich glaube ich stehe ein wenig auf dem Schlauch:
Bei Frage 1 soll der Rechtscharakter des Zeugnisses und der Zeugnisnote bestimmt werden. Ich habe geprüft, ob es sich hier um einen Verwaltungsakt handelt und habe das jedoch bei beiden verneint wegen der fehlenden Außenwirkung.
Bei Frage 2 gebe ich allerdings beiden den Charakter eines Verwaltungsakts wegen der Außenwirkung, die jetzt tatsächlich eintritt.
Meine Frage: Bin ich auf dem Holzweg bei Frage 1? Denn wenn ich den VA verneine, muss ich dem Zeugnis und auch der Note einen anderen Charakter zuordnen, aber welchen? Oder ist die Frage einfach doof gestellt?