EA 2 55111 WS 2016/17

Hallo alle,

ich glaube ich stehe ein wenig auf dem Schlauch:
Bei Frage 1 soll der Rechtscharakter des Zeugnisses und der Zeugnisnote bestimmt werden. Ich habe geprüft, ob es sich hier um einen Verwaltungsakt handelt und habe das jedoch bei beiden verneint wegen der fehlenden Außenwirkung.
Bei Frage 2 gebe ich allerdings beiden den Charakter eines Verwaltungsakts wegen der Außenwirkung, die jetzt tatsächlich eintritt.

Meine Frage: Bin ich auf dem Holzweg bei Frage 1? Denn wenn ich den VA verneine, muss ich dem Zeugnis und auch der Note einen anderen Charakter zuordnen, aber welchen? Oder ist die Frage einfach doof gestellt?
 
Hi,
ich habe bei Frage 1 dem Zeugnis eine Außenwirkung zugeordnet und damit entschieden, dass es sich um einen VA handelt. Ist die Außenwirkung nicht die Versetzung? Auch wenn hier die einzelnen Noten im Zeugnis nicht wichtig sind.
Bei Frage 2 habe ich auch auf VA entschieden. Hier hat die einzelne Note allerding Konsequenzen für die Versetzung.
Ich stimme dir zu.
 
Bei der Frage 1 bestimmt das Zeugnis / die Note gar nicht die Versetzung. Erst bei Frage 2 geht es darum. Deshalb habe ich bei 1. die Außenwirkung verneint und erst bei 2. diese bejaht eben wegen der Versetzung.
 
Hi,
aber ich muss doch trotzdem bei Frage 1 festlegen, ob es sich um einen VA handelt oder nicht. Das ist doch mit Rechstcharakter gemeint, oder? Deshalb muss ich doch auch auf die Außenwirkung eingehen. :confused:
Hier spielt nur die einzelne Note keine besondere Bedeutung, da er mit einem "buntenSpektrum" von 3 und 4 versetzt wird. Was bei Frage 2 dann wiederum wichtig wäre, welche Note er in Mathe bekommt.
Bin ich auf dem Holzweg??????
 
Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand den Anstoss zur 3. Frage geben. Wo starte ich hier die Prüfung?
Danke vorab.
 
Hey, ich hab das Modul zwar nicht belegt, es wurde angerechnet (da Verwaltungsfachwirt). Zum Zeugnis: Ein Zeugnis und eine Zeugnisnote haben immer Außenwirkung, da der verwaltungsinterne Bereich beabsichtigt verlassen wurde. Das Problem liegt im Bereich der Regelung. Bei Zeugnissen liegt eine abschließende Regelung vor (Versetzungsentscheidung). Bei reinen Zeugnisnoten würde ich es aber verneinen, da diese Gute sich betrachtet keine eigene Rechtsfolge setzen.
Liebe Grüße
 
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