EA 2 55204 WS 16/17

So, ich werden mal meine Gedanken zu der EA aufschreiben, vllt antwortet ja diesmal jemand :-)

Aufgabe 1:
I. Zulässigkeit (gilt für beide Anträge)
1. Sachliche Zuständigkeit
--> Antrag gem. § 104 S. 1 BetrVG, somit um die Mitbestimmung des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach den §§ 99 ff. BetrVG, Arbeitsgerichte zuständig
2. Örtliche Zuständigkeit nach § 82 Abs. 1 ArbGG, laut SV (+)
3. Beteiligtenfähigkeit
--> BR nach §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 10 S. 1 ArbGG, K nach §§ 124, 161 Abs. 2 HGB
4. Antragsbefugnis des BR
--> ergibt sich aus § 104 S. 1 BetrVG
Somit Zulässigkeit (+)

II. Begründetheit hinsichtlich Entlassung des A
--> dazu durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört
--> gesetzwidriges Verhalten (+) Beleidigung und Körperverletzung
--> Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört (-), haben nicht alle Vorfälle mitbekommen, Entschuldigung seitens A
--> Antrag unbegründet

III. Begründetheit Antrag sich "anstandslos zu benehmen“
Hier weiß ich noch nicht weiter....

Wie habt ihr Aufgabe 2 gelöst?
Da hänge ich noch etwas....

Freue mich über eure Antworten!
 
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