EA 2 Allgemeines Verwaltungsrecht WS 2014/15 Termin 02.12.2014

Teil 4, S. 97 ff. "Aufhebung"
Teil 4, S. 110 ff. "Widerruf"
Teil 3, S. 71 ff. "Bekanntgabe"
Teil 3, S. 78 ff. "Fristen"

Ich will ja nicht meckern, aber zumindest das, kann (und sollte) man selbst herausfinden können. Es ist auch nicht verkehrt, dieses Abschnitte vor der Bearbeitung zu lesen.
 
IBM Thinkpad:
Ich glaube du hast eine andere EA als wir oder?
in Teil 2 Frage 1 geht es um die Formen der Bekanntgabe.
Hier wie Aehze geschrieben hat Teil 3 S. 75 ff oder in jedem guten Kehrbuch( ich hab das vom Nomos Verlag)
In teil 2 Frage 2 geht es einfach um die Fristberechung.
Auch da zeigt einem das Skript die 2 Lösungsansätze die der Lehrstuhl hier sehen will.
Auch das gibt es in jedem guten Lehrbuch.
Du sollst da auch kein gutachten schrieben sondern ein Fließtext.
Gutachten nur bei Teil 1. Teil 2 Fließtext
 
Hier geht's um die rücknahme des Bescheids nicht um Geldforderungen direkt. Die rücknahme ist nicht fristgemäß erfolgt - 48 vwfg -
 
Ich glaube du hast ne flasche EA vor dir liegen!!!
Ich habe die aktuelle WS 14/15 gerade vor mir.
Teil 1 Sachverhalt( Gutachten) Prüfen SIe die Rechtmäßigkeit der Rücknahme

Teil 2 Frage 1:
Erläutern Sie die verschiedenen Formen der Bekanntgabe von VA...

Frage 2
Bestimmen Sie die Ablauffrist für die Beteiligten A und....
 
Ja Chaos,

mir gehts auch so, das ich mich mit dem Verständnis der Beiträge schwertue. Würde eher zu Deinem Nick passen. ;-)

Denk dran, die Fallfrage zu Teil 1 wurde im Moodle Forum zu:
"Prüfen Sie gutachterlich die Rechtmäßigkeit der Aufhebung."
korrigiert
 
Rechtmäßigkeit des ausgangverwaltungsaktes wird wie geprüfte? War rechtmäßig, unternehmen dürfen subventioniert werden.:-) Und dann rechtmäßigkeit des aufzuhebenden Verwaltungsaktes? Ist doch das selbe?! Und ob das zweckwidrig ist... Gibt's ein anderes Schema?
 
Also entweder verarscht Ibm uns alle oder der hat ne ganz andere ea als wir. Ich jedenfalls antworte darauf nicht mehr. Wenn andere was haben gerne aber Ibm macht komische Sachen hier
 
Hallo ynas,

Teil 1: 7 Seiten
Teil 2.1: 3 Seiten
Teil 2.2: 2 Seiten
 
Gibt's ein richtiges Schema oder nur diesen Mist? Also, va kann zurückgenommen werden da Geld nicht zweckvorgeschriebenen verwendet. 48 heißt ja die Bewilligung war falsch, oder wie sehe ich das? Kann man ja in dem Fall nicht wissen.
 
Hallo IBM Think Pad/Duden,

.... ich nehme an, Deine Bewertung "Gibt's ein richtiges Schema oder nur diesen Mist?" soll sich auf dieses Forum und die darin genannten Quellen beziehen, oder?
Um diesen "Mist" besser verstehen zu können, solltest Du vielleicht Dir nur die durchschnittliche Mühe eines "FUH-Studierenden" machen, erst einmal das Skript zu lesen und die Problematik versuchen zu verstehen - mit den Skripten (wie oben angegeben) lassen sich nämlich die (korrigierten) Fallfragen bestens lösen!
Im richtigen Lesen von etwas komplexeren Normen scheinst Du auch nicht wirklich juristisch sattelfest zu sein.
Falls Du Fachliteratur zu Verwaltungsrecht besitzen solltest oder Dir der Zugang zu einer Uni-Bib "eröffnet" sein sollte, empfehle ich Dir ein Fachbuch heranzuziehen, denn diese Fallfragen sind "Klassiker" und sicherlich auch dort zu finden; sogar mit weiteren Quellenangaben. So etwas gibt es wirklich; glaube mir!
Und Schemata wirst Du auch satt in den Lehrbüchern finden. Aber solange Du den "Mist aus Münster" nicht einordnen kannst, vermute ich, werden Dir selbst Schemata in der verbleibenden Zeit nicht weiterhelfen können.
Vielleicht solltest Du eine der Verwaltungsrecht-Mentorenveranstaltungen in den Regionalzentren besuchen. Das hätte zudem den Vorteil, selbst einschätzen zu können, wo man in Relation zu anderen Mitstudierenden fachlich tatsächlich steht.
Oder sollte Dein "närrischer" Beitrag der fünften Jahreszeit resp. der allgemeine Belustigung dieses Forums geschuldet sein?
Offensichtlich konnte hier keiner lachen. Oder habe ich etwas überlesen?
 
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@Carlsson
Mach dir nichts draus.
Ich glaube IBM will oder kann nichts verstehen.

@IBMThinkPad
Ich hatte schon geschrieben das es kein Sinn macht dir zu Antworten.
Ich mache es trotzdem und gebei dir nochmal ein Hinweis.
Jeder Hagen Student braucht folgende Mittel um eine EA zu lösen:

1. Google( Einfach mal die Fallfrage eingeben und ich wette auch du findest Aufgaben mit Lösungen von anderen Uni's)
2. Lehrbuch( Es gibt gute die haben Schematas)
3. Fallbuch( auch da gibt es ähnliche Fälle)
4. Skript
5. Einfach an die Arbeit setzen und alle Punkte probieren.

Zu deiner Frage:
Ja du hast es richtig erkannt, die Punkte sind gleich, deshalb steht in meinem Gutachten bei der zwieten 1. siehe oben.
Da dies aber nach einem Schema gelöst ist, gehört dieser Punkt eben dazu.
 
Im richtigen Lesen von etwas komplexeren Normen scheinst Du auch nicht wirklich juristisch sattelfest zu sein.

Hallo @ IBM Think Pad/Duden,
vielleicht lehnst Du Dich noch einmal "entspannt" (Reboot für Think Pad) zurück und liest nochmals ein Buch/Skript zum Thema "Aufhebung von Verwaltungsakten §§ 48, 49 VwVfG" sowie deren vier Varianten.- Ich habe aufgrund Deiner etwas irritierenden Beiträge, insbesondere auch der letzten, hier bisher den Eindruck gewonnen, dass Verwaltungsrecht nicht so ganz Dein "Ding" zu sein scheint.

Dabei reicht für dieses Modul und die Abschlussklausur nur das Gesetz sowie das Skript bei nicht allzu schwerer "Transferarbeit" völlig aus, was Dir wohl entgegen kommen dürfte, oder?

Weiterhin ein schönes Wochenende.
 
Und zu Aufgabe drei: beschwert sind beide. Der eine bekommt die Genehmigung und kann den Auflagen widersprechen, der andere der Ruhestörung.:-)
 
Hallo @IBMThinkPad /Duden,

mittlerweile wirst Du die beiden Aufgaben schon selbst mit Deinen Freunden gelöst haben, oder?

M.E. könnte man Frage 2 folgendermassen stichwortartig lösen:
- Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Formfreiheit der Bekanntgabe von VA. Aber eben auch eine Einschränkung: förmliche Bekanntgabe.
- Grundsätzlich gibt es für die Bekanntgabe den Zugang. Er kann einerseits tatsächlich (wie z.B. mündlicher Ausspruch oder Übergabe eines Schriftstückes durch die Behörde, Zustellung gem. § 3 VwZG durch die Post Zustellungsurkunde oder gem. § 5 VwZG durch die Behörde mit Empfangsbekenntnis) und andererseits fiktiv ("Drei-Tage-Fiktion: Aufgabe bei der Post als einfacher Brief gem. § 41 II VwVfG; mittels Zustellung nach § 41 VwVfG, also eingeschriebener Brief durch die Post gem. § 4 VwZG und Übergabe-Einschreiben mit "Drei-Tage-Fiktion" gem. § 4 II 2 VwZG) erfolgen.

M.E. könnte man Frage 3 folgendermassen stichwortartig lösen:
- Da dem B durch die Behörde keine Auflagen gemacht oder Bedingungen gestellt wurden, wird der Bauherr B wohl keinen Widerspruch erheben, denn die Bauererlaubnis erfolgte wie beantragt.
- Widerspruch könnte aber der Nachbar A erheben, falls er glaubt, Anlass dazu zu haben. Dann müsste er die Widerspruchsfrist nach § 70 VwGO beachten. Diese Fristen werden grundsätzlich nach § 31 I VwVfG i.V.m. §§ 186 ff. BGB berechnet. Bei den Widerspruchsfristen solltest Du auf jeden Fall den bestehenden Meinungsstreit zwischen einerseits (§§ 79, 31 VwVfg i.V.m. 186 ff. BGB) und andererseits (§ 57 II VwGO i.V.m. § 222 ZPO, §§ 186 BGB) anführen. Im Ergebnis kommen beide dann auf 186 ff. BGB.

Gibt's ein richtiges Schema oder nur diesen Mist?

Aber diesen "Mist" kennst Du ja sicherlich zur Genüge!
 
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