EA 2 Arbeitsvertragsrecht SS 2014 Termin 20.5.2014

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Hier kann über die zweite EA Arbeitsvertragsrecht diskutiert werden!
 
Hallo Tamy,

ich habe noch nicht angefangen und da mir momentan die Zeit fehlt werde ich höchstwahrscheinlich auch nicht anfangen...
Ich setze meine Hoffnung nun in die erste EA... sollte die nicht bestanden sein, werde ich wohl nächstes Semester noch mal ran müssen.
 
Hallo,

ich habe meine Grobgliederung fertig und habe mit dem Ausformulieren angefangen.
 
Ich habe mir ein gutes Prüfschema zur Prüfung einer Kündigungsschutzklage besorgt und habe das als Grundlage genommen, und daneben die Kurstexte erstmal quer gelesen, um etwaige Unterschiede oder Besonderheiten zu erkennen, und dann habe ich das Schema konsequent durchgeprüft.

Es ist aber zu beachten, dass "nur" zu prüfen ist, ob die Kündigungsschutzklage des K begründet ist, die Zulässigkeit habe ich daher nicht mehr geprüft.
 
Naja, meine Grobgliederung liegt schon bei etwa 1,5 Seiten - ich denke, ausformuliert liege ich bei gut 6 - 8 Seiten, also ich denke, da gibt es Knackpunkte genug zu prüfen... und nach mehr als der Begründetheit ist nicht gefragt - das reicht aber auch!

Das Prüfschema habe ich aus dem Buch "Arbeitsrecht" von Alpmann Schmidt, also weiterer Literatur - ob es das im Internet gibt, kann ich nicht sagen.
 
Ja, ich kann ganz gut damit lernen, es ist ein Fallskript, also Fälle verschiedenster Art, die dann im Gutachtenstil ausformuliert sind. Wenn man entsprechend damit umgeht, kann man gut lernen und die typischen Klausurfälle einüben.
 
Können wir gerne machen, ich denke, das wird auch Andere hier noch interessieren ;-)
 
Ja, die gibt es immer, die sich beim Aufkommen einer Diskussion um den Fall dann mit einbringen - das ist aber auch ok, 7 Tage haben wir ja noch bis zum Abgabetermin.
 
Na hoffentlich reichen die :)
Klar ist das ok.
Habe jetzt schon den ersten Punkt wo ich nicht weiß wie die Sache liegt.. Nämlich wegen der Kündigungsfrist. im §622BGB geht es ja erst ab 2 Jahren im Betreib los, was ist davor? Weißt du das?
 
Bedenke bitte, um was für eine Kündigung es geht - um eine fristlose Kündigung.

Der § 622 BGB befasst sich mit dem "normalen" Ende eines Arbeitsverhältnisses, also einer fristgerechten Kündigung - die haben wir ja gar nicht vorliegen im Sachverhalt und die habe ich zumindest nicht geprüft. K wehrt sich ja gegen die fristlose Kündigung.
 
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