Einsendeaufgaben EA 2 IPR SS 2017

Art. 6 iVm 25 (-) - keine Gerichtsstandsvereinbarung, nur Rechtswahl
Art. 6 iVm 26 (-), A rügt die Zuständigkeit des LG Düsseldorf.
Zuständigkeitsordnung der EuGVO nicht eröffnet,

Dann verweist EuGVO gemäß Art.6 I auf das Recht des Staates des jeweils angerufenen Gerichtes.
Dann prüfst du ob staatsvertragliche Regelungen vorliegen ->HGÜ (-) weil zwar von USA unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert.

Dann kommst du zur ZPO, prüfst da die Zuständigkeiten
(Weil wenn örtlich zuständig mangels anderer Normen auch international zuständig)
Da gibts dann die Zuständigkeit nach §29, für den man schauen muss nach welchem Recht sich der Anspruch richtet.
Das prüfst du kuz in der Reihenfolge der letzten EA (Erst CiSG (-),weil explizit nach Art. 6 CISG ausgeschlossen, dann ROM I -> Rechtswahl (+) laut Bearbeitervermerk rechtswirksam= deutsches Recht damit 269/270 bezüglich Erfüllungsort-> Albany )
Dann landest du aber immer in den USA, LG Düsseldorf ist nicht zuständig.

Entschuldige ich verstehe immer noch nicht wie du hier überleitest:-) Was nimmt man denn da für einen Oberpunkt? Wäre super wenn jemand so nett und und weiterhilft. Ganz ehrlich wir sitzen alle im gleichen Boot.
 
Schau dir das Schema auf Seite 114 im Skript 2 an, da steht alles drin.
Generell erst EuGVO, dann staatsvertragliche Regelungen dann autonomes Recht.
Einfach in Ruhe der Reihe nach durchprüfen.
Dann kommst du bis Punkt 2. b)
-> Das ist die Frage ob die EuGVVO auch einschlägig ist wenn der Beklagte keinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat. Geht (wie unter dem Punkt steht über Art 6 iVm 24/25/26)
Wenn das nicht einschlägig ist, bist du aus der EUGVO raus und im Schema bei Punkt II, ob es denn vielleicht staatsvertragliche Regelungen gibt. Wenn nein, weiter zu Punkt III...
 
Was schreibt ihr denn zum erfüllungsort? Bringt ihr was zum möglichen auseinsnderfallen ort zahlungleistung bzr ort übergabe und übereignung?
 
Was schreibt ihr denn zum erfüllungsort? Bringt ihr was zum möglichen auseinsnderfallen ort zahlungleistung bzr ort übergabe und übereignung?
Nein, ich mache das jedenfalls nicht. Ich schreibe, dass der Erfüllungsort für jede Leistung gesondert zu ermitteln ist und stelle dann stur auf die Geldschuld ab. Die synallagmatische Gegenleistung lasse ich komplett außen vor.
 
Naja das rügelose Einlassen ist ja quasi eine nachträgliche Gerichtsstandsvereinbarung und die ist ja ausdrücklich über Art. 6 auf Beklagte anwendbar die keinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat haben.
 
Zurück
Oben